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Ablauf des Pflichtpraktikums im Master für die Masterstudiengänge MPM, MCM, MWINFO und MWING
Der/die Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.
Beim 2-monatigen oder 6-monatigen Praktikum handelt es sich jeweils um ein Pflichtpraktikum. Sollten Sie ein längeres Praktikum machen wollen, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Studiengangleiter/in zur Beratung.
Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME als Projektpartner/in. Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie KEINE/N Betreuer/in seitens der Hochschule.
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Sie einen Paxispartner und eine/n Betreuer/in seitens der Hochschule. Dies/r ist der/die zuständige Studiengangleiter/in.
Leistungen im Praktikum:
Leistung für das 2-monatige Praktikum: Als "Leistung" reicht der Nachweis, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate Vollzeit oder 4-Monate 50%-Teilzeit). Der Nachweis (download "Laufzettel" als pdf) wird im Original bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie: Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr MA-Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingend notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht geprüft und die ECTS noch nicht verbucht sind.
Leistung für das 6-monatige Praktikum: Die Leistung ist das Ableisten des Praktikums (6 Monate) und das Erstellen eines Praktikumsberichts in Form einer wissenschaftlichen Praktikumsarbeit (Anforderungen siehe Modulbeschriebung im Modulhandbuch). Der Praktikumsbericht (ausgedruckte Fassung) mit der Bestätigung (download "Laufzettel" als pdf) des Unternehmens wird im Original bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in eingereicht.
Nach erfolgreicher Abnahme des Nachweises über das Praktikum, verbucht der/die zuständige Studiengangleiter/in die ECTS in HIS und leitet die Bestätigung (beim 2-montigen Praktikum) bzw. den Praktikumsbericht (beim 6-monatigen Praktikum) mit dem Vermerk der Bestätigung an das Prüfungsamt weiter.
Ein Anmeldung in HIS für die beiden Praktika ist notwendig.
Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt:
Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst, also bei Immatrikulation mit 180 ECTS). Wenn dies dem Unternehmen nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellt.
Anrechung von Leistungen:
Für das 2-monatige Praktikum können Praktika, Arbeitszeiten, Berufstätigkeiten etc. anerkannt werden, die nach den ersten beiden Master-Fachsemestern erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden. Studienleistungen (ECTS) können für das 2-monatige Praktikum nicht angerechnet werden.
Für das 6-monatige Praktikum können Praktika, Arbeitszeiten, Beruftstätigkeiten etc. nur anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) werden nur 30 ECTS und diese nur gesamthaft anerkannt, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ xxx link Anerkennung von Prüfungsleistungen mit beigefügten Nachweisen (Originale) bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in einzureichen. Kopien können akzeptiert werden, wenn dem/der zuständigen Studiengangleiter/in die Orginale vorgelgt wurden.
Beginn der Praktika:
Das 2-monatige Praktikum und das 6-monatige Praktikum kann nach der Prüfungsphase des zweiten Semesters, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt.
Können das 6-monatige und das 2-monatige Praktikum hintereinander abgeleistet werden, also als ein 8-monatiges Pflichtpraktikum? Ja, dann ist bei Einreichung der Bestätigung an den/die zuständige Studiengangleiter/in diesem/r mitzuteilen, dass die Bestätigung für beide Praktika gelten soll.
Können Praktikum und Masterthesis kombiniert werden? Ja, das ist bei praxisbezogenen MA-Arbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (= Erstprüfer/in) zu vereinbaren.
Was ist zu tun, wenn Sie kein Praktikum bekommen/bekommen haben? Dann wenden Sie sich an den/die zuständigen Studiengangleiter/in.
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Laufzettel_Praktikum_2Monate-Master.pdf
Laufzettel_Praktikum_6Monate-Master-JE.pdf
Dateien Pflichtpraktikum