Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften

Prüfungen

Version 16, letzte Änderung 19.04.2023, 10:10 von Sarah Peege.


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Inhaltsübersicht

Informationen zu den Prüfungen
Prüfungszeitraum
Prüfungsanmeldung
Vor der Prüfung
Während der Prüfung
Krankheitsfall
Klausureinsicht
Wiederholung von Prüfungen und Freiversuchen
Wiederholungsprüfung
Bachelor
Master
Freiversuche
Bachelor
Master

 
 

Informationen zu den Prüfungen

Prüfungszeitraum

Auf der Seite "Termine und Fristen" des Dezernats für Akademische Angelegenheiten (Dezernat 2) finden sich alle Semestertermine des aktuellen sowie des kommenden Semester. Dort ist jeweils für jedes Semester unter dem "Vorlesungs- und Prüfungszeitraum" der Zeitraum vom ersten Vorlesungstag bis zum letzten Prüfungstag angegeben. In der Regel sind die letzten drei Wochen dieses Zeitraums für die zentral geplanten Prüfungen reserviert. Zentral geplante Prüfungen sind alle schriftlich abzulegenden Prüfungen. Mündliche Prüfungen, insbesondere die Präsentation von Projektarbeiten, das Seminar zum Studienschwerpunkt (SSP) oder die Verteidigung der Seminar- oder Abschlussarbeit sind von diesem Zeitraum nicht betroffen und können entsprechend davon abweichen.
Der Zeitraum für individuell geplante Prüfungen beträgt in der Regel eine Woche und dient für die Planung von Nach- und Wiederholungsprüfungen. Der Zeitraum liegt einen Monat (im Wintersemester) bzw. zwei Monate (im Sommersemester) nach dem Zeitraum für zentral geplante Prüfungen und somit kurz vor Beginn des folgenden Semesters. 

Grundsätzlich findet sich am Ende der Seite immer ein Link zur aktuellen Amtlichen Bekanntmachung über die Termine und Fristen. In dieser sind die Zeiträume für zentral und individuell geplante Prüfungen auch nochmal separat aufgelistet.

 

Prüfungsanmeldung

Nachteilsausgleich oder Studieren mit Behinderung oder Beeinträchtigung

 

Vor der Prüfung

 

Während der Prüfung

 

Krankheitsfall

Während der Klausur ist es möglich, dass der Prüfling aufgrund einer akut auftretenden Erkrankung die Prüfung nicht fortsetzen kann. In einem solchen Fall ist wie folgt vorzugehen:

Falls der Krankheitsfall schon vor der Prüfung eintreten sollte, eine Abmeldung kurzfristig aber nicht mehr möglich ist, geht der Studierende ebenfalls zum Arzt und lässt sich wie bereits beschrieben ein Attest ausstellen, welches unverzüglich bim Prüfungsamt einzureichen ist.
 

Nach der Klausur: Klausureinsichten


Zu Beginn des auf den Prüfungszeitraum folgenden Semesters (in der ersten Vorlesungswoche) werden Sie per Mail über den Ablauf der Klausureinsicht informiert. Die Einsicht findet dann 4 - 6 Wochen später statt. Zur Klausureinsicht müssen Sie einen Antrag stellen, der Link wird Ihnen mit der genauen Terminierung zugesendet. Eine Einsicht in die Klausur in unserem FB WIW ist immer nur für die letzte Prüfungsphase möglich - für ältere Klausuren ist anderer Antrag an Dezernat 2, Prüfungsamt, nötig. Beachten Sie hier andere Regelungen und Formulare.

 

Wiederholung von Prüfungen & Freiversuche

Wiederholungsprüfungen Bachelor7
(1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Durch die studiengangspezifischen Bestimmungen kann die Anzahl der möglichen zweiten Wiederholungsprüfungen eingeschränkt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig, es sei denn, diese Möglichkeit wird durch die Freiversuchsregelung in den studiengangspezifischen Regelungen vorgesehen.


(2) Spätestens im zweiten Semester nach dem Semester, in dem die nicht bestandene Prüfungsleistung normalerweise abgeschlossen worden wäre, muss die Wiederholungsprüfung abgeschlossen sein.

(3) In demselben Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erfolglos unternommene Versuche, eine Prüfungsleistung abzulegen, werden auf die Wiederholungsmöglichkeiten nach Absatz 1 angerechnet.

(4) Nach- und erste Wiederholungsprüfungen sind in jedem Semester anzubieten. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon unter Beachtung von Absatz 2 abgewichen werden. Termine für nicht zentral geplante Prüfungen sind mindestens drei Wochen vorher an das Prüfungsamt zu melden und zu veröffentlichen.

(5) Die Nachprüfung, d.h. die Prüfung im darauffolgenden Semester, in dem die Prüfung abgelegt wurde, wird vom Prüfenden der regulären Prüfung gestellt. Bei späteren Nachprüfungen oder bei Erstprüfungen, die nach einem Jahr nach der regulären Veranstaltung angemeldet werden, können die Prüfer/innen und auch der Stoff der Prüfung wechseln. Bitte informieren Sie sich in so einem Fall bei der/m Prüfer/in.


Wiederholungsprüfungen Master8,9

(1) Eine Prüfung kann jeweils in den Fächern, in denen sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal wiederholt werden. Fehlversuche in entsprechenden Prüfungen an anderen Hochschulen werden angerechnet. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

(2) Wird eine Prüfung auch bei Wiederholung nicht bestanden, so hat der oder die Studierende während des gesamten Masterstudiums einmal die Möglichkeit, sich einer zweiten Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Wird die dritte Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, erfolgt die Exmatrikulation. Die Prüfungsform der Wiederholungsprüfung(en) richtet sich nach dem Modulhandbuch.

(3) Die Master-Thesis und das Masterkolloquium können nur einmal wiederholt werden.(4) Nach- und erste Wiederholungsprüfungen werden in jedem Semester angeboten. Studierende haben selbst für eine fristgerechte Anmeldung zu Nach- und Wiederholungsprüfungen beim Prüfungsamt Sorge zu tragen.
Die Nachprüfung, d.h. die Prüfung im darauffolgenden Semester, in dem die Prüfung abgelegt wurde, wird vom Prüfenden der regulären Prüfung gestellt. Bei späteren Nachprüfungen oder bei Erstprüfungen, die nach einem Jahr nach der regulären Veranstaltung angemeldet werden, können die Prüfer/innen und auch der Stoff der Prüfung wechseln. Bitte informieren Sie sich in so einem Fall bei der/m Prüfer/in.

Freiversuche Bachelor

(1) Insgesamt sind drei Freiversuche im Bachelorstudiengang möglich. Für die Bachelor- und Seminararbeit, das Bachelorkolloquium und das Seminar zum Studienschwerpunkt ist ein Freiversuch nicht möglich.

(2) Freiversuche können nur in Anspruch genommen werden, wenn die betreffende Prüfung zum regulären Zeitpunkt laut Studienplan oder vorzeitig erfolgte. Wurde die Prüfung aufgrund der erbrachten Leistung nicht bestanden, erfolgt beim Freiversuch keine Anrechnung auf die Wiederholungsmöglichkeit. Wurde die Prüfung bestanden, kann durch den Freiversuch eine Wiederholung zur Notenverbesserung erfolgen. In beiden Fällen muss die nächste reguläre Möglichkeit zur erneuten Prüfung wahrgenommen werden. Der Freiversuch wird jedoch als Prüfung angerechnet, wenn die Prüfung aufgrund eines ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere eines Täuschungsversuches, für nicht bestanden erklärt wurde.

Freiversuche Master

Freiversuche sind im Master nicht möglich.


1 Vgl. §12 (9) f. Rahmenprüfungsordnung Bachelor
2 Vgl. §12 (9) f. Rahmenprüfungsordnung Master
3 Vgl. §13 (9) ff. Rahmenprüfungsordnung Master IDMM
4 Vgl. §12 (7) Rahmenprüfungsordnung Bachelor
5 Vgl. §12 (7) Rahmenprüfungsordnung Master
6 Vgl. §13 (7) Rahmenprüfungsordnung Master IDMM
7 Vgl. RSPO Bachelor § 14
8 Vgl. RSPO MCM, MPM, MWINFO, MWING § 14
9 Vgl. RSPO MIDMM § 15
10 Vgl. RSPO Bachelor § 15
11 Vgl. RSPO MCM, MPM, MWINFO, MWING § 15
12 Vgl. RSPO MIDMM § 16


 


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