Forumgraurunt2   UrlaubssemesterVersion 1, geändert von Sarah Peege am 16.03.2023, 15:12
 
     

Urlaubssemester

Sie können ein Urlaubssemester aus familiären Gründen beantragen; darüber hinaus ist ein Urlaubssemester auch aus anderen Gründen möglich.

Link zur Beantragung des Urlaubssemesters beim Studierendenpoint: Formblatt Urlaubssemester

Studierende, die wegen familiärer Verpflichtungen beurlaubt worden sind, können im Urlaubssemester freiwillig Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.

Studierende, die aus anderen Gründen beurlaubt worden sind, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss bis zu zwei Prüfungen erbringen.

Die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen ist für beurlaubte Studierende, unabhängig vom Beurlaubungsgrund, auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss während des Beurlaubungszeitraumes möglich. Der Antrag ist im Prüfungsamt zu stellen.