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Hochschulwahlen
Einmal im Jahr wählen alle Studierenden ihre Vertreterinnen und Vertreter, welche die Anliegen der Studentenschaft in Interessenvertretungen und Hochschulgremien vertreten. Für folgende Gremien können sich die Studierenden zur Wahl aufstellen lassen:
- Studierendenrat (StuRa)
Der StuRa vertritt die Interessend der Studierenden gegenüber der Hochschule und dem Staat. Er kümmert sich um finanzielle und organisatorische Belange. Ebenso organisiert er Hochschulveranstaltungen wie z.B. das Campusfest.
- Fachschaftsrat (FSR)
Die Fachschaft besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller Studierenden eines Fachbereichs. Pro Fachbereich sind es sechs gewählte Vertreter. Sie übernehmen die Interessenvertretung und die Pflichten der studentischen Selbstverwaltung.
- Fachbereichsrat (FBR)
Der Fachbereich ist für die Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen des Fachbereichs und über die grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre am Fachbereich zuständig. Ihm gehören gewählte Mitglieder aller Hochschulgruppen an, darunter auch studentische Vertreterinnen und Vertreter.
- Senat
Der Senat erörtert Struktur- und Entwicklungsplanungen. Dies beinhaltet unter anderem die Zulassungszahlen der einzelnen Studiengänge, den Haushalt, Prüfungs- und Studienordnungen sowie Berufungsvorschläge. Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetzt festgelegt. Der Senat richtet zur Unterstützung ständige oder zeitweilige Kommissionen ein.
Die Wahlen werden jährlich im Sommersemester durchgeführt. Gewählt werden die studentischen Vertreter der oben genannten Hochschulgremien. Ihr Status als Hochschulangehöriger bestimmt, für welche Gremien Sie Kandidaten wählen dürfen:
- Studierender und Mitglied der Studierendenschaft: elf Vertreter für den StuRa, sechs Vertreter für die Fachschaft des eigenen Fachbereichs und jeweils zwei Vertreter für den Fachbereichsrat und den Senat.
- Studierender und kein Mitglied der Studierendenschaft:
- Hochschullehrende: jeweils sieben Vertreter für Fachbereichsrat und Senat
- weibliche Hochschulangehörige: die Gleichstellungsbeauftragten, je eine*n für die gesamte Hochschule, jeden Fachbereich und die Verwaltung
Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen?
Gemäß §8 der Wahlordnung der Hochschule können von allen Wahlberechtigten innerhalb ihrer Gruppe und ihres Wahlbereichs Wahlvorschläge aufgestellt werden. Hierzu müssen entsprechende Formblätter verwendet werden. 1 Die Wahlvorschläge sind spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlamt einzureichen. Für jedes Gremium muss ein separater Wahlvorschlag eingereicht werden. 2 Ein Wahlvorschlag muss mindesten von drei Mitgliedern einer Gruppe unterzeichnet worden sein und ein Wahlberechtigter darf für dieselbe Wahl nicht mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. 3
1 Vgl. § 8 (1) Wahlordnung
2 Vgl. § 8 (2) Wahlordnung
3 Vgl. § 8 (5) f. Wahlordnung
Wahlleiterin: Dr. Karen Ranft
Weitere Informationen zu den Hochschulwahlen mit Dokumenten zum Download finden sich auf der Website der Hochschule.
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