Ablauf Praktikum Master | Version 4, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 03.11.2022, 16:20 |
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Ablauf des Pflichtpraktikums im Master für die Studiengänge MCM, MPM, MWINFO und MWINGDer/die Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an. Beim 2-monatigen oder 6-monatigen Praktikum handelt es sich jeweils um ein Pflichtpraktikum. Sollten Sie ein längeres Praktikum machen wollen, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Studiengangleiter/in zur Beratung. Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME. Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie KEINE/N Betreuer/in seitens der Hoschule. Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst). Wenn dies dem Unternehmen nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellen. Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 2-monatige Praktium angerechnet werden? Grundsätzlich können nur Leistungen anerkannt werden, die nach dem ersten Master-Fachsemester erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden. Studienleistungen (ECTS) können für das 2-monatige Praktikum nicht angerechnet werden. Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 6-monatige Praktium angerechnet werden? Es können Berufstätigkeiten anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) können nur 30 ECTS gesamthaft anerkannt werden, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ mit beigefügten Nachweisen (Originale) bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in einzureichen. Wann kann das 2-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt. Wann kann das 6-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens nach der ersten Augustwoche begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Sommersemesters festgelegt. Können Praktikum und Masterthesis kombiniert werden? Ja, das ist bei praxisbezogenen MA-Arbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (Erstprüfer/in). Was ist zu tun, wenn Sie kein Praktikum bekommen/bekommen haben? Dann wenden Sie sich an den/die zuständigen Studiengangleiter/in. |