Forumgraurunt2   PraxissemesterVersion 10, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 01.02.2023, 15:03
 
     
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für die Durchführung Ihres Pflichtpraktikums im Bachelorstudium notwendig sind:

Ablauf

• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.

Wichtige Informationen

• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert 800 Stunden) oder äquivalent 6 Monate in dem im Betrieb als Vollzeit geltenden Arbeitsumfang.  Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.



Berufsbegleitendes Studium

• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn



Karriere Service

• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F