Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften

Prüfungen

Version 8, letzte Änderung 03.08.2022, 12:19 von Michael Kuhlmann, M. Sc.


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Inhaltsübersicht

Informationen zu den Prüfungen
Prüfungszeitraum
Prüfungsanmeldung
Vor der Prüfung
Während der Prüfung
Krankheitsfall
Wiederholung von Prüfungen und Freiversuchen
Wiederholungsprüfung
Bachelor
Master
Freiversuche
Bachelor
Master

 
 

Informationen zu den Prüfungen

Prüfungszeitraum

Auf der Seite "Termine und Fristen" des Dezernats für Akademische Angelegenheiten (Dezernat 2) finden sich alle Semestertermine des aktuellen sowie des kommenden Semester. Dort ist jeweils für jedes Semester unter dem "Vorlesungs- und Prüfungszeitraum" der Zeitraum vom ersten Vorlesungstag bis zum letzten Prüfungstag angegeben. In der Regel sind die letzten drei Wochen dieses Zeitraums für die zentral geplanten Prüfungen reserviert. Zentral geplante Prüfungen sind alle schriftlich abzulegenden Prüfungen. Mündliche Prüfungen, insbesondere die Präsentation von Projektarbeiten, das Seminar zum Studienschwerpunkt (SSP) oder die Verteidigung der Seminar- oder Abschlussarbeit sind von diesem Zeitraum nicht betroffen und können entsprechend davon abweichen.
Der Zeitraum für individuell geplante Prüfungen beträgt in der Regel eine Woche und dient für die Planung von Nach- und Wiederholungsprüfungen. Der Zeitraum liegt einen Monat (im Wintersemester) bzw. zwei Monate (im Sommersemester) nach dem Zeitraum für zentral geplante Prüfungen und somit kurz vor Beginn des folgenden Semesters. Der Fachbereich WIW ist von diesem Zeitraum in der Regel weniger betroffen, da die meisten Professoren und Dozenten die Möglichkeit anbieten eine Prüfung im darauffolgenden Semester zu wiederholen.
Grundsätzlich findet sich am Ende der Seite immer ein Link zur aktuellen Amtlichen Bekanntmachung über die Termine und Fristen. In dieser sind die Zeiträume für zentral und individuell geplante Prüfungen auch nochmal separat aufgelistet.

 

Prüfungsanmeldung

 

Vor der Prüfung

 

Während der Prüfung

 

Krankheitsfall

Während der Klausur ist es möglich, dass der Prüfling aufgrund einer akut auftretenden Erkrankung die Prüfung nicht fortsetzen kann. In einem solchen Fall ist wie folgt vorzugehen:

Falls der Krankheitsfall schon vor der Prüfung eintreten sollte, eine Abmeldung kurzfristig aber nicht mehr möglich ist, geht der Studierende ebenfalls zum Arzt und lässt sich wie bereits beschrieben ein Attest ausstellen, welches unverzüglich bim Prüfungsamt einzureichen ist.
 

Wiederholung von Prüfungen & Freiversuche

Wiederholungsprüfung
Bachelor7

Master8,9

 
Freiversuch
Bachelor10


Master11,12



1 Vgl. §12 (9) f. Rahmenprüfungsordnung Bachelor
2 Vgl. §12 (9) f. Rahmenprüfungsordnung Master
3 Vgl. §13 (9) ff. Rahmenprüfungsordnung Master IDMM
4 Vgl. §12 (7) Rahmenprüfungsordnung Bachelor
5 Vgl. §12 (7) Rahmenprüfungsordnung Master
6 Vgl. §13 (7) Rahmenprüfungsordnung Master IDMM
7 Vgl. RSPO Bachelor § 14
8 Vgl. RSPO MCM, MPM, MWINFO, MWING § 14
9 Vgl. RSPO MIDMM § 15
10 Vgl. RSPO Bachelor § 15
11 Vgl. RSPO MCM, MPM, MWINFO, MWING § 15
12 Vgl. RSPO MIDMM § 16


 


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