Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften

Wissenschaftliches Arbeiten

Version 5, letzte Änderung 03.08.2022, 11:20 von Michael Kuhlmann, M. Sc.


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Wissenschaftliches Arbeiten/Seminararbeit/Abschlussarbeit

Inhaltsübersicht

Allgemeine Informationen
Seminararbeit
Abschlussarbeit
Anmeldung
Bearbeitung
Abgabe
Kolloquium
Nach dem Kolloquium
Verhalten im Krankheitsfall
Verlängerung der Schreibzeit
Weiterführende Links
 

Allgemeine Informationen

Im siebten1 bzw. ersten2,3 Semester findet für alle Bachelorstudiengänge ein Modul zum wissenschaftlichen Arbeiten statt. In diesem werden Kenntnisse, Arbeitsmethoden und handlungsbezogene Fähigkeiten zum Erstellen einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit vermittelt. Zusätzlich gibt es verschiendene Angebote der HoMe-Akademie und von SL². So werden eine Citavi-Schulung, ein Seminar zum Arbeiten mit SciFlow sowie eine individuelle Schreiberatung angeboten. Ebenso findet zur langen Nacht bzw. Woche der aufgeschobenen Prüfungsvorbereitung immer ein Schreibsalon bzw. Selbstlerkurs zum wissenschaftlichen Arbeiten statt.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Betreuer einer wissenschaftlichen Arbeit seine eigenen Vorgaben hat, welches Formatvorgaben und Zitierweise verwendet werden sollen. Es ist daher mit jedem Betreuer individuell zu vereinbaren, welche Vorgaben eingehalten werden müssen. Falls keine spezifischen Vorgaben gemacht werden, bieten Seiten wie Scribbr oder auch Prof. Hagenlochs Buch eine gute Orientierung. Ebenso individuell abzustimmen ist, ob zu Beginn ein Exposé anzufertigen ist, bevor es mit der eigentlichen Arbeit losgeht. Eine enge Abstimmung mit dem Betreuer ist daher wichtig und sinnvoll.


Weiterführende Links  

Seminararbeit

Die Seminararbeit wird regulär im siebten Semester vor der Bachelorarbeit geschrieben. Einige Professorinnen und Professoren bieten allerdings auch an die Seminararbeit bereits in der vorlesungsfreien Zeit zwischen viertem und fünftem Semester anzufertigen, sodass das siebte Semester vollkommen für die Bachelorarbeit genutzt werden kann. Aufgrunddessen, dass die Seminararbeit, ebenso wie das Praktikum, vor der Bachelorarbeit erbracht werden muss, bietet es sich an, die Bachelorarbeit auf den Inhalten der Seminararbeit und ggf. des Praktikums aufzubauen und so fortlaufend an einem Thema zu arbeiten.
Der Umfang der Seminararbeit beträgt in der Regel 20 Seiten zzgl. Verzeichnissen und Deckblatt. Ob in der Seitenzahl Abbildungen und Tabellen mit enthalten sind oder damit nur der reine Text gemeint ist, ist individuell mit dem Betreuer zu vereinbaren. Üblich ist, dass die Anzahl der Seiten sich auf den reinen Text bezieht und somit Abbildungen und Tabellen zusätzlich dazu kommen.
Ebenfalls individuell vom Betreuer abhängig ist, ob die Seminarbeit wie die Bachelorarbeit verteidigt werden muss, oder ob nur die schriftliche Arbeit geschrieben wird, welche anschließend benotet wird, ohne eine zusätzliche Präsentation.

WICHTIG: Die Seminararbeit muss wie die Bachelorarbeit auch im HIS angemeldet werde. Bitte beachten Sie das eine Anmeldung für das Seminar zum Studienschwerpunkt (SSP) nicht der Anmeldung für die Seminararbeit entspricht und es sich hierbei um zwei eigenständige Module handelt, die jeweils separat angemeldet werden müssen.

 

Abschlussarbeit

Hinweis: Die folgenden Ausführungen beziehen auf den Ablauf unter normalen Umständen. Im Zuge der Coronapandemie sind ggf. abweichende Regelungen zu beachten. Weitere Informationen dazu sind im FAQ zur Verhaltensweise an der Hochschule während der Coronapandemie zu finden.

 
Anmeldung
Im letzten Semester des jeweiligen Bachelor- oder Masterstudiengangs wird die Abschlussarbeit geschrieben. Um die Arbeit anmelden zu können muss eine bestimmte Anzahl an Credits vorliegen: Wenn die Arbeit angemeldet werden soll, muss zunächst das "Zusatzblatt zur Beantragung der Bachelor- oder Masterarbeit" eingereicht werden. Auf diesem werden neben dem Daten des Studierenden der Titel der Arbeit auf Deutsch und auf Englisch eingetragen und das Blatt vom Erstbetreuer unterschrieben. Das Zuatzsblatt wird beim Studierenden-Service-Point eingereicht und dieser stellt den "Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit" bzw. "Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit" aus. In diesem Antrag werden nochmals die Daten des Studierenden erfasst, der Erst- und Zweitbetreuer vermerkt, vom Prüfungsamt wird überprüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, das Auslandsamt bestätigt ggf. durchgeführt Auslandsaufenthalte und der Prüfungsausschuss gibt an, ob dem Antrag stattgegeben wird. Ist dies der Fall wird schließlich noch die Bearbeitungszeit vermerkt und der Antrag dem Studierenden wieder ausgehändigt.


Hinweis: Generell gilt zu beachten, dass die Betreuer der Abschlussarbeit selbst mindestens den Abschluss besitzen, den der Studierende erreichen will, oder eine gleichwertige Qualifikation.10,11,12,13,14,15 Falls der Zweitbetreuer kein Mitarbeiter der Hochschule ist, ist entsprechend eine Kopie bzw. ein Scan des Abschlusszeugnisses dem Antrag zur Prüfung durch den Prüfungsausschuss beizulegen.

 
Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit beginnt formal mit der Zulassung der Abschlussarbeit. Je nach Studiengang ist sie unterschiedlich lang:
Während der Bearbeitungszeit ist es wichtig, sich regelmäßig mit den Betreuern über den Bearbeitungsstand der Arbeit abzustimmen. Die Arbeit selbst kann in Deutsch oder Englisch verfasst werden.3,21,22,23
Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt ca. 40 Seiten zzgl. Verzeichnissen3, der Umfang der Masterarbeit ca. 60 Seiten, in manchen Fällen 60 - 70 Seiten, zzgl. Verzeichnissen. In bestimmten Fällen ist ein Summary/Abstract der Masterarbeit auf Englisch erforderlich.6 Die Masterarbeit des Studiengangs IDMM umfasst mindesten 50 Seiten zzgl. praktischem Teil oder 80 Seiten ohne praktischen Teil.24

 
Abgabe
Nachdem die Abschlussarbeit geschrieben und Korrekturgelesen wurde erfolgt die pünktliche Abgabe der Arbeit beim Studierenden-Service-Point. Hierzu wird zweimal ausgedruckt und gebunden. Es ist zu beachten, dass die Eidesstattliche Erklärung (Selbstständigkeitserklärung) mit eingebunden ist und jeweils im Original unterschrieben wurde. Die eingreichte Arbeit wird mit einem Eingangsstempel versehen und jedem Exemplar werden die Protokolle für die Bewertung beigelegt. Wichtig: Sollte es einen betrieblichen bzw. externen Betreuer für die Arbeit geben, ist einem Exemplar die Anschrift des Unternehmens bzw. des Betreuers beizulegen, damit diese an den betrieblichen Betreuer verschickt werden kann. Es ist darauf zu achten, dass das Thema wortgenau und Satzzeichengetreu vom "Zusatzblatt zur Beantragung der Bachelor- oder Masterarbeit" in die Arbeit übernommen wurde.

 
Kolloquium
Spätestens zum Zeitpunkt der Angabe sollte mit den Betreuern bereits ein Termin für das Kolloquium ausgemacht worden sein. Die Einladung zum Kolloquium kann nur erfolgen, wenn alle anderen Studienleistungen bereits erfolgreich erbracht worden sind.
Das Kolloquium selbst ist eine öffentliche Veranstaltung. Das bedeutet, dass neben den beiden Betreuern, welche die Prüfung abnehmen, jeder Interessent dem Kolloquium beiwohnen kann. Die Zuhörer können ebenso Fragen stellen, welche aber nicht in die Bewertung mit einfließen. Zum Bewertungsgespräch müssen alle Zuhörer den Raum verlassen.

 
Nach dem Kolloquium
Ist das Kolloquium beendet muss das Übergabeprotokoll für die Überreichung der digitalen Arbeit an die Hochschulbibliothek vom Prüfling und dem Erstbetreuer ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Protokoll wird zusammen mit einer digitalen Variante der Abschlussarbeit an die Bibliothek übergeben. Hierzu wird die Arbeit als PDF-Datei entweder auf einer CD gespeichert und diese an die Hochschulbibliothek übergeben oder die PDF-Datei wird direkt per E-Mail an die Bibliothek gesendet. Welche der beiden Übergabevarianten genutzt werden soll ist im Zweifel zuvor mit der Bibliothek abzuklären.
Wurden alle Formalitäten geklärt, kann anschließend der Antrag auf Exmatrikulation durch den Studierenden gestellt werden.

 
Verhalten im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall wird der Krankenschein innerhalb von 3 Werktagen unter Angabe von Matrikel-Nr. und Studiengang entweder per Mail-Anhang oder per Post an
Studierenden-Service-Point
Dezernat 2
Eberhard-Leibnitz-Straße 2
06217 Merseburg
geschickt. Der neue Abgabetermin kann online im persönlichen Leistungskonto eingesehen werden, wird als Antwort auf die Mail mitgeteilt oder kann telefonisch im Studierenden-Service-Point erfragt werden.

 
Verlängerung der Schreibzeit
Wenn eine Verlängerungsmöglichkeit laut Prüfungsordnung vorgesehen ist, kann ist ein formloser Antrag mit kurzer Begründung erstellt und vom Erstbetreuer sowie vom Prüfungsausschuss unterschrieben im Studierenden-Service-Point eingereicht werden.

 
Weiterführende Links





1 Vgl. MHB Bachelor 2017
2 Vgl. MHB Bachelor 2020
3 Vgl. MHB Bachelor 2022
4 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen BBW, BFBW (zu §17 RahmenO: 12. Seminararbeit, Bachelorarbeit (2))
5 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen BWINFO, BWING (zu §17 RahmenO: Seminararbeit, Bachelorarbeit (2))
6 Vgl. Modulhandbücher MCM, MPM, MWINFO, MWING
7 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen MCM, MWINFO, MWING (zu §17 RSPO: 10. Masterthesis (1))
8 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen MPM (zu §18 RSPO: 10. Masterthesis (1))
9 Vgl. PO MIDMM (zu § 17 RSPO: 10. Abschluss des Studiums: Masterthesis (1))
10 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen BBW, BFBW (zu §10 RahmenO: 8. Prüfungen (2))
11 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen BWINFO, BWING (zu §10 RahmenO: 7. Prüfungen (2))
12 Vgl. RSPO Mastersstudiengänge §9 (1)
13 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen MCM, MIDMM, MWINFO, MWING (zu § 12 RSPO: 7. Prüfungen (1))
14 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen MPM (zu § 13 RSPO: 7. Prüfungen (1))
15 Vgl. §12 (4) HSG LSA
16 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen BBW, BFBW (zu §17 RahmenO: 12. Seminararbeit, Bachelorarbeit (3))
17 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen BWINFO, BWING (zu §17 RahmenO: Seminararbeit, Bachelorarbeit (3))
18 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen MCM, MWINFO, MWING (zu §17 RSPO: 10. Masterthesis (2))
19 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen MPM (zu §18 RSPO: 10. Masterthesis (2))
20 Vgl. PO MIDMM (zu § 17 RSPO: 10. Abschluss des Studiums: Masterthesis (2))
21 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen MCM, , MWINFO, MWING (zu § 12 RSPO: 8. Prüfungsleistungen (3))
22 Vgl. studiengangsspezifische Bestimmungen MPM (zu § 13 RSPO: 8. Prüfungsleistungen (3))
23 Vgl. PO MIDMM (zu § 12 RSPO: 8. Prüfungsleistungen (5))
24 Vgl. MHB MIDMM S. 68




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