Prüfungsordnungswechsel | Version 2, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 31.01.2023, 13:23 |
Zurück Wechsel der PrüfungsordnungGemäß Rahmenstudienprüfungsordnungen1,2 kann innerhalb eines Studiengangs die Prüfungsordnung bzw. die studiengangsspezifischen Betimmungen auf Antrag gewechselt werden. Der Antrag wird an den Prüfungsausschuss bis zum Ende des vorhergehenden Semesters gestellt. Das bedeutet, der Antrag ist
zu stellen. Wird der Antrag nicht fristgerecht abgegeben ist ein Wechsel erst wieder zum nächsten Semester möglich. Der Wechsel der Prüfungsordnung bzw. der studiengangsspezifischen Bestimmungen ist bis zur Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit jederzeit möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige PO, in die gewechselt werden soll, erfüllt sind. Das heißt, dass die Prüfungsordnung nicht mehr gewechselt werden kann, wenn bereits ein Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit gestellt wurde. Es kann nur in die letzte gültige (sprich: aktuelle) Fassung der Prüfungsordnung bzw. der studiengangsspezifischen Bestimmungen gewechselt werden. Ein Wechsel in eine ältere Fassung ist nicht möglich. 1 Vgl. §5 RSPO Bachelorstudiengänge vom 29.01.2021 2 Vgl. §5 RSPO Masterstudiengänge vom 01.10.2019 Zurück |