Forumgraurunt2   Corona DokumenteVersion 1, geändert von Sarah Peege am 28.09.2021, 12:04
 
     

Das Rektorat hat auf der Grundlage der Befassungen des Krisenstabes unter tatkräftiger Mitwirkung der Fachbereiche, des Personalrates und des StuRa folgende 3G-Regelungen beschlossen.
Zur Absicherung der Präsenzlehre für das Wintersemester gelten ab 01.10.2021 folgende einheitlichen und verbindlichen 3G-Regeln:

 

  1. Die Grundlage der 3G-Regelung der Hochschule Merseburg bildet die Eigenverantwortung jedes einzelnen Hochschulangehörigen. Wir bauen auf gegenseitigen Respekt und soziale Rücksichtnahme.
  2. Das Betreten des Campus und der Hochschulgebäude, die Teilnahme an Hochschulveranstaltungen, insbesondere die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Nutzung der Hochschuleinrichtungen und die Arbeit an der Hochschule Merseburg ist ab dem 01.10.2021 bis zum 31.03.2022 (oder bis auf Widerruf) ausschließlich unter 3G-Bedingungen möglich, d.h. Sie müssen dann jederzeit geimpft, genesen oder getestet sein nach den unten genannten Bedingungen, sobald Sie den Campus betreten.
  3. Geimpft sind Sie 14 Tage nach Abschluss der Impfserie, die bekanntlich je nach Impfstoff eine oder zwei Impfungen umfasst (siehe RKI bzw. STIKO).
  4. Genesen sind Sie, wenn die Infektion medizinisch mittels PCR-Test festgestellt wurde für den Zeitraum von 28 Tagen bis 6 Monaten nach diesem Test.
  5. Getestet ist, wer einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist, belegt. Zur Testung stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
    1. PCR- oder Antigen-Schnelltests, die durch öffentliche oder medizinische Testanbieter durchgeführt und attestiert wurden oder ein
    2. Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung. Dazu füllen Sie bitte im unmittelbar im Anschluss an die Testung den HoMe-Ergebnisbeleg aus (Formular wird bereitgestellt).
  6. Die 3G-Regelung gilt grundsätzlich und einheitlich für alle Hochschulmitarbeiter*innen, Studierenden und Gäste. Die jeweils verantwortlichen Bereiche werden gebeten, die Gäste entsprechend zu informieren und ggf. anzuleiten.
  7. Die 3G-Regelung gilt für alle Hochschulbereiche und -aktivitäten, sofern nicht gesetzliche Vorschriften Abweichungen erfordern oder Hygienereglungen externer Durchführungsorte mit diesen 3G-Regeln kollidieren.
  8. Zu Beginn des Wintersemesters erklären Sie (Mitarbeiter, Studierende, Gäste) bitte die Kenntnis dieser Regelungen in einer Selbsterklärung (Formular wird bereitgestellt). Bitte führen Sie diese Selbstbestätigung jederzeit ab der zweiten Vorlesungswoche mit sich (verpflichtend ab dem 11.10.2021, gern auch elektronisch als Foto oder Scan auf dem Handy). Ebenso führen Sie bitte jederzeit die geimpft-, genesen- oder getestet-Belege der letzten 4 Wochen mit sich (gern auch als Foto oder Scan).
  9. Eine flächendeckende Kontrolle der Belege und eine aktenmäßige Erfassung erfolgen grundsätzlich nicht. Lediglich für den Fall, dass rechtliche Schritte in Rede stehen, bspw. im Fall von Falschbelegen o.ä. werden bestimmte Informationen dokumentiert. Die arbeits- und datenschutzrechtlichen Regelungen werden selbstverständlich respektiert. Kontrollen werden stichprobenartig und anlassbezogen (bspw. bei Ansteckungsfällen) erfolgen. Hochschulangehörige als auch Gäste sind verpflichtet, die Selbsterklärung und die geimpft-, genesen- und getestet-Belege auf Verlangen vorzulegen. Das Rektorat wird damit eine kleines Team betrauen. Lehrende haben ebenso das Recht, die Einhaltung der 3G-Regelung nach eigenem Ermessen in den Lehrveranstaltungen zu kontrollieren. Eine Verpflichtung zur Kontrolle durch die Lehrenden existiert nicht. Für den Fall, dass hierbei Verstöße zutage treten, sind die Lehrenden bevollmächtigt, ggf. das Hausrecht auszuüben und die entsprechenden Teilnehmer des Campus zu verweisen. Zudem besteht die Möglichkeit, den fehlenden Test rasch nachzuholen.
  10. Die Hochschule stellt kein umfassendes Testangebot im Sinne eine Dauer- oder Regelversorgung bereit. Die Erledigung und Finanzierung der Tests obliegt zunächst einmal jeder und jedem Studierenden und jeder Mitarbeiter*in selbst. Im Notfall, wenn Sie den Test einmal vergessen haben o.ä., können Sie auf dem Weg zu Ihrer Veranstaltung einen Test im Gartenhaus entgegennehmen, selbstständig durchführen und dokumentieren.
    1. Ausgabe der Notfall-Test im Eingangsbereich des Gartenhauses wochentags 7-11 Uhr.
    2. Zudem können die Lehrenden gern in ihrem Dekanat einige Tests zur Ausgabe in Notfällen erhalten.
    3. Zur Durchführung der Schnelltests (eigene oder für Notfälle bereit gestellte) werden in den drei Lehrgebäuden (Hörsaalgebäude, Hauptgebäude und Seminargebäude) räumlich abgetrennte, sichtgeschützte Areale eingerichtet. Hier finden Sie einen relativ geschützten Bereich, den Sie gern zur Selbsttestung nutzen können.

Auf weitere spezifizierende Festlegungen wird bewusst verzichtet. Für Hochschulmitarbeiter*innen werden selbstverständlich auch weiterhin 2 Schnelltests pro Woche im Rahmen der gesetzlichen Arbeitgeberverpflichtungen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt wie bisher über die Dekanate und Organisationseinheiten.

  1. Lehrende werden gebeten, im Rahmen ihrer Lehrveranstaltungen über die 3G-Regelungen zu informieren und zu belehren (Handreichung wird bereitgestellt). Dies sollte vorrangig in den ersten Wochen der Vorlesungszeit geschehen.
  2. Die allgemeinen Hygieneregelungen, wie Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Lüftung etc. verbleiben wie bisher, d.h. in allen Hochschulgebäuden gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Diese kann entfallen, wenn in Veranstaltungsräumen etc. die Sitzplätze eingenommen sind. Dabei kann der Mindestabstand von 1,5 m  auch unterschritten werden, sofern der jeweilige Raum technisch oder mittels Fenstern belüftet ist. Lehrende können zudem in Lehrveranstaltungen auf die Maske verzichten, auch wenn sie sich im Raum bewegen, sofern grundlegende Abstände eingehalten werden. Eine Verschärfung der Regelungen zur Maskenpflicht durch Lehrende ist zulässig, sofern sachliche Risikofaktoren dies im konkreten Einzelfall erfordern.
  3. Um den Schutzbedürfnissen von Hochschulangehörigen in besonderen Risikokonstellationen Genüge zu tun, stehen verschiedene Lösungsoptionen zur Verfügung:
    1. individuelle Vorkehrungen zur Risikominderung: Maske auch ohne Maskenpflicht, wirksamere Masken oder Abstandsvergrößerung, Platz in der Nähe eines Fensters etc.
    2. Kollektive Verschärfung der Hygienemaßnahmen in der Seminargruppe mit Lehrendem
    3. Ggf. Alternativangebote des Lehrenden, Art und Form sind durch den Lehrenden festzulegen (synchrones oder asynchrones Online-Angebot, Präsentation, Script, Unterlagen, Literatur etc.)

Zudem gehen wir davon aus, dass die erwartbare Empfehlung der Corona-Impfung für weitere Gruppen (Schwangere, Stillende, Kinder 5-11...) dieserart Risiken weiter mindern wird.

  1. Die festgelegten Kapazitäten der Lehrräume können in den ersten 4 Vorlesungswochen bei Bedarf durch die Lehrenden flexibel gehandhabt werden, mit dem Ziel in dieser Zeit lehrveranstaltungsspezifische Lösungen für erhöhte Teilnehmerzahlen herbeizuführen.
  2. Auch in diesem 3G-Präsenzsemester soll der Zugang zum Studium für alle Studierenden möglich sein. Dies gilt insbesondere, wenn Studierende aus sachlichen Gründen nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. D.h. Lehrende werden gebeten, im jeweils spezifischen Fall, konkrete gangbare Lösungen festzulegen bzw. mit entsprechenden Studierenden zu vereinbaren (synchrones oder asynchrones Online-Angebot, Präsentation, Script, Unterlagen, Literatur etc.).
  3. Die genannten 3G-Dokumente (Selbsterklärung, Testbeleg, Handreichung Belehrung) werden bis Ende der Woche über https://www.hs-merseburg.de/corona/ bereitgestellt und zusätzlich über E-Mail verbreitet.

20210923_3G-Regelung_Beleg[1].pdf

20210923_3G-Regelung_Selbsterklärung[1].pdf