Forumgraurunt2   Ablauf Praktikum Master
     
Änderungen zu Version 10, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 23.04.2024, 11:36

  
<strong><u>Leistung im Praktikum:</u></strong><br />
<strong><u>Leistung für das 2-monatige Praktikum</u>:</strong> Als "Leistung" reicht der Nachweis, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate Vollzeit oder 4-Monate 50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie:  Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr MA-Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingend notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht geprüft und die ECTS noch nicht verbucht sind.<br />
<strong><u>Leistung für das 6-monatige Praktikum</u>:</strong> Die Leistung ist das Ableisten des Praktikums (6 Monate) und das Erstellen eines Praktikumsberichts in Form einer wissenschaftlichen Arbeit (siehe Modlubeschreibung). Der Praktikumsbericht mit der Bestätigung des Unternehmens wird bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in eingereicht.<br />
 
  
<strong><u>Leistungen im Praktikum:</u></strong><br />
 
  
Nach erfolgreicher Abnahme des Nachweises über das Praktikum, verbucht der/die zuständige Studiengangleiter/in  die ECTS in HIS und leitet die Bestätigung (beim 2-montigen Praktikum) bzw. den Praktikumsbericht (beim 6-monatigen Praktikum) mit dem Vermerk  der Bestätigung an das Prüfungsamt weiter.</p>
 
  
<strong><u>Leistung für das 2-monatige Praktikum</u>:</strong> Als "Leistung" reicht der Nachweis, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate Vollzeit oder 4-Monate 50%-Teilzeit). Der Nachweis (download "Laufzettel" als pdf) wird im Original bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie:  Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr MA-Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingend notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht geprüft und die ECTS noch nicht verbucht sind.<br />
<br />
<strong><u>Leistung für das 6-monatige Praktikum</u>:</strong> Die Leistung ist das Ableisten des Praktikums (6 Monate) und das Erstellen eines Praktikumsberichts in Form einer wissenschaftlichen Praktikumsarbeit (Anforderungen siehe Modulbeschriebung im Modulhandbuch). Der Praktikumsbericht (ausgedruckte Fassung) mit der Bestätigung (download "Laufzettel" als pdf) des Unternehmens wird im Original bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in eingereicht.<br />
<br />
Nach erfolgreicher Abnahme des Nachweises über das Praktikum, verbucht der/die zuständige Studiengangleiter/in  die ECTS in HIS und leitet die Bestätigung (beim 2-montigen Praktikum) bzw. den Praktikumsbericht (beim 6-monatigen Praktikum) mit dem Vermerk  der Bestätigung an das Prüfungsamt weiter.<br />
<br />
Ein Anmeldung in HIS für die beiden Praktika ist notwendig.</p>
 
  
<u>Für das 2-monatige Praktikum</u> können Praktika, Arbeitszeiten, Berufstätigkeiten etc. nur anerkannt werden, die nach dem ersten Master-Fachsemester erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden. Studienleistungen (ECTS) können für das 2-monatige Praktikum nicht angerechnet werden.</p>
 
  
<u>Für das 2-monatige Praktikum</u> können Praktika, Arbeitszeiten, Berufstätigkeiten etc. anerkannt werden, die nach den ersten beiden Master-Fachsemestern erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden. Studienleistungen (ECTS) können für das 2-monatige Praktikum nicht angerechnet werden.</p>
 
  
<u>Das 2-monatige Praktikum</u> kann nach der Prüfungsphase, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt.</p>
 
  
<u>Das 2-monatige Praktikum</u> und das <u>6-monatige Praktikum</u> kann nach der Prüfungsphase des zweiten Semesters, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt.</p>
 
  
<p><u>Das 6-monatige Praktikum</u> kann nach der Prüfungsphase, also spätestens nach der ersten Augustwoche begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Sommersemesters festgelegt.<br />
<br />
Können das <u>6-monatige und das 2-monatige Praktikum <strong>hintereinander abgeleistet</strong> werden,</u>  also als ein 8-monatiges Pflichtpraktikum? Ja, dann ist bei Einreichung der Bestätigung an den/die zuständige Studiengangleiter/in diesem/r mitzuteilen, dass die Bestätigung für beide Praktika gelten soll.</p>
 
  
<p>Können das <u>6-monatige und das 2-monatige Praktikum <strong>hintereinander abgeleistet</strong> werden,</u>  also als ein 8-monatiges Pflichtpraktikum? Ja, dann ist bei Einreichung der Bestätigung an den/die zuständige Studiengangleiter/in diesem/r mitzuteilen, dass die Bestätigung für beide Praktika gelten soll.</p>
 
   
   

     
Änderungen zu Version 9, geändert von Sarah Peege am 16.01.2024, 10:01

  
<a href="https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?type=0&amp;file_id=6a52f21f63aa6e27538dc20d1e358964&amp;file_name=Laufzettel_Praktikum_2Monate-Master.pdf" rel="nofollow noreferrer noopener" target="_blank" class="link-intern">Laufzettel_Praktikum_2Monate-Master.pdf</a><br />
 
  
<a class="link-intern" href="https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?type=0&amp;file_id=6a52f21f63aa6e27538dc20d1e358964&amp;file_name=Laufzettel_Praktikum_2Monate-Master.pdf" rel="nofollow noreferrer noopener" target="_blank">Laufzettel_Praktikum_2Monate-Master.pdf</a><br />
 
  
<a href="https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?type=0&amp;file_id=98f970f8572c5280546a8229ceb51610&amp;file_name=Laufzettel_Praktikum_6Monate-Master-JE.pdf" rel="nofollow noreferrer noopener" target="_blank" class="link-intern">Laufzettel_Praktikum_6Monate-Master-JE.pdf</a></p>
 
  
<a class="link-intern" href="https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?type=0&amp;file_id=98f970f8572c5280546a8229ceb51610&amp;file_name=Laufzettel_Praktikum_6Monate-Master-JE.pdf" rel="nofollow noreferrer noopener" target="_blank">Laufzettel_Praktikum_6Monate-Master-JE.pdf</a><br />
<br />
<a href="https://homeportal.hs-merseburg.de/dispatch.php/institute/files/index/a1cb4bd770e711d6a5cf3600be8f5945?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2" class="link-intern">Dateien Pflichtpraktikum</a></p>
 

     
Änderungen zu Version 8, geändert von Sarah Peege am 17.07.2023, 14:43

   
  
<a class="link-intern" href="https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?force_download=1&amp;type=0&amp;file_id=683248b2376362a2cad6933990af3bfe&amp;file_name=Ablauf+Pflichtpraktikum_Process+of+mandatory+internship_GER+EN.pdf">Diese Seite als PDF Dokument zum Download</a><br />
<br />
<a href="https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?type=0&amp;file_id=6a52f21f63aa6e27538dc20d1e358964&amp;file_name=Laufzettel_Praktikum_2Monate-Master.pdf" rel="nofollow noreferrer noopener" target="_blank" class="link-intern">Laufzettel_Praktikum_2Monate-Master.pdf</a><br />
<br />
<a href="https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?type=0&amp;file_id=98f970f8572c5280546a8229ceb51610&amp;file_name=Laufzettel_Praktikum_6Monate-Master-JE.pdf" rel="nofollow noreferrer noopener" target="_blank" class="link-intern">Laufzettel_Praktikum_6Monate-Master-JE.pdf</a></p>
 

     
Änderungen zu Version 7, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 31.01.2023, 12:27

  
<h1><strong>Ablauf des Pflichtpraktikums im Master für die Studiengänge MCM, MPM, MWINFO und MWING</strong></h1>
 
  
<h1><strong>Ablauf des Pflichtpraktikums im Master für die Masterstudiengänge MPM, MCM, MWINFO und MWING</strong></h1>
 
  
Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst). Wenn dies dem Unternehmen nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellen.<br />
 
  
Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst, also bei Immatrikulation mit 180 ECTS). Wenn dies dem Unternehmen nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellt.<br />
 
  
<p><u>Für das 6-monatige Praktikum</u> können Praktika, Arbeitszeiten, Beruftstätigkeiten etc. nur anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) können nur 30 ECTS  gesamthaft anerkannt werden, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ mit beigefügten Nachweisen (Originale) bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in einzureichen. Kopien können akzeptiert werden, wenn dem/der zuständigen Studiengangleiter/in die Orginale vorgelgt wurden.<strong><u> </u></strong></p>
 
  
<p><u>Für das 6-monatige Praktikum</u> können Praktika, Arbeitszeiten, Beruftstätigkeiten etc. nur anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) werden nur 30 ECTS  und diese nur gesamthaft anerkannt, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ xxx link Anerkennung von Prüfungsleistungen mit beigefügten Nachweisen (Originale) bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in einzureichen. Kopien können akzeptiert werden, wenn dem/der zuständigen Studiengangleiter/in die Orginale vorgelgt wurden.<strong><u> </u></strong></p>
 
  
<p>Können <u>Praktikum und Masterthesis <strong>kombiniert</strong></u> werden? Ja, das ist bei praxisbezogenen MA-Arbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (Erstprüfer/in).</p>
 
  
<p>Können <u>Praktikum und Masterthesis <strong>kombiniert</strong></u> werden? Ja, das ist bei praxisbezogenen MA-Arbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule ⇐ Erstprüfer/in) zu vereinbaren.</p>
 

     
Änderungen zu Version 6, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 14.11.2022, 16:33

  
<u>Leistung für das 2-monatige Praktikum</u>: Als "Leistung" reicht der Nachweis, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate Vollzeit oder 4-Monate 50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie:  Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr MA-Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingend notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht geprüft und die ECTS noch nicht verbucht sind.<br />
<u>Leistung für das 6-monatige Praktikum</u>: Die Leistung ist das Ableisten des Praktikums (6 Monate) und das Erstellen eines Praktikumsberichts in Form einer wissenschaftlichen Arbeit (siehe Modlubeschreibung). Der Praktikumsbericht mit der Bestätigung des Unternehmens wird bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in eingereicht.<br />
 
  
<strong><u>Leistung für das 2-monatige Praktikum</u>:</strong> Als "Leistung" reicht der Nachweis, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate Vollzeit oder 4-Monate 50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie:  Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr MA-Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingend notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht geprüft und die ECTS noch nicht verbucht sind.<br />
<strong><u>Leistung für das 6-monatige Praktikum</u>:</strong> Die Leistung ist das Ableisten des Praktikums (6 Monate) und das Erstellen eines Praktikumsberichts in Form einer wissenschaftlichen Arbeit (siehe Modlubeschreibung). Der Praktikumsbericht mit der Bestätigung des Unternehmens wird bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in eingereicht.<br />
 

     
Änderungen zu Version 5, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 04.11.2022, 11:06

  
<p>Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME. Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie KEINE/N Betreuer/in seitens der Hoschule.<br />
 
  
<p>Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME als Projektpartner/in. Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie KEINE/N Betreuer/in seitens der Hochschule.<br />
 
  
Leistung für das 2-monatige Praktikum: Als "Leistung" reicht der Nachweis, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate Vollzeit oder 4-Monate 50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie:  Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr MA-Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingend notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht geprüft und die ECTS noch nicht verbucht sind.<br />
 
  
<strong><u>Leistung im Praktikum:</u></strong><br />
<u>Leistung für das 2-monatige Praktikum</u>: Als "Leistung" reicht der Nachweis, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate Vollzeit oder 4-Monate 50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie:  Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr MA-Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingend notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht geprüft und die ECTS noch nicht verbucht sind.<br />
<u>Leistung für das 6-monatige Praktikum</u>: Die Leistung ist das Ableisten des Praktikums (6 Monate) und das Erstellen eines Praktikumsberichts in Form einer wissenschaftlichen Arbeit (siehe Modlubeschreibung). Der Praktikumsbericht mit der Bestätigung des Unternehmens wird bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in eingereicht.<br />
 
  
Leistung für das 6-monatige Praktikum: Die Leistung ist das Ableisten des Praktikums (6 Monate) und das Erstellen eines Praktikumsberichts in Form einer wissenschaftlichen Arbeit (siehe Modlubeschreibung). Der Praktikumsbericht mit der Bestätigung des Unternehmens wird bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in eingereicht.<br />
<br />
<p>Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst). Wenn dies dem Unternehmen nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellen.</p>
 
  
<p><br />
<u><strong>Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt:</strong></u><br />
Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst). Wenn dies dem Unternehmen nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellen.<br />
<br />
<u><strong>Anrechung von Leistungen:</strong></u><br />
<u>Für das 2-monatige Praktikum</u> können Praktika, Arbeitszeiten, Berufstätigkeiten etc. nur anerkannt werden, die nach dem ersten Master-Fachsemester erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden. Studienleistungen (ECTS) können für das 2-monatige Praktikum nicht angerechnet werden.</p>
 
  
<p>Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 2-monatige Praktium angerechnet werden? Grundsätzlich können nur Leistungen anerkannt werden, die nach dem ersten Master-Fachsemester erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden. Studienleistungen (ECTS) können für das 2-monatige Praktikum nicht angerechnet werden.</p>
 
  
<p><u>Für das 6-monatige Praktikum</u> können Praktika, Arbeitszeiten, Beruftstätigkeiten etc. nur anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) können nur 30 ECTS  gesamthaft anerkannt werden, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ mit beigefügten Nachweisen (Originale) bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in einzureichen. Kopien können akzeptiert werden, wenn dem/der zuständigen Studiengangleiter/in die Orginale vorgelgt wurden.<strong><u> </u></strong></p>
 
  
<p>Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 6-monatige Praktium angerechnet werden? Es können Berufstätigkeiten anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) können nur 30 ECTS  gesamthaft anerkannt werden, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ mit beigefügten Nachweisen (Originale) bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in einzureichen.</p>
 
  
<p><strong><u>Beginn der Praktika:</u></strong><br />
<u>Das 2-monatige Praktikum</u> kann nach der Prüfungsphase, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt.</p>
 
  
<p>Wann kann das 2-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt.</p>

<p>Wann kann das 6-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens nach der ersten Augustwoche begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Sommersemesters festgelegt.<br />
 
  
<p><u>Das 6-monatige Praktikum</u> kann nach der Prüfungsphase, also spätestens nach der ersten Augustwoche begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Sommersemesters festgelegt.<br />
 
  
Können das 6-monatige und es 2-monatige Praktikum hintereinader (also als 8-monatiges Praktikum) abgeleistet werden? Ja, dann ist bei Einreichung der Bestätigung an den/die zuständige Studiengangleiter/in diesem/r mitzuteilen, dass die Bestätigung für beide Praktika gelten soll.</p>
 
  
Können das <u>6-monatige und das 2-monatige Praktikum <strong>hintereinander abgeleistet</strong> werden,</u>  also als ein 8-monatiges Pflichtpraktikum? Ja, dann ist bei Einreichung der Bestätigung an den/die zuständige Studiengangleiter/in diesem/r mitzuteilen, dass die Bestätigung für beide Praktika gelten soll.</p>
 
  
<p>Können Praktikum und Masterthesis kombiniert werden? Ja, das ist bei praxisbezogenen MA-Arbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (Erstprüfer/in).</p>
 
  
<p>Können <u>Praktikum und Masterthesis <strong>kombiniert</strong></u> werden? Ja, das ist bei praxisbezogenen MA-Arbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (Erstprüfer/in).</p>
 

     
Änderungen zu Version 4, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 03.11.2022, 16:20

  
<a class="link-intern" href="https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&amp;wiki_comments=icon&amp;keyword=Testseite">Zurück </a><br />
 
<p><br />
Entwurf - under construction!<br />
 </p>
 
   
  
<p>Beim 2-monatigen oder 6-monatigen Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Sollten Sie ein längeres Praktikum machen wollen, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Studiengangleiter/in.</p>
 
  
<p>Beim 2-monatigen oder 6-monatigen Praktikum handelt es sich jeweils um ein Pflichtpraktikum. Sollten Sie ein längeres Praktikum machen wollen, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Studiengangleiter/in zur Beratung.</p>
 
  
<p>Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME.<br />
 
  
<p>Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME. Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie KEINE/N Betreuer/in seitens der Hoschule.<br />
 
  
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Sie einen Paxispartner.<br />
 
  
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Sie einen Paxispartner und eine/n Betreuer/in seitens der Hochschule. Dies/r ist der/die zuständige Studiengangleiter/in.<br />
 
  
Leistung: Für das 2-monatige Praktikum reicht als "Leistung" der Nachweis aus, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate-Vollzeit oder 4-Monate-50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie:  Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingende notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht gepfüft ist.<br />
 
  
Leistung für das 2-monatige Praktikum: Als "Leistung" reicht der Nachweis, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate Vollzeit oder 4-Monate 50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie:  Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr MA-Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingend notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht geprüft und die ECTS noch nicht verbucht sind.<br />
 
  
Leistung: FÜr das 6-monatige Praktikum ist ien Praktikusmbericht in FOrm eine wisnschafltichen Arbeit vorzulegen.<br />
 
  
Leistung für das 6-monatige Praktikum: Die Leistung ist das Ableisten des Praktikums (6 Monate) und das Erstellen eines Praktikumsberichts in Form einer wissenschaftlichen Arbeit (siehe Modlubeschreibung). Der Praktikumsbericht mit der Bestätigung des Unternehmens wird bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in eingereicht.<br />
 
  
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Si eine Betruer. Der/die Betreuer/in ist der/die zuständige Studiengangleiter/in. Ihm/Ihr übergibt der/die Studierende den Praktikumsbereicht mit der Bestätigung des Unternehmens.<br />
<br />
Nach erfolgreicher Abnahme des vereinbarten Nachweises, verbucht der/die zuständige Studiengangleiter/in  die ECTS in HIS und leitet die Bestätigung (beim 2-montigen Praktuikum) bzw. den Bericht (beim 6-monatigen Praktikum) mit dem Vermerk  der Besätigung an das Prüfungsamt weiter.</p>
 
  
Nach erfolgreicher Abnahme des Nachweises über das Praktikum, verbucht der/die zuständige Studiengangleiter/in  die ECTS in HIS und leitet die Bestätigung (beim 2-montigen Praktikum) bzw. den Praktikumsbericht (beim 6-monatigen Praktikum) mit dem Vermerk  der Bestätigung an das Prüfungsamt weiter.</p>
 
  
<p>Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst). Wenn dies nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellen.</p>
 
  
<p>Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst). Wenn dies dem Unternehmen nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellen.</p>
 
  
<p>Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 2-Monate-Praktium angerechnet werden? Grundsätzlich können nur Leistungen anerkannt werden, die nach dem ersten Master-Fachsemester erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden.</p>
 
  
<p>Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 2-monatige Praktium angerechnet werden? Grundsätzlich können nur Leistungen anerkannt werden, die nach dem ersten Master-Fachsemester erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden. Studienleistungen (ECTS) können für das 2-monatige Praktikum nicht angerechnet werden.</p>
 
  
<p>Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 6-Monate-Praktium angerechnet werden? Es können Berufstätigkeiten anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium erbracht wurden oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) können nur 30 ECTS gesamthaft anerkannt werden, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ mit beigefügten Nachweisen (Originale) beim Studiengangleiter einzureichen.</p>
 
  
<p>Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 6-monatige Praktium angerechnet werden? Es können Berufstätigkeiten anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) können nur 30 ECTS  gesamthaft anerkannt werden, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ mit beigefügten Nachweisen (Originale) bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in einzureichen.</p>
 
  
<p>Wann kann das 6-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens nach der ersten Augustwoche begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Sommersemesters festgelegt.</p>
 
  
<p>Wann kann das 6-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens nach der ersten Augustwoche begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Sommersemesters festgelegt.<br />
<br />
Können das 6-monatige und es 2-monatige Praktikum hintereinader (also als 8-monatiges Praktikum) abgeleistet werden? Ja, dann ist bei Einreichung der Bestätigung an den/die zuständige Studiengangleiter/in diesem/r mitzuteilen, dass die Bestätigung für beide Praktika gelten soll.</p>
 
  
<p>Können Praktikum und Masterthesis kombiniert werden? Ja, das ist bei Praxisarbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (Erstprüfer/in).</p>
 
  
<p>Können Praktikum und Masterthesis kombiniert werden? Ja, das ist bei praxisbezogenen MA-Arbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (Erstprüfer/in).</p>
 

     
Änderungen zu Version 3, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 03.11.2022, 15:40

   
   
  
under construction!<br />
 
  
Entwurf - under construction!<br />
 
  
<p>1.    Der Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.</p>
 
  
<p>Der/die Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.</p>
 
  
<p>2.    Der Studierende füllt den Laufzettel mit seinen Daten aus und bestätigt die Anmeldung im HIS mit seiner (digitalen) Unterschrift.</p>
 
  
<p>Beim 2-monatigen oder 6-monatigen Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Sollten Sie ein längeres Praktikum machen wollen, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Studiengangleiter/in.</p>
 
  
<p>3.    Der Studierende kontaktiert Betreuer der Hochschule und vereinbart die zu erbringende Praktikumsleistung.</p>
 
  
<p>Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME.<br />
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Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Sie einen Paxispartner.<br />
<br />
Leistung: Für das 2-monatige Praktikum reicht als "Leistung" der Nachweis aus, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate-Vollzeit oder 4-Monate-50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie:  Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingende notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht gepfüft ist.<br />
<br />
Leistung: FÜr das 6-monatige Praktikum ist ien Praktikusmbericht in FOrm eine wisnschafltichen Arbeit vorzulegen.<br />
<br />
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Si eine Betruer. Der/die Betreuer/in ist der/die zuständige Studiengangleiter/in. Ihm/Ihr übergibt der/die Studierende den Praktikumsbereicht mit der Bestätigung des Unternehmens.<br />
<br />
Nach erfolgreicher Abnahme des vereinbarten Nachweises, verbucht der/die zuständige Studiengangleiter/in  die ECTS in HIS und leitet die Bestätigung (beim 2-montigen Praktuikum) bzw. den Bericht (beim 6-monatigen Praktikum) mit dem Vermerk  der Besätigung an das Prüfungsamt weiter.</p>
 
  
<p>4.    Der Betreuer prüft, ob die Voraussetzungen zur Durchführung des Praktikums (Mindestanzahl Credits/Semester und Inhalt des Praktikums) erfüllt sind und trägt seinen Namen sowie die zu erbringende Leistung in den Laufzettel ein und bestätigt die Angaben mit seiner (digitalen) Unterschrift.</p>
 
  
<p>Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst). Wenn dies nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellen.</p>
 
  
<p>5.    Der Studierende kontaktiert das Praktikumsunternehmen und lässt die Daten des Unternehmens, den Praktikumszeitraum sowie die Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums in den Laufzettel eintragen und per (digitaler) Unterschrift bestätigen.</p>
 
  
<p>Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 2-Monate-Praktium angerechnet werden? Grundsätzlich können nur Leistungen anerkannt werden, die nach dem ersten Master-Fachsemester erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden.</p>
 
  
<p>6.    Der Studierende führt das Praktikum durch.</p>
 
  
<p>Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 6-Monate-Praktium angerechnet werden? Es können Berufstätigkeiten anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium erbracht wurden oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) können nur 30 ECTS gesamthaft anerkannt werden, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ mit beigefügten Nachweisen (Originale) beim Studiengangleiter einzureichen.</p>
 
  
<p>7.   Der Studierende lässt sich nach Ablauf des Praktikums vom Unternehmen auf dem entsprechenden Bereich des Laufzettels bescheinigen, dass das Praktikum im geforderten Umfang erbracht worden ist. Das Unternehmen stellt zudem ein Praktikumszeugnis aus, in dem nochmals die durchgeführten Tätigkeiten beschrieben und bestätigt werden.</p>
 
  
<p>Wann kann das 2-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt.</p>
 
  
<p>8.    Der Studierende fertigt den zu Beginn mit dem HS-Betreuer vereinbarten Nachweis an (schriftlicher Praxisbericht, Präsentation oder beides) und legt diesen beim Betreuer vor.</p>
 
  
<p>Wann kann das 6-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens nach der ersten Augustwoche begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Sommersemesters festgelegt.</p>
 
  
<p>9.    Nach erfolgreicher Abnahme des vereinbarten Nachweises, bestätigt der HS-Betreuer dies auf dem Laufzettel per (digitaler) Unterschrift und trägt die Leistung ins HIS ein.</p>
 
  
<p>Können Praktikum und Masterthesis kombiniert werden? Ja, das ist bei Praxisarbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (Erstprüfer/in).</p>

<p>Was ist zu tun, wenn Sie kein Praktikum bekommen/bekommen haben? Dann wenden Sie sich an den/die zuständigen Studiengangleiter/in.<br />
 
   
   

     
Änderungen zu Version 2, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 03.11.2022, 09:31

   
   
   
   
   
   
  
<h1><strong><a id="EnglishVersion" name="EnglishVersion"></a>Procedure of the mandatory internship for the study programs MCM, MPM, MWINFO and MWING</strong></h1>

<p>1.    The student registers for the internship in HIS.</p>

<p>2.    The student fills out the routing slip with his data and confirms the registration in the HIS with his (digital) signature.</p>

<p>3.    The student contacts the supervisor at the university and arranges the internship work to be done.</p>

<p>4.    The supervisor at the university checks whether the requirements for carryin out the internship (minimum number of credits/semester and content of the internship) are met and enters his name and the work to be performed in the routing slip and confirms the information with his (digital) signature.</p>

<p>5.    The Student contacts the internship company and has the data of the company, the internship period and the activities during the internship entered into the routing slip and confirmed by (digital) signature.</p>

<p>6.    The student carries out the internship.</p>

<p>7.    After the end of the internship, the student has the company certify on the appropriate section of the routing slip that the internship has been completed to the required extent. The company also issues an internship certificate in which the activities carried out are described and confirmed again.</p>

<p>8.    The student completes the proof agreed with the university supervisor at the beginning of the internship (written practical report, presentation or both) and presents it to the supervisor.</p>

<p>9.    After successful acceptance of the agreed proof, the university supervisor confirms this on the routing slip by (digital) signature an enters the performance into HIS.<br />
<br />
<br />
<a href="https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?force_download=1&amp;type=0&amp;file_id=683248b2376362a2cad6933990af3bfe&amp;file_name=Ablauf+Pflichtpraktikum_Process+of+mandatory+internship_GER+EN.pdf" class="link-intern">Download this page as PDF document</a><br />
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<br />
<a href="https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&amp;wiki_comments=icon&amp;keyword=Testseite" class="link-intern">Back</a></p>