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Senat der Hochschule Merseburg

Der Senat ist das oberste Entscheidungsgremium der Hochschule Merseburg. Er wird demokratisch von den Mitgliedern der Hochschule gewählt. Beschäftigte werden für jeweils vier Jahre, Studierende für jeweils ein Jahr gewählt. Die Aufgaben des Senats sind in §67a Landeshochschulgesetz festgelegt. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen über den Hochschulentwicklungsplan und den Entwurf der Zielvereinbarung, die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen oder die Ordnungen der Hochschule.1 Weiterhin ist der Senat für die Berufung von Professoren und Professorinnen verantwortlich2 sowie für die Wahl des Rektors und der Prorektoren.3


Der Senat erörtert Struktur- und Entwicklungsplanungen. Dies beinhaltet unter anderem die Zulassungszahlen der einzelnen Studiengänge, den Haushalt, Prüfungs- und Studienordnungen sowie Berufungsvorschläge. Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetzt festgelegt. Der Senat richtet zur Unterstützung ständige oder zeitweilige Kommissionen ein.


Senatsseite auf der Hochschulwebsite


1 Vgl. §67a (1) f. HSG LSA
2 Vgl. §67a (4) HSG LSA
3 Vgl. §69 (9) HSG LSA


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