Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften

Hochschulwahlen

Version 4, letzte Änderung 11.07.2022, 10:48 von Michael Kuhlmann, M. Sc.


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Hochschulwahlen

Einmal im Jahr wählen alle Studierenden ihre Vertreterinnen und Vertreter, welche die Anliegen der Studentenschaft in Interessenvertretungen und Hochschulgremien vertreten. Für folgende Gremien können sich die Studierenden zur Wahl aufstellen lassen:


Die Wahlen werden jährlich im Sommersemester durchgeführt. Gewählt werden die studentischen Vertreter der oben genannten Hochschulgremien. Ihr Status als Hochschulangehöriger bestimmt, für welche Gremien Sie Kandidaten wählen dürfen:  

Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen?

Gemäß §8 der Wahlordnung der Hochschule können von allen Wahlberechtigten innerhalb ihrer Gruppe und ihres Wahlbereichs Wahlvorschläge aufgestellt werden. Hierzu müssen entsprechende Formblätter verwendet werden.1 Die Wahlvorschläge sind spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlamt einzureichen. Für jedes Gremium muss ein separater Wahlvorschlag eingereicht werden.2 Ein Wahlvorschlag muss mindesten von drei Mitgliedern einer Gruppe unterzeichnet worden sein und ein Wahlberechtigter darf für dieselbe Wahl nicht mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen.3



1 Vgl. § 8 (1) Wahlordnung
2 Vgl. § 8 (2) Wahlordnung
3 Vgl. § 8 (5) f. Wahlordnung


Wahlleiterin: Dr. Karen Ranft


Weitere Informationen zu den Hochschulwahlen mit Dokumenten zum Download finden sich auf der Website der Hochschule.




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