Der Wechsel der Prüfungsordnung bzw. der studiengangsspezifischen Bestimmungen ist bis zur Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit jederzeit möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige PO, in die gewechselt werden soll erfüllt sind. Das heißt, dass die Prüfungsordnung nicht mehr gewechselt werden kann, wenn bereits ein Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit gestellt wurde.<br /> Es kann nur in die letzte gültige (sprich: aktuelle) Fassung der Prüfungsordnung bzw. studiengangsspezifischen Bestimmungen gewechselt werden. Ein Wechsel in eine ältere Fassung ist nicht möglich.<br />
Der Wechsel der Prüfungsordnung bzw. der studiengangsspezifischen Bestimmungen ist bis zur Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit jederzeit möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige PO, in die gewechselt werden soll, erfüllt sind. Das heißt, dass die Prüfungsordnung nicht mehr gewechselt werden kann, wenn bereits ein Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit gestellt wurde.<br /> Es kann nur in die letzte gültige (sprich: aktuelle) Fassung der Prüfungsordnung bzw. der studiengangsspezifischen Bestimmungen gewechselt werden. Ein Wechsel in eine ältere Fassung ist nicht möglich.<br />