Forumgraurunt2   Praxissemester
     
Änderungen zu Version 10, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 01.02.2023, 15:03

  
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für die Durchführung Ihres Pflichtpraktikums im Bachelorstudium notwendig sind:

Ablauf

• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.

Wichtige Informationen


• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden gelten 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.



Berufsbegleitendes Studium


• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn



Karriere Service


• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F
 
  
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für die Durchführung Ihres Pflichtpraktikums im Bachelorstudium notwendig sind:

Ablauf

• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.

Wichtige Informationen

• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert 800 Stunden) oder äquivalent 6 Monate in dem im Betrieb als Vollzeit geltenden Arbeitsumfang.  Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.



Berufsbegleitendes Studium

• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn



Karriere Service

• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F
 

     
Änderungen zu Version 9, geändert von Sarah Peege am 09.08.2021, 09:10

  
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Rudolph (Dekanat).
 
  
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
 
  
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/#c12224
 
  
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
 

     
Änderungen zu Version 8, geändert von M. Sc Christian Zöllner am 30.01.2019, 09:06

  
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs).
 
  
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
 
   

     
Änderungen zu Version 7, geändert von M. Sc Christian Zöllner am 29.01.2019, 11:47

  
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung.
 
  
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/#c12224
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F
 

     
Änderungen zu Version 6, geändert von M. Sc Christian Zöllner am 14.01.2019, 14:12

  
• Ihre Prüfungsordnung dient als Nachweis zur Durchführung eines Pflichtpraktikums im Rahmen Ihres Studiums. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
 
  
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Rudolph (Dekanat).
 

     
Änderungen zu Version 5, geändert von M. Sc Christian Zöllner am 06.12.2018, 17:01

  
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für Ihr Praktikum im Rahmen des Bachelorstudiums notwendig sind.

Ablauf
 
  
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für die Durchführung Ihres Pflichtpraktikums im Bachelorstudium notwendig sind:
 
  
  • Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
  • Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
  • Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
  • Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
  • Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
  • Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
  • Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
 
  
Ablauf
• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.

Wichtige Informationen
 
  
Wichtige Informationen
 
  
• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden gelten 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Ihre Prüfungsordnung dient als Nachweis zur Durchführung eines Pflichtpraktikums im Rahmen Ihres Studiums. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
 
  
  • Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
  • Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
  • Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die sich vor dem 1.10.2018 immatrikuliert haben gelten noch 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
  • Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
  • Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
  • Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  • Das Splitten des Pflichtprakikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
  • Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
  • Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist.
Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
 
  
• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
 
  
Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung.
 
  
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung.
 

     
Änderungen zu Version 4, geändert von M. Sc Christian Zöllner am 28.11.2018, 09:51

  
  • Das Splitten des Pflichtprakikums ist nicht zulässig.
 
  
  • Das Splitten des Pflichtprakikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
 

     
Änderungen zu Version 3, geändert von M. Sc Christian Zöllner am 26.10.2018, 10:13

  
Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
 
  
  • Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
  • Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
  • Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
  • Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
  • Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
  • Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
  • Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
 
  
Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die sich vor dem 1.10.2018 immatrikuliert haben gelten noch 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
 
  
  • Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
  • Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
  • Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die sich vor dem 1.10.2018 immatrikuliert haben gelten noch 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
  • Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
  • Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
  • Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  • Das Splitten des Pflichtprakikums ist nicht zulässig.
  • Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
  • Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
 

     
Änderungen zu Version 2, geändert von M. Sc Christian Zöllner am 25.10.2018, 08:27

  
Information zum Praxissemester im Bachelor-Direktstudium
 
  

Ablauf
 
  
Ablauf
 
  
Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
 
  
  • Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Downloads).
  • Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
  • Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
  • Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
  • Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
  • Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
  • Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
 
  
Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die sich vor dem 1.10.2018 immatrikuliert haben gelten noch 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
 
  
  • Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
  • Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
  • Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden. Gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, werden anerkannt.
  • Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
  • Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
  • Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen oder sonstiger Berufstätigkeit werden nicht anerkannt.
  • Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
  • Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen.
  • Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung (unter dem Reiter "Studiengänge").
 
  

Berufsbegleitendes Studium

Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist.
Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
 
  
Berufsbegleitendes Studium
 
  

Karriere Service
 
  
Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn.

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