Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften
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Version 30, letzte Änderung 04.05.2023, 13:46 von Sarah Peege.
Herzlich Willkommen im Wiki des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften!
Hier finden Sie umfassende Informationen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften!
Wir haben für Sie in diesem
WIKI die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen rund um das Studium zusammengestellt, sozusagen als
FAQ für Ihr Studium am Fachbereich Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften.
Die FAQ führen Sie durch das Studium und erklären Ihnen alles Relevante zu Prüfungen, Praktikum, Abschlussarbeiten etc., so dass Sie erfolgreich und möglichst stressfrei studieren können.
Für den Abruf von Formularen sollte der Zugang per VPN oder vom Campus erfolgen.
Sind Punkte nicht erklärt?
Dann wenden Sie sich bitte an den/die Studiengangsleiter/in Ihres Studienganges. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Vorschläge zur Verbesserung. Bitte nutzen Sie den extra dafür eingerichteten
Forenthread. Der Link führt zu einer Studiengruppe. Tragen Sie sich für die Studiengruppe ein, damit Sie einen Beitrag im Forum verfassen können.
Den eigentlichen Forenpost können Sie auch anonym veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Justus Engelfried, Studiendekan
Wichtigste Punkte zum Studium im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften
Nach Buchstaben weitere Informationen (FAQ) über Hochschule und Fachbereich WIW
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Wissenschaftliches Arbeiten
Version 27, letzte Änderung 16.04.2024, 16:28 von Sarah Peege.
Abschlussarbeiten - Bachelorarbeit und Masterarbeit, Bachelorthesis und Masterthesis
Inhaltsübersicht
Allgemeine Informationen
Abschlussarbeit
Allgemeine Informationen
Im ersten Semester findet für alle Bachelorstudiengänge ein Modul zum wissenschaftlichen Arbeiten statt. In diesem werden Kenntnisse, Arbeitsmethoden und handlungsbezogene Fähigkeiten zum Erstellen einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit vermittelt.
Folgende wissenschaftliche Arbeiten sind im Studium abzulegen: Seminararbeit, Abschlussarbeit. Zudem ist wissenschaftliches Arbeiten im Seminar zum Studienschwerpunkt und in semesterbegleitenden Prüfungsleistungen (z.B. Referaten, Präsentationen) und eventuell im Praktikumsbericht (je nach Anforderung des Betreuers) notwendig.
Zusätzlich gibt es verschiedene Angebote der HoMe-Akademie und von SL². So werden eine Citavi-Schulung, ein Seminar zum Arbeiten mit SciFlow sowie eine individuelle Schreiberatung angeboten. Ebenso findet zur langen Nacht bzw. Woche der aufgeschobenen Prüfungsvorbereitung immer ein Schreibsalon bzw. Selbstlerkurs zum wissenschaftlichen Arbeiten statt.
Grundsätzlich gilt, dass jede/r Betreuer/in einer wissenschaftlichen Arbeit seine eigenen Vorgaben hat, welche Formatvorgaben und Zitierweise verwendet werden sollen, etc. Es ist daher mit jedem Betreuer individuell zu vereinbaren, welche Vorgaben eingehalten werden müssen. Falls keine spezifischen Vorgaben gemacht werden, bietet die Literatur zum wissenschaftlichen Arbeiten ausreichende Möglichkeiten, sich zu informieren, auch Seiten wie
Scribbr. In jedem Fall ist vor Beginn der Arbeit dann die Rücksprache mit dem/r Betreuer/in notwendig. Ebenso individuell abzustimmen ist, ob zu Beginn der Arbeit ein Exposé anzufertigen ist, bevor es mit der eigentlichen Arbeit losgeht. Eine enge Abstimmung mit dem/r Betreuer/in ist daher wichtig und sinnvoll.
Studierende mit PO vor 2020: Das Modul zum wissenschaftlichen Arbeiten findet im siebten Semester statt. Wer das Modul noch belegen muss, meldet sich bei Herrn Christian Heckel (Dozent).
Weiterführende Links
Forschungskolloquium zu BA- und MA-Thesis
Zur Abstimmung und zur Besprechung Ihrer Forschungsthemen bietet der*die Betreuer*in ein Forschungskolloquim zur Bachelor- oder Masterthesis an (Umfang gem. Modulhandbuch 2 SWS). Wie und zu welchen Terminen das Forschungskolloquium stattfindet, gibt Ihr Betreuer (= Erstprüfer) bekannt, der dieses Forschungskolloquium anbietet. Das Forschungskolloquium findet in der Regel geblockt und im Wintersemester, ev. auch online, statt. Ob die Termine im Stundenplan ausgewiesen werden, hängt vom*von Betreuer*in ab. Je nach Teilnehmerzahl können die Termine auch abgestimmt werden, eventuell finden auch individuelle Termine statt.
Wenn bei ihrem/ihrer gewünschten Betreuer/in in HIS das Forschungskolloquium nicht ausgewiesen ist (z.B. im Sommersemester), setzen Sie sich trotzdem mit ihm/ihr in Verbindung. Er/sie wird dann eine Lösung für das Erstellen Ihrer Abschlussarbeit finden.
Anmeldung
Im letzten Semester des jeweiligen Bachelor- oder Masterstudiengangs wird die Abschlussarbeit geschrieben. Um die Arbeit anmelden zu können, muss eine bestimmte Anzahl an Credits vorliegen:
- 170 ECTS in allen Bachelorstudiengängen
- 50 ECTS bzw. die ersten beiden Semester in den Masterstudiengängen Controlling und Management, Projektmanagement, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen
- 85 ECTS im Master Informationsdesign und Medienmanagement
Wenn die Arbeit angemeldet werden soll, muss zunächst das "
Zusatzblatt zur Beantragung der Bachelor- oder Masterarbeit" eingereicht werden. Auf diesem Zusatzblatt werden neben den Daten des Studierenden der Titel der Arbeit auf Deutsch und auf Englisch eingetragen und das Blatt vom Erstbetreuer (= Erstprüfer) unterschrieben. Dieser Vorgang erfolgt in der Regel persönlich mit dem Erstbetreuer (= Erstprüfer). Dieses Zusatzblatt reichen Sie dann beim Studierenden-Service-Point ein und der Studierenden-Service-Point stellt den "Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit" bzw. "Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit" aus.
In diesem Antrag werden die Daten des Studierenden erfasst und der Erst- und Zweitprüfer vermerkt. Vom Prüfungsamt wird überprüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, das Auslandsamt bestätigt ggf. durchgeführte Auslandsaufenthalte.
Der Antrag auf Zulassung wird vom Studierenden-Service-Point an den Prüfungsausschuss (in diesem Fall der/dem zuständigen Studiengangleiter/in) überstellt. Achten Sie unbedingt darauf, dass beide Prüfer eingetragen sind - ansonsten kann keine weitere Bearbeitung stattfinden und der Antrag wird an den Infopoint zurückgeleitet. Der Prüfungsausschuss prüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann. Ist dies der Fall, wird der Antrag vom Prüfungsausschuss (in diesem Fall der/dem zuständigen Studiengangleiter/in) an den Studierenden-Service-Point zurückgegeben. Wenn Sie als Studierende/r den Antrag dann dort entgegennehmen, beginnt die Bearbeitungszeit.
WICHTIGER Hinweis: Sie müssen den vom Studierenden-Service-Point erstellten Antrag nicht PERSÖNLICH vom Studierenden-Service-Point an den Prüfungsausschuss (in diesem Fall der/dem zuständigen/Studiengangleiter) überbringen, um ihn dort prüfen zu lassen. Die Überstellung erfolgt ja intern mit der Hauspost. Wenn Sie das trotzdem machen möchten (um Zeit einzusparen), beachten Sie die Sprechzeiten der zuständigen Stundiengangleiter/innen. Sie können den vom Studierenden-Service-Point erstellten Antrag dem Prüfungsausschuss (in diesem Fall der/dem zuständigen Studiengangleiter/in) auch postalisch zusenden. Schicken Sie diesen
NICHT per Einschreiben! Das kann, v.a. in der vorlesungsfreien Zeit, zu erheblichen Verzögerungen führen. Beschriften Sie den Umschlag der Postsendung mit "Antrag zur BA bzw. MA-Thesis, an den/die PAV". Es gibt in der vorlesungsfreien Zeit eine Vertretungsregelung der Studiengangleiter/innen.
Hinweis zum Prüfer und Zweitprüfer: Generell gilt zu beachten, dass die Prüfer*innen der Abschlussarbeit selbst mindestens den Abschluss besitzen, den der Studierende erreichen will, oder eine gleichwertige Qualifikation.
Falls der Zweitprüfer kein Mitarbeiter der Hochschule ist, muss der Zweitpürüfer*in eine Erklärung über diesen Sachverhalt abgeben. Diese Erklärung ist dem Antrag zur BA-/MA-Thesis beizufügen, bevor der Antrag an den Prüfaungsausschussvorsitzenden zur Genehmigung gegeben wird. Hier das Formular zum Antrag:
Formular Qualifikation des Zweitprüfers
Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit beginnt formal mit der Zulassung der Abschlussarbeit und Ihrer Entgegennahme des genehmigten Antrages am Studierenden-Service-Point. Je nach Studiengang ist sie unterschiedlich lang:
- 9 Wochen im Bachelorstudium
- 3 Monate im Masterstudium
- 4 Monate im Master IDMM
Wenn Sie den genehmigten Antrag wegen eines wichtigen Grunds nicht persönlich entgegennehmen können (z.B. Auslandsaufenthalt, Praxisunternehmen weit von der HOME weg), setzen Sie sich mit dem Studierenden-Service-Point in Verbindung.
Die Arbeit selbst kann in Deutsch oder Englisch verfasst werden.
Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt ca. 40 Seiten zzgl. Verzeichnissen, der Umfang der Masterarbeit ca. 60 Seiten, zzgl. Verzeichnissen. Bei der Masterarbeit ist ein Summary/Abstract in englischer Sprache erforderlich.
Die Masterarbeit des Studiengangs IDMM umfasst mindesten 50 Seiten zzgl. praktischem Teil oder 80 Seiten ohne praktischen Teil.
Während der Bearbeitungszeit ist es wichtig, sich regelmäßig mit dem Erstprüfer (= Erstbetreuer) über den Bearbeitungsstand der Arbeit abzustimmen. Der Zweitprüfer erhält die Arbeit nach der Abgabe und ist, mit der Ausnahme, dass der Zweitprüfer der betriebliche Betreuer ist, NICHT in die Betreuung einbezogen. Zur Abstimmung und zur Besprechung Ihrer Forschungsthemen bietet der*die Betreuer*in ein Forschungskolloquim zur Bachelor- oder Masterthesis an (= Forschungskolloquium zu BA- und MA-Thesis, Umfang gem. Modulhandbuch 2 SWS). Wie und zu welchen Terminen das Forschungskolloquium stattfindet, erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Betreuer (= Erstprüfer), der dieses Forschungskolloquium anbietet.
Abgabe
Nachdem die Abschlussarbeit fertiggestellt wurde, erfolgt die
fristgemäße Abgabe der Arbeit beim Studierenden-Service-Point. Die Arbeit ist ausgedruckt und gebunden zweimal einzureichen. Eine verspätete Abgabe wird als "NICHT bestanden" bewertet.
Es ist zu beachten, dass die Eidesstattliche Erklärung (Selbstständigkeitserklärung) mit in die Arbeit eingebunden ist und jeweils im Original unterschrieben wurde. Die eingereichte Arbeit wird mit einem Eingangsstempel versehen und vom Studierenden-Service-Point an den Erst- und Zweitprüfer überstellt.
Wichtig: Sollte es einen betrieblichen bzw. externen Prüfer (= Betreuer) für die Arbeit geben, ist einem der Exemplare die Anschrift des Unternehmens bzw. des Betreuers beizulegen, damit diese an den betrieblichen Betreuer verschickt werden kann. Liegt die Adresse nicht bei, werden beide Exemplare zum Erstprüfer überstellt, der dann die Weitergabe durchführt.
Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass das Thema
Wort genau und
Satzzeichen getreu vom "Zusatzblatt zur Beantragung der Bachelor- oder Masterarbeit" in die Arbeit übernommen wurde. Sonst verzögert sich die Weitergabe, weil der Prüfungsausschuss (in diesem Fall der/die zuständigen Studiengangleiter/in) prüfen muss, ob in der Arbeit vom genehmigten Thema abgewichen wurde. Dies kann ev. zur Verschiebung des geplanten Kolloquiumtermins führen.
Kolloquium
Spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe sollte mit den Prüfern bereits ein Termin für das Kolloquium ausgemacht worden sein. Die Einladung zum Kolloquium kann nur erfolgen, wenn
alle anderen Studienleistungen erfolgreich erbracht worden sind.
Das Kolloquium selbst ist eine öffentliche Veranstaltung. Das bedeutet, dass neben den beiden Prüfern, welche die Prüfung abnehmen, jede/r Interessent/in dem Kolloquium beiwohnen kann. Die Zuhörer können ebenso Fragen stellen, welche aber nicht in die Bewertung mit einfließen. Zum Bewertungsgespräch, d.h. zur Notenfindung für das Kolloquium, müssen alle Zuhörer den Raum verlassen.
Nach dem Kolloquium
Ist das Kolloquium beendet, muss das Übergabeprotokoll für die Überreichung der digitalen Arbeit an die Hochschulbibliothek vom Prüfling und dem Erstprüfer ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Protokoll wird zusammen mit einer digitalen Variante der Abschlussarbeit an die Bibliothek übergeben. Hierzu wird die Arbeit als PDF-Datei entweder auf einer CD gespeichert und diese an die Hochschulbibliothek übergeben oder die PDF-Datei wird direkt per E-Mail an die Bibliothek gesendet. Welche der beiden Übergabevarianten genutzt werden soll, ist im Zweifel zuvor mit der Bibliothek abzuklären.
Wurden alle Formalitäten geklärt, kann anschließend der Antrag auf Exmatrikulation durch den Studierenden gestellt werden.
Die Exmatrikulation muss vom Studierenden beantragt werden - sie erfolgt jedoch automatisch zum Ende des Semesters, in dem das Kolloquium stattgefunden hat.
Verhalten im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall wird der Krankenschein innerhalb von 3 Werktagen unter Angabe von Matrikel-Nr. und Studiengang entweder per Mail-Anhang oder per Post an
Studierenden-Service-Point
Dezernat 2
Eberhard-Leibnitz-Straße 2
06217 Merseburg
geschickt. Die Zeit der Krankheit verlängert die Abgabefrist und der neue Abgabetermin kann online im persönlichen Leistungskonto eingesehen werden, wird als Antwort auf die Mail mitgeteilt oder kann telefonisch im Studierenden-Service-Point erfragt werden.
Verlängerung der Bearbeitungszeit der BA- oder MA-Thesis
Wenn eine Verlängerungsmöglichkeit laut Prüfungsordnung vorgesehen ist, ist ein formloser Antrag mit kurzer Begründung vom Studierenden zu erstellen und dieser vom Erstbetreuer zu unterschreiben und beim Studierenden-Service-Point einzureichen. Der Studierenden-Service-Point überstellt den Antrag an den Prüfungsausschuss (in diesem Fall der/dem zuständigen Studiengangleiter/in), der den Antrag bescheidet und den Antrag dann an den Studierenden-Service-Point zurück gibt.
Weiterführende Links
(nach oben)
Informationen zum Praktikumsablauf
Version 19, letzte Änderung 29.01.2024, 09:57 von Sarah Peege.
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Hochschule Merseburg Pflichtpraktikum – Informationen für Studierende
Ablauf
Für Informationen zum eigentlichen Ablauf des Praktikums, lesen Sie sich bitte die Seite Informationen zum Praktikumsablauf durch.
Wichtige Informationen
- Folgende Voraussetzungen gelten für die Durchführung des Praktikums:
|
Bachelor (immatrikuliert vor dem 01.10.2018)1
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Bachelor (immatrikuliert ab/nach dem 01.10.2018)1
|
Master2
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Regulärer Zeitpunkt des Praktikums
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6. Semester
|
3. Semester
|
Praktikumsdauer
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800 Stunden
|
betriebsübliche Vollzeit für 6 Monate
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8 Wochen
|
Voraussetzungen
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60 Credits
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120 Credits
|
60 Credits (1. & 2. Semester)
|
Damit Ihr Hochschulbetreuer die Erfüllung der Voraussetzungen überprüfen kann, reichen Sie einen aktuellen Notenspiegel mit Ihrer Anfrage ein. Den Notenspiegel können Sie über das HIS als PDF runterladen.
- Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden nicht anerkannt.
- Ein Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Bei einem Praktikum in Teilzeit (z.B. 20 Stunden/Woche betriebsüblich) verdoppelt sich die Dauer auf 12 Monate.
- Als Nachweis ist neben der im Laufzettel mit dem Hochschulbetreuer vereinbarten Leistung ein Praktikumszeugnis vorzulegen.3
- Für Praktika innerhalb Deutschlands gilt: Bei dem Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub haben. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass die Unternehmen auch bereit sind eine Vergütung zu zahlen und in einigen Fällen sich auch Urlaub aushandeln lässt.
- Falls Sie BAföG-Empfänger sind, beachten Sie, dass ab einer bestimmten Verdiensthöhe dieser mit ihren BAföG-Zahlungen verrechnet wird und ggf. Geld an das BAföG-Amt zurückzahlen müssen!
- Fragen Sie auf jeden Fall nach einem Praktikumsvertrag. Falls es während des Praktikums zu Problemen kommen sollte, können Sie oder das Unternehmen sich auf diesen berufen. Somit sind beide Seiten rechtlich abgesichert.
1 Vgl.
Modulhandbuch Bachelor
2 Vgl. Modulhandbuch Master (
MCM,
MDIMM,
MPM,
MWINFO,
MWING)
3 Vgl.
PO Bachelor
Ablauf des Pflichtpraktikums Bachelor für die Bachelorstudiengänge BBW, BWINFO, und BWING
1. Der Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.
2. Der Studierende erstellt einen Auszug aus seiner Notenübersicht um die Vorraussetzung zum Pflichtpraktikum eine*r Betreuer*in darzulegen. Bei unzureichender Anzahl an Credtis kann die Prüfungsvorsitzende, Frau Prof. Marx, kontaktiert werden. Voraussetzung zur Anmeldung zum Praktikum sind erbrachte 120 ECTS.
3. Der Studierende füllt den Laufzettel mit seinen Daten aus und bestätigt die Anmeldung im HIS mit seiner (digitalen) Unterschrift.
Zu den Laufzetteln
4. Der Studierende kontaktiert seine*ihre Betreuer*in der Hochschule und vereinbart die zu erbringende Praktikumsleistung.
5. Der Betreuende prüft anhand des Auszugs aus HIS, ob die Voraussetzungen zur Durchführung des Praktikums (Mindestanzahl Credits/Semester und Inhalt des Praktikums) erfüllt sind und trägt seinen Namen sowie die zu erbringende Leistung in den Laufzettel ein und bestätigt die Angaben mit seiner (digitalen) Unterschrift.
6. Der Studierende kontaktiert das Praktikumsunternehmen und lässt die Daten des Unternehmens, den Praktikumszeitraum sowie die Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums in den Laufzettel eintragen und per (digitaler) Unterschrift bestätigen.
7. Der Studierende führt das Praktikum durch.
8. Der Studierende lässt sich nach Ablauf des Praktikums vom Unternehmen auf dem entsprechenden Bereich des Laufzettels bescheinigen, dass das Praktikum im geforderten Umfang erbracht worden ist. Das Unternehmen stellt zudem ein Praktikumszeugnis aus, in dem nochmals die durchgeführten Tätigkeiten beschrieben und bestätigt werden.
9. Der Studierende fertigt den zu Beginn mit dem HS-Betreuer vereinbarten Nachweis an (schriftlicher Praxisbericht, Präsentation oder beides) und legt diesen beim Betreuenden vor.
10. Nach erfolgreicher Abnahme des vereinbarten Nachweises, bestätigt der Hochschulbetreuer dies auf dem Laufzettel per (digitaler) Unterschrift und verbucht die Leistung ins HIS ein.
Ablauf Pflichtpraktikum Master
zum
Ablauf Praktikum Master
Fragen und Austausch zum Pflichtpraktikum
Im Forum von Frau Prof. Marx können jederzeit Fragen eingestellt werden:
9000006 Seminar: Studienberatung/Studiengangskonferenz Bachelor Betriebswirtschaft - Forum - Hochschule Merseburg (hs-merseburg.de)
Zurück
Bescheinigung des Pflichtpraktikums
Bei dem (Betriebs-)Praktikum im Rahmen des Studiums handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Das Bedeutet das der Studierende keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub hat. Da es sich aus der Prüfungsordnung ergibt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird im Normalfall keine separate Bestätigung dessen ausgestellt.1 Viele Unternehmen wollen dennoch eine Bestätigung der Hochschule erhalten, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Daher finden Sie im folgenden die Formulare für die Bestätigung des Pflichtpraktikums, welches von Prof. Marx unterschrieben werden muss.
Praktikumsbescheinigungen Bachelor und Master
1 Vergleich
PO Bachelor Diese Seite als PDF Dokument zum Download
(nach oben)
Prüfungen
Version 16, letzte Änderung 19.04.2023, 10:10 von Sarah Peege.
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Alle Informationen nochmal als
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Inhaltsübersicht
Informationen zu den Prüfungen
Informationen zu den Prüfungen
Prüfungszeitraum
Auf der Seite "
Termine und Fristen" des Dezernats für Akademische Angelegenheiten (Dezernat 2) finden sich alle Semestertermine des aktuellen sowie des kommenden Semester. Dort ist jeweils für jedes Semester unter dem "Vorlesungs- und Prüfungszeitraum" der Zeitraum vom ersten Vorlesungstag bis zum letzten Prüfungstag angegeben. In der Regel sind die letzten drei Wochen dieses Zeitraums für die zentral geplanten Prüfungen reserviert. Zentral geplante Prüfungen sind alle schriftlich abzulegenden Prüfungen. Mündliche Prüfungen, insbesondere die Präsentation von Projektarbeiten, das Seminar zum Studienschwerpunkt (SSP) oder die Verteidigung der Seminar- oder Abschlussarbeit sind von diesem Zeitraum nicht betroffen und können entsprechend davon abweichen.
Der Zeitraum für individuell geplante Prüfungen beträgt in der Regel eine Woche und dient für die Planung von Nach- und Wiederholungsprüfungen. Der Zeitraum liegt einen Monat (im Wintersemester) bzw. zwei Monate (im Sommersemester) nach dem Zeitraum für zentral geplante Prüfungen und somit kurz vor Beginn des folgenden Semesters.
Grundsätzlich findet sich am Ende der Seite immer ein Link zur aktuellen Amtlichen Bekanntmachung über die Termine und Fristen. In dieser sind die Zeiträume für zentral und individuell geplante Prüfungen auch nochmal separat aufgelistet.
Prüfungsanmeldung
- Die Studierenden melden sich im HIS für die jeweilige Prüfung an.
- Anmeldezeitraum für BBW1, BBWF1, BWINFO1, BWING1, MCM2, MPM2, MWINFO2, MWING2
- Die Anmeldefrist für die zentrale Prüfungsphase endet
- für das Sommersemester zum 30.06.
- für das Wintersemester zum 10.01.
- Die Anmeldefrist für Prüfungen, die außerhalb der zentralen Prüfungsphase abgelegt werden (Individualprüfungen), endet 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin.
- Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
- Die Zulassung ist wirksam, sofern sich der/die Studierende nicht innerhalb der genannten Fristen über das HIS (in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt) wieder abgemeldet hat.
- Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
- Anmeldezeitraum für IDMM3
- "Die Anmeldefrist endet 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin."
- Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
- Die Abmeldung von einer Prüfung muss bis spätestens 7 Tage vor der Prüfung beim Prüfungsamt erfolgen.
- Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
- Sind Sie als Studierender wegen einer körperlichen Behinderung oder einer erheblichen körperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeinträchtigung, die längerfristig ist und die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden Fähigkeiten und Kenntnisse liegt, nicht in der Lage, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, können Sie einen „Nachteilsausgleichsantrag“ stellen.
-
Dieser Antrag ist an den Prüfungsausschuss schriftlich zu stellen. Die Behinderungen oder Beeinträchtigungen sind glaubhaft zu machen; Nachweise (z.B. ärztliche Gutachten) sind dem Antrag beizufügen.
Der Antrag ist mit dem Nachweis der Behinderung oder Beeinträchtigung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung beim Prüfungsausschuss einzureichen. Das Formular zur Beantragung finden Sie hier: Nachteilsausgleich
Vor der Prüfung
- Falls die Prüfung über mehrere Räume verteilt geschrieben wird, informieren Sie sich im HIS über die Zuteilung. Die Raumaufteilung wird außerdem zuvor über die Übersichtseite des Fachbereichs im HoMe-Portal bekannt gegeben.
- Zur Prüfung sind ein Studierendenausweis und/oder ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
- Legen Sie alles, was NICHT zur Prüfung zugelassen ist, an den Rand der Flure in den Prüfungsräumen (z.B: Tachen, Kleidung etc.).
- Auf dem Tisch verbleiben nur zugelassene Dinge (also z.B. Mäppchen, Taschenrechner, Gesetzestexte) und der Studierendenausweis.
- Mobiltelefone/Smartphones müssen ausgeschaltet, nicht sichtbar, nicht erreichbar und ebenfalls im Flur in den Taschen deponiert sein. Die Verwendung von Mobiltelefonen/Smartphones, Laptops, Tablets, Smartwatches u.ä. während einer Prüfung wird als Täuschungsversuch gewertet.
- Teilnahmebereichtigt für die Prüfung sind nur Prüflinge, die ordnungsgemäß zur Prüfung zugelassen worden sind. Es können daher nur diejenigen an der Prüfung teilnehmen, die auf der Teilnehmerliste aufgeführt sind. Wer sich nicht anmelden konnte, begibt sich vor der Prüfung zum Prüfungsamt und klärt seine Anmeldung. Anderenfalls muss sich der Prüfling unverzüglich vor Beginn der Klausur bei der Aufsicht melden.
- Wenn Sie in den Raum kommen, bevor die Aufsichtspersonen/Prüfer da sind, setzen Sie sich in der Reihe so, dass zwischen Ihnen und dem nächsten Studierenden immer 2 Sitze frei bleiben, und dass zwischen 2 Reihen eine Reihe frei bleibt. Setzen Sie sich in den Reihen untereinander, nicht versetzt.
Während der Prüfung
- Ausgabe der Klausuren
- Kurz vor Beginn der Bearbeitungszeit werden die Klausuren durch die aufsichtsführenden Personen ausgeteilt. Der Prüfling füllt das Deckblatt mit seinen Angaben zu Namen, Studiengang und Matrikelnummer aus und bestätigt mit seiner Unterschrift die zur Kenntnisnahme der Prüfungsbedingungen (z.B. zugelassene Hilfsmittel, aufschreiben von Rechenwegen, ...). Es wird lediglich das Deckblatt ausgefüllt. Eine Bearbeitung der Klausur findet erst nach entsprechender Aufforderung bzw. Freigabe durch die Prüfungsaufsicht statt.
- Hinweis für evasys-Klausuren: achten Sie beim Ausfüllen des Kopfbogens, dass Sie bei der Angabe der Matrikelnummer die richtigen Kästchen ankreuzen. Ein Beispiel, wie Sie den Kopfbogen einer evasys-Klausur ausfüllen, zeigt Ihnen die folgende Abbildung:
- Nicht benötigte, überzählige Klausuren werden nicht an Prüflinge herausgegeben. Die Herausgabe von Klausuren organisiert die Fachschaft in Abstimmung mit Frau Rudolph aus dem Dekanat.
- Identitätsprüfung/Überprüfung der Zulassung
- Die Prüflinge haben ihren Studierendenausweis und/oder Personalausweis an ihrem Sitzplatzauszulegen. Die Aufsichtspersonen überprüfen die Identität und Teilnahmeberechtigung der Prüflinge und holen die Unterschrift auf der Teilnehmerliste ein.
- Zugelassene Hilfsmittel
- Die für die Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sind auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt.
- Wörterbücher sind ebenfalls zugelassen, wenn die Muttersprache des Prüflings nicht die deutsche Sprache ist.
- Zusatzblätter
- Die Ausgabe zusätzlicher leerer Bögen erfolgt durch die Aufsicht und wird durch den Prüfling auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt.
- Toilettengang
- Möchte ein Prüfling die Toilettenräume aufsuchen, hat er dies der Aufsicht mitzuteilen.
- Das Verlassen des Klausurraumes zur Benutzung der Toilettenräume ist nur jeweils einem Prüfling gestattet.
- Das Aufsuchen der Toilettenräume wird protokolliert.
- In den letzten 15 Minuten vor Ende der Klausurbearbeitung ist ein Toilettengang nicht möglich.
- Hat ein Prüfling die Prüfung endgültig verlassen, sind für die verbliebenen Prüflinge keine Toilettengänge mehr möglich.
- Sonderregelungen
- Sonderregelungen, wie z.B. Verlängerungen der Bearbeitungszeit oder notwendige Toilettengänge wegen dauerhafter Erkrankungen können gemäß § 13 Abs. 7 RSPO nur nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes vor der Prüfung gewährt werden.4,5,6
- Täuschungsversuch
- Bei vermuteten Täuschungsversuchen kann die Aufsicht Klausurbögen und zugelassene Hilfsmittel kontrollieren.
- Vom Prüfling benutzte oder mitgeführte, nicht zugelassene Hilfsmittel wie Spickzettel, nicht zugelassene Taschenrechner o.ä., werden von der Aufsicht sichergestellt. Dem Prüfling ist die Fortsetzung der Klausur gestattet.
- Ende der Bearbeitungszeit
- Klausuren können bis 15 Minuten vor dem offiziellen Ende der Bearbeitungszeit vorzeitig abgegeben werden. Danach müssen alle Prüflinge bis zum Ende der Bearbeitungszeit auf ihren Plätzen bleiben, bis alle Prüfungen von der Aufsicht eingesammelt wurden.
Krankheitsfall
Während der Klausur ist es möglich, dass der Prüfling aufgrund einer akut auftretenden Erkrankung die Prüfung nicht fortsetzen kann. In einem solchen Fall ist wie folgt vorzugehen:
- Der Prüfling muss sich sofort bei der Aufsicht melden und zu Protokoll geben, dass er die Prüfung wegen einer akuten Erkrankung abbricht und von der Prüfung zurücktritt.
- Der Prüfling muss sich unverzüglich zum Arzt begeben und ein Attest mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Krankheit, medizinischen Befundtatsachen, Art der sich aus der Krankheit ergebenden Beeinträchtigung, Untersuchungstag sowie Stempel und Unterschrift des Arztes ausstellen lassen. Der Arztbesuch muss am Prüfungstag stattfinden. Rückwirkende Atteste werden nicht anerkannt.
- Das Attest ist unverzüglich persönlich oder per Einschreiben dem Prüfungsamt zuzuleiten.
Falls der Krankheitsfall schon vor der Prüfung eintreten sollte, eine Abmeldung kurzfristig aber nicht mehr möglich ist, geht der Studierende ebenfalls zum Arzt und lässt sich wie bereits beschrieben ein Attest ausstellen, welches unverzüglich bim Prüfungsamt einzureichen ist.
Zu Beginn des auf den Prüfungszeitraum folgenden Semesters (in der ersten Vorlesungswoche) werden Sie per Mail über den Ablauf der Klausureinsicht informiert. Die Einsicht findet dann 4 - 6 Wochen später statt. Zur Klausureinsicht müssen Sie einen Antrag stellen, der Link wird Ihnen mit der genauen Terminierung zugesendet. Eine Einsicht in die Klausur in unserem FB WIW ist immer nur für die letzte Prüfungsphase möglich - für ältere Klausuren ist anderer Antrag an Dezernat 2, Prüfungsamt, nötig. Beachten Sie hier andere Regelungen und Formulare.
Wiederholung von Prüfungen & Freiversuche
Wiederholungsprüfungen Bachelor7
(1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Durch die studiengangspezifischen Bestimmungen kann die Anzahl der möglichen zweiten Wiederholungsprüfungen eingeschränkt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig, es sei denn, diese Möglichkeit wird durch die Freiversuchsregelung in den studiengangspezifischen Regelungen vorgesehen.
(2) Spätestens im zweiten Semester nach dem Semester, in dem die nicht bestandene Prüfungsleistung normalerweise abgeschlossen worden wäre, muss die Wiederholungsprüfung abgeschlossen sein.
(3) In demselben Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erfolglos unternommene Versuche, eine Prüfungsleistung abzulegen, werden auf die Wiederholungsmöglichkeiten nach Absatz 1 angerechnet.
(4) Nach- und erste Wiederholungsprüfungen sind in jedem Semester anzubieten. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon unter Beachtung von Absatz 2 abgewichen werden. Termine für nicht zentral geplante Prüfungen sind mindestens drei Wochen vorher an das Prüfungsamt zu melden und zu veröffentlichen.
(5) Die Nachprüfung, d.h. die Prüfung im darauffolgenden Semester, in dem die Prüfung abgelegt wurde, wird vom Prüfenden der regulären Prüfung gestellt. Bei späteren Nachprüfungen oder bei Erstprüfungen, die nach einem Jahr nach der regulären Veranstaltung angemeldet werden, können die Prüfer/innen und auch der Stoff der Prüfung wechseln. Bitte informieren Sie sich in so einem Fall bei der/m Prüfer/in.
Wiederholungsprüfungen Master8,9
(1) Eine Prüfung kann jeweils in den Fächern, in denen sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal wiederholt werden. Fehlversuche in entsprechenden Prüfungen an anderen Hochschulen werden angerechnet. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.
(2) Wird eine Prüfung auch bei Wiederholung nicht bestanden, so hat der oder die Studierende während des gesamten Masterstudiums einmal die Möglichkeit, sich einer zweiten Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Wird die dritte Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, erfolgt die Exmatrikulation. Die Prüfungsform der Wiederholungsprüfung(en) richtet sich nach dem Modulhandbuch.
(3) Die Master-Thesis und das Masterkolloquium können nur einmal wiederholt werden.(4) Nach- und erste Wiederholungsprüfungen werden in jedem Semester angeboten. Studierende haben selbst für eine fristgerechte Anmeldung zu Nach- und Wiederholungsprüfungen beim Prüfungsamt Sorge zu tragen.
Die Nachprüfung, d.h. die Prüfung im darauffolgenden Semester, in dem die Prüfung abgelegt wurde, wird vom Prüfenden der regulären Prüfung gestellt. Bei späteren Nachprüfungen oder bei Erstprüfungen, die nach einem Jahr nach der regulären Veranstaltung angemeldet werden, können die Prüfer/innen und auch der Stoff der Prüfung wechseln. Bitte informieren Sie sich in so einem Fall bei der/m Prüfer/in.
Freiversuche Bachelor
(1) Insgesamt sind drei Freiversuche im Bachelorstudiengang möglich. Für die Bachelor- und Seminararbeit, das Bachelorkolloquium und das Seminar zum Studienschwerpunkt ist ein Freiversuch nicht möglich.
(2) Freiversuche können nur in Anspruch genommen werden, wenn die betreffende Prüfung zum regulären Zeitpunkt laut Studienplan oder vorzeitig erfolgte. Wurde die Prüfung aufgrund der erbrachten Leistung nicht bestanden, erfolgt beim Freiversuch keine Anrechnung auf die Wiederholungsmöglichkeit. Wurde die Prüfung bestanden, kann durch den Freiversuch eine Wiederholung zur Notenverbesserung erfolgen. In beiden Fällen muss die nächste reguläre Möglichkeit zur erneuten Prüfung wahrgenommen werden. Der Freiversuch wird jedoch als Prüfung angerechnet, wenn die Prüfung aufgrund eines ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere eines Täuschungsversuches, für nicht bestanden erklärt wurde.
Freiversuche Master
Freiversuche sind im Master nicht möglich.
1 Vgl.
§12 (9) f. Rahmenprüfungsordnung Bachelor
2 Vgl.
§12 (9) f. Rahmenprüfungsordnung Master
3 Vgl.
§13 (9) ff. Rahmenprüfungsordnung Master IDMM
4 Vgl.
§12 (7) Rahmenprüfungsordnung Bachelor
5 Vgl.
§12 (7) Rahmenprüfungsordnung Master
6 Vgl.
§13 (7) Rahmenprüfungsordnung Master IDMM
7 Vgl.
RSPO Bachelor § 14
8 Vgl.
RSPO MCM, MPM, MWINFO, MWING § 14
9 Vgl.
RSPO MIDMM § 15
10 Vgl.
RSPO Bachelor § 15
11 Vgl.
RSPO MCM, MPM, MWINFO, MWING § 15
12 Vgl.
RSPO MIDMM § 16
Alle Informationen nochmal als
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Prüfungsordnungswechsel
Version 2, letzte Änderung 31.01.2023, 13:23 von Prof. Dr. Justus Engelfried.
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Wechsel der Prüfungsordnung
Gemäß Rahmenstudienprüfungsordnungen
1,2 kann innerhalb eines Studiengangs die Prüfungsordnung bzw. die studiengangsspezifischen Betimmungen auf Antrag gewechselt werden. Der Antrag wird an den Prüfungsausschuss bis zum Ende des vorhergehenden Semesters gestellt. Das bedeutet, der Antrag ist
- bis zum 31.03. bei einem Wechsel zum Sommersemester
- bis zum 30.09. bei einem Wechsel zum Wintersemester
zu stellen. Wird der Antrag nicht fristgerecht abgegeben ist ein Wechsel erst wieder zum nächsten Semester möglich.
Der Wechsel der Prüfungsordnung bzw. der studiengangsspezifischen Bestimmungen ist bis zur Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit jederzeit möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige PO, in die gewechselt werden soll, erfüllt sind. Das heißt, dass die Prüfungsordnung nicht mehr gewechselt werden kann, wenn bereits ein Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit gestellt wurde.
Es kann nur in die letzte gültige (sprich: aktuelle) Fassung der Prüfungsordnung bzw. der studiengangsspezifischen Bestimmungen gewechselt werden. Ein Wechsel in eine ältere Fassung ist nicht möglich.
1 Vgl.
§5 RSPO Bachelorstudiengänge vom 29.01.2021
2 Vgl.
§5 RSPO Masterstudiengänge vom 01.10.2019
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Seminararbeit
Version 3, letzte Änderung 21.03.2023, 16:14 von Sarah Peege.
Die Seminararbeit wird regulär im siebten Semester vor der Bachelorarbeit geschrieben. Einige Professorinnen und Professoren bieten allerdings auch an, die Seminararbeit bereits in der vorlesungsfreien Zeit zwischen viertem und fünftem Semester anzufertigen, so dass das siebte Semester vollkommen für die Bachelorarbeit genutzt werden kann. Andere sehen in der Seminarbeit eine Vorarbeit zu Bachelorarbeit, so dass in diesem Fall die Themen der Seminarbeit und der BA-Arbeit zusammenhängen.
Für die Erstellung der Seminararbeit setzen Sie sich mit dem/der Prüfer/in in Verbindung, bei dem/der Sie thematisch die Seminararbeit erstellen wollen und klären Sie die Details.
Der Umfang der Seminararbeit beträgt in der Regel 20 Seiten zzgl. Verzeichnissen und Deckblatt. Ob in der Seitenzahl Abbildungen und Tabellen mit enthalten sind oder damit nur der reine Text gemeint ist, ist individuell mit dem Betreuer zu vereinbaren. Üblich ist, dass die Anzahl der Seiten sich auf den reinen Text bezieht und somit Abbildungen und Tabellen zusätzlich dazu kommen.
Ebenfalls individuell vom Betreuer abhängig ist, ob die Seminarbeit präsentiert und verteidigt werden muss, oder ob nur die schriftliche Arbeit geschrieben wird, welche anschließend benotet wird.
WICHTIG: Die Seminararbeit muss auch in HIS angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für das Seminar zum Studienschwerpunkt (SSP) NICHT der Anmeldung für die Seminararbeit entspricht und es sich um zwei eigenständige Module handelt, die jeweils separat in HIS angemeldet werden müssen.
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Studiengänge
Version 4, letzte Änderung 14.07.2022, 15:31 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Vertiefungen Studium
Version 16, letzte Änderung 25.01.2024, 16:45 von Sarah Peege.
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Inhaltsübersicht
Allgemeine Infos
Bachelor Betriebswirtschaft
Informationen zur Wahl des Studienschwerpunkts
Mit dem 4. Semester legen Sie fest, in welche Fachrichtung Sie ihr Studium vertiefen wollen. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen den Studiengängen Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen, welche im folgenden aufgegliedert werden.
Allgemeine Infos
Grundsätzlich gilt, dass Sie die einmal gewählte Vertiefung später nicht mehr wechseln können.
Informieren Sie sich daher im Voraus zu den Vertiefungen und SSP-Fächern in den Modulhandbüchern. Eine Übersicht aller Modulhandbücher und deren Zusätze finden Sie auf der Wiki-Seite mit den
Unterlagen zum Studium.
Ebenso können Sie die gewählten Schwerpunktfächer (SSP-Fächer) aus der Vertiefung nicht mehr wechseln. Bestehen Sie eine Prüfung in einem SSP-Fach nicht, müssen Sie die Prüfung in demselben Fach wiederholen und können nicht ein anderes SSP-Fach als Alternative belegen.
Präsentation vom 6.12.23
Bachelor Betriebswirtschaft
Im Studiengang Betriebswirtschaft können Sie ab SS 2023 zwischen zwei Vertiefungen wählen: MANAGEMENT oder FACT (bis SoSe 23: drei Vertiefungen: Unternehmensführung, Unternehmensprozesse und Unternehmensrechnung; Studierende, die vor dem SS 2023 mit den SSP-Fächern begonnen haben, bleiben bei der ursprünglichen Wahl) Sie wählen aus Ihrer Vertiefung
drei SSP-Fächer aus, zu denen Sie eine Prüfung schreiben. Zusätzlich wählen Sie aus der anderen Vertiefung ein Wahlpflichtfach aus.
Fachgruppen in Vertiefung Management
In der Vertiefung MANAGEMENT haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, thematisch zu studieren und Angebote aus einer bestimmten Fachgruppe zu wählen; den Fachgruppen "MARKETING", "LOGISTIK" oder "PERSONAL". Die zugeordneten Veranstaltungen haben unsere Dozent*innen als Empfehlung für die Studienverlaufsplanung mit einer Spezialisierung in der Fachgruppe zusammengestellt. Wenn mindestens drei (3) Veranstaltungen der Fachgruppe mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden, das Seminar zum SSP, die Seminararbeit und Bachelorarbeit einer (1) Fachgruppe zugeordnet sind, kann der Fachbereich mit dem Abschlusszeugnis ein Zusatz-Zertifikat über die gewählte Fachrichtung ausstellen.
In der Vertiefung FACT sind alle Veranstaltungen thematisch der Fachgruppe FACT zugehörig.
Neben den drei Schwerpunktfächern und dem vertiefungsfremden Wahlpflichtfach kommen noch zwei Module pro Semester hinzu, die alle Studierenden unabhängig von ihrer Vertiefung belegen müssen. Im 4. Semester sind das Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Schlüsselkompetenzen und im 5. Semester "Wirtschaftspolitik und Marktversagen" sowie "Innovations- und Qualitätsmanagement".
Die Zusammensetzung der Module im 4. und 5. Semester sieht demnach allgemein wie folgt aus:
4. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Umfang SWS |
Credits |
Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht |
Wirtschaftsrecht II |
4 |
5 |
Schlüsselkompetenzen |
Management und Schlüsselqualifikationen II |
4 |
5 |
Schwerpunktfach 1 |
Studienschwerpunkt |
4 |
5 |
Schwerpunktfach 1 |
Studienschwerpunkt |
4 |
5 |
Schwerpunktfach 1 |
Studienschwerpunkt |
4 |
5 |
Schwerpunktfach 2 |
Wahlpflichtfach (vertiefungsfremd) |
4 |
5 |
5. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Umfang SWS |
Credits |
Wirtschaftspolitik und Marktversagen |
VWL II |
4 |
5 |
Innovations-/Qualitätsmanagement |
BWL IX |
4 |
5 |
Schwerpunktfach 1 |
Studienschwerpunkt |
4 |
5 |
Schwerpunktfach 1 |
Studienschwerpunkt |
4 |
5 |
Schwerpunktfach 1 |
Studienschwerpunkt |
4 |
5 |
Schwerpunktfach 2 |
Wahlpflichtfach (vertiefungsfremd) |
4 |
5 |
Vertiefung MANAGEMENT
Im Folgenden werden alle Veranstaltungen der Vertiefung Management aufgelistet (MHB 2023). Bei Besuch von drei (3) Schwerpunkten, des Seminars zum SSP und dem Verfassen von Seminararbeit und Bachelorarbeit aus einer (1) Fachgruppe wird ein Zusatzzertifikat erstellt.
Veranstaltungen 4. Semester (Sommersemester)
Veranstaltung |
Dozent*in |
MARKETING |
|
Handelsmarketing |
Prof. Rudolph |
International Business Management (engl.) |
Prof. Pick |
Internationale Markenführung |
Prof. Pick (Rulands) |
B2B-Marketing und Dienstleistungsmarketing /
Marketing Communication (BFBW) |
Prof. Rudolph |
LOGISTIK |
|
Logistiknetzwerke |
Prof. Sackmann |
Internationale Logistik |
Prof. Sackmann |
Management Accounting |
Prof. Hagenloch |
Prozessmanagement |
Prof. Wenzel-Schinzer |
PERSONAL |
|
Personalmanagement A |
Prof. Kaehler |
Gründungsmanagement |
VProf. Henn |
Management Accounting |
Prof. Hagenloch |
Veranstaltungen 5. Semester (Wintersemester)
Veranstaltung |
Dozent |
MARKETING |
|
Digital Management (engl.) |
Prof. Rudolph |
Dialogmarketing |
Prof. Pick |
Business Consulting |
Prof. Wenzel-Schinzer |
LOGISTIK |
|
Logistiksysteme |
Prof. Sackmann |
Internationale Logistik |
Prof. Sackmann |
Business Consulting |
Prof. Wenzel-Schinzer |
PERSONAL |
|
Personalmanagement B |
Prof. Kaehler |
Arbeitsrecht |
Prof. Marx |
Business-Consulting |
Prof. Wenzel-Schinzer |
Vertiefung FACT (Finance Accounting Controlling Taxation)
Im Folgenden werden alle Veranstaltungen der Vertiefung FACT aufgelistet (MHB 2023). Studierende wählen pro Semester drei davon.
Veranstaltungen 4. Semester (Sommersemester)
Veranstaltung |
Dozent |
Advanced Accounting I |
Prof. Gebhardt |
Corporate Finance I |
Prof. Tegtmeier |
Taxation I |
Prof. Beck |
Group Accounting |
Prof. Kurz |
Operatives Controlling (UCA) |
Prof. Rachfall |
Veranstaltungen 5. Semester (Wintersemester)
Veranstaltung |
Dozent |
Advanced Accounting |
Prof. Gebhardt |
Asset Management |
Prof. Tegtmeier |
Taxation II |
Prof. Beck |
Strategisches Controlling |
Prof. Hagenloch |
Empirische Wirtschaftsforschung |
Prof. Döpke |
Beispiel für die Fächerwahl einer Vertiefung
Im folgenden sehen Sie ein Beispiel für die Modulzusammensetzung im 4. und 5. Semester eines Studierenden mit der Vertiefung MANAGEMENT (Fächer von Logistik, Marketing und Personal, eigene beispielhafte Auswahl):
4. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Dozent |
Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht |
Wirtschaftsrecht II |
Prof. Marx / Prof. Haertlein |
Schlüsselkompetenzen |
Management und Schlüsselqualifikationen II |
Prof. Engelfried / Prof. Kaehler |
Logistiknetzwerke |
Studienschwerpunkt Management |
Prof. Sackmann |
Prozessmanagement |
Studienschwerpunkt Management |
Prof. Wenzel-Schinzer |
Gründungsmanagement |
Studienschwerpunkt Management |
Prof. Henn |
Corporate Finance |
Wahlpflichtfach (vertiefungsfremd) FACT |
Prof. Tegtmeier |
5. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Dozent |
Wirtschaftspolitik und Marktversagen |
VWL II |
Prof. Döpke |
Innovations-/Qualitätsmanagement |
BWL IX |
Prof. Engelfried / Prof. Döring |
Logistiknetzwerke |
Studienschwerpunkt Management |
Prof. Sackmann |
Dialogmarketing |
Studienschwerpunkt Management |
Prof. Pick |
Business Consulting |
Studienschwerpunkt Management |
Prof. Wenzel-Schinzer |
Wirtschaftsforschung |
Wahlpflichtfach (vertiefungsfremd) FACT |
Prof. Döpke |
Vertiefungen Betriebswirtschaft berufsbegleitend
Die Vertiefungsfächer des berufsbegleitenden Studiengangs Betriebswirtschaft decken sich weitestgehend mit denen des Präsenzstudiums. Einige kleine Unterschiede gibt es dennoch. Ebenso belegen Sie Ihre Vertiefungen erst im 6. und 7. Semester und da auch nur die Vertiefungen und keine weiteren Fächer, die alle besuchen müssen.
Im folgenden gibt es eine Auflistung aller Vertiefungsfächer, jeweils unterteilt in Sommer- und Wintersemester:
Vertiefung Management
Sommersemester
Veranstaltung |
Dozent |
Marketing-Principles |
Prof. Pick |
B2B-Marketing und Dienstleistungsmanagement |
Prof. Rudolph |
Personalmanagement A |
Prof. Kaehler |
Gründungsmanagement |
Dr. Henn |
Wintersemester
Veranstaltung |
Dozent |
Digital Management |
Prof. Rudolph |
Dialogmarketing |
Prof. Rudolph |
Personalmanagement B |
Porf. Kaehler |
Arbeitsrecht |
Prof. Marx |
Vertiefung FACT
Sommersemester
Veranstaltung |
Dozent |
Taxation I |
Prof. Beck |
Group Accounting |
Prof. Kurz |
Operatives Controlling (UC-A) |
Prof Rachfall |
Asset Management |
Prof. Tegtmeier |
Wintersemester
Veranstaltung |
Dozent |
Unternehmensrechnung und Controlling B (UC-B) |
Fr. Gonzalez Diaz |
Taxation II |
Prof. Beck |
Advanced Accounting II |
Prof. Gebhardt |
Bachelor Wirtschaftsinformatik
Studierende des Studiengangs Wirtschaftsinformatik wählen im 4. und 5. Semester jeweils ein (1) Modul aus einer BWL-Vertiefung. Neben diesen beiden Modulen belegen sie noch vier Pflichtmodule aus den Bereichen BWL, Wirtschaftsinformatik und Informatik, die alle Studierenden des Studiengangs besuchen.
Demnach sieht die allgemeine Modulzusammensetzung für das 4. und 5. Semester wie folgt aus:
4. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Umfang SWS |
Credits |
Prozessmanagement |
Prozessmanagement |
4 |
5 |
Data Science Grundlagen |
Data Science Grundlagen |
4 |
5 |
Enterprise Ressource Planung Systeme |
Wirtschaftsinformatik II |
4 |
5 |
Websysteme und Webtechnologien ODER Programmierung |
Wahlpflicht Informatik |
4 |
5 |
Datenbanken |
Internettechnologien |
4 |
5 |
SSP aus Betriebswirtschaft (FACT oder Management) |
Wahlpflicht BWL |
4 |
5 |
5. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Umfang SWS |
Credits |
Schlüsselkompetenzen |
Management und Schlüsselqualifikationen II |
4 |
5 |
Sicherheit in betrieblichen Informationssystemen |
Wirtschaftsinformatik III |
4 |
5 |
Entwicklung mobiler Apps ODER Data Science Methoden |
Wahlpflicht Informatik |
4 |
5 |
Algorithmen und Datenstrukturen |
Programmierung III |
4 |
5 |
Projektmanagement / Innovationsmanagement |
BWL XII |
4 |
5 |
SSP aus Betriebswirtschaft (FACT oder Management) |
Wahlpflicht BWL |
4 |
5 |
Beispiel für die Fächerwahl einer Vertiefung
Im folgenden sehen Sie ein Beispiel für die Modulzusammensetzung im 4. und 5. Semester eines Studierenden des Studiengangs Wirtschaftsinformatik:
4. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Dozent |
Credits |
Prozessmanagement |
Prozessmanagement |
Prof. Wenzel-Schinzer |
5 |
Data-Science-Grundlagen |
Data-Science-Grundlagen |
Prof. Schmeißer |
5 |
Enterprise Resource Planning Systems |
Wirtschaftsinformatik II |
Prof. Klimpel |
5 |
Datenbanken |
Internettechnologien I |
Prof. Weinkauf |
5 |
Management Accounting |
Wahlpflicht BWL |
Prof. Hagenloch |
5 |
Websysteme und Webtechnologien |
Vertiefung Informatik |
Hr. Scheithauer |
5 |
5. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Dozent |
Credits |
Projekt-/ Innovationsmanagement |
BWL XII |
Prof. Döring/ Prof. Engelfried |
5 |
Schlüsselkompetenzen |
Management und Schlüsselqualifikationen II |
Prof. Engelfried / Prof. Kaehler |
5 |
Sicherheit in betrieblichen Informationssystemen |
Informationsmanagement III |
Prof. Döring / Fr. Schwerin |
5 |
Algorithmen und Datenstrukturen |
Programmierung III |
Prof. Karol / Prof. Schenke |
5 |
Business Consulting |
Vertiefung BWL |
Prof. Wenzel-Schinzer |
5 |
Entwicklung mobiler Applikationen |
Vertiefung Informatik |
Hr. Scheithauer |
5 |
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen (Schwerpunkt Management)
Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenierwesen (Schwerpunkt Management) wählen im 4. Semester zwei Module aus allen BWL Schwerpunkten und eins der Vertiefung Technik. Im 5. Semester werden zwei Angebote aus der Technik gewählt und eine aus dem Studienschwerpunkt BWL. Neben diesen Modulen belegen Sie noch drei Pflichtmodule aus den Bereichen BWL, Wirtschaftsinformatik und Industrial Engineering, die alle Studierenden des Studiengangs besuchen.
Die Empfehlung für die SSP Veranstaltungen sind aus MANAGEMENT.
Demnach sieht die allgemeine Modulzusammensetzung für das 4. und 5. Semester wie folgt aus:
4. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Umfang SWS |
Credits |
Grundlagen der VWL |
VWL I |
4 |
5 |
Ressourceneffizienzmanagement |
Industrial Engineering I |
4 |
5 |
Enterprise Resource Planning Systems |
Wirtschaftsinformatik II |
4 |
5 |
SSP BWL |
Wahlpflicht BWL |
4 |
5 |
SSP BWL |
Wahlpflicht BWL |
4 |
5 |
Wahlpflichtfach Technik |
Vertiefung Technik |
4 |
5 |
5. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Umfang SWS |
Credits |
Projekt-/Qualitätsmanagement |
BWL XI |
4 |
5 |
Schlüsselkompetenzen |
Management und Schlüsselqualifikationen II |
4 |
5 |
Industrial Engineering |
Industrial Engineering II |
4 |
5 |
SSP BWL |
Wahlpflicht BWL |
4 |
5 |
Wahlpflichtfach Technik |
Vertiefung Technik |
4 |
5 |
Wahlpflichtfach Technik |
Vertiefung Technik |
4 |
5 |
Vertiefung Technik (exemplarisch gemäß technischem Angebot)
Im Folgenden werden alle Veranstaltungen der Vertiefung Technik aufgelistet (MHB 2022).
Veranstaltungen 4. Semester (Sommersemester)
Veranstaltung |
Dozent |
Arbeitswissenschaften |
n.n. |
Maschinenelemente, Fertigungssysteme und Konstruktionslehre |
Hr. Knoll / May / Prof. Kademann |
Veranstaltungen 5. Semester (Wintersemester)
Veranstaltung |
Dozent |
Arbeitswissenschaften |
Dr. Hofmann |
Fabrik-, Materialflussplanung und Arbeitsvorbereitung |
Prof. Mrech |
Werkzeugmaschinen |
Prof. Kademann / Schwammel |
Wahlpflicht BWL (Empfehlung)
Im Folgenden werden alle Veranstaltungen der Vertiefung Unternehmensprozesse aufgelistet (MHB 2022).
Veranstaltungen 4. Semester (Sommersemester)
Veranstaltung |
Dozent |
Logistiknetzwerke |
Prof. Sackmann |
Management Accounting |
Prof. Hagenloch |
Prozessmanagement |
Prof. Wenzel-Schinzer |
Veranstaltungen 5. Semester (Wintersemester)
Veranstaltung |
Dozent |
Logistiksysteme |
Prof. Sackmann |
International Logistics (engl.) |
Prof. Sackmann / Fr. Lößer |
Empirische Wirtschaftsforschung |
Prof. Döpke |
Business Consulting |
Prof. Wenzel-Schinzer |
Beispiel für die Fächerwahl einer Vertiefung
Im folgenden sehen Sie ein Beispiel für die Modulzusammensetzung im 4. und 5. Semester eines Studierenden des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen (Schwerpunkt Management):
4. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Dozent |
Credits |
Grundlagen der VWL |
VWL I |
Prof. Rudolph |
5 |
Enterprise Resource Planning Systems |
Wirtschaftsinformatik II |
Prof. Klimpel |
5 |
Ressourceneffizienzmanagement |
Industrial Engineering I |
Prof. Engelfried |
5 |
Prozessmanagement |
Wahlpflicht BWL |
Prof. Wenzel-Schinzer |
5 |
Management Accounting |
Wahlpflicht BWL |
Prof. Hagenloch |
5 |
Maschinenelemente, Fertigungssysteme und Konstruktionslehre |
Vertiefung Technik |
Hr. Knoll / May / Prof. Kademann |
5 |
5. Semester
Lehrveranstaltung |
Modulname |
Dozent |
Credits |
Projekt-/Qualitätsmanagement |
BWL XI |
Prof. Engelfried / Prof. Döring |
5 |
Schlüsselkompetenzen |
Management und Schlüsselqualifikationen II |
Prof. Engelfried / Prof. Kaehler |
5 |
Industrial Engineering |
Industrial Engineering II |
Dr. Fiedler |
5 |
Business Consulting |
Wahlpflicht BWL |
Prof. Wenzel-Schinzer |
5 |
Fabrik-, Materialflussplanung und Arbeitsvorbereitung |
Vertiefung Technik |
Prof. Mrech |
5 |
Arbeitswissenschaften |
Vertiefung Technik |
Dr. Hofmann |
|
Für Fragen zu den Vertiefungen Ihres Studiengangs wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studiengangsleiter/Studienfachberater. Die Kontaktinformationen finden Sie entweder auf den jeweiligen Studiengangsseiten der Hochschulwebsite oder der Wikiseite zu den
Studiengängen.
Unter DATEIN finden Sie auch die Präsentationen der Infoveranstaltung 6.12.23
DATEI DOWNLOAD
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Anerkennung Studienleistung
Version 1, letzte Änderung 04.05.2023, 13:47 von Sarah Peege.
Anerkennung von Studienleistungen
Wer von anderen Hochschulen/Universitäten an die HOME wechselt oder einen Studiengangwechsel an der HOME vornimmt, der kann sich Studienleistungen anerkennen lassen, wenn diese mit den Anforderungen des Curriculums (Qualifikation) übereinstimmen.
Bitte downloaden Sie das Formular "Anerkennung von Studienleistungen" und füllen es aus. Mit dem Formular (ausgedruckt) und den Nachweisen (z.B. Leistungsscheine von anderen Hochschulen etc.) im Original und in Kopie gehen Sie zum/r zuständigen Studiengangleiter/in, der über die Anerkennung entscheidet. Die Kopien verbleiben nach der Anerkennung in der Studierendenakte.
Für Master MPM und MCM:
Wenn Sie mit 180 ECTS immatrikuliert wurden, also das viersemestrige Masterprogramm absolvieren, ist im dritten Fachsemester ein Praxissemester vorgesehen. Wenn Sie Leistungen dafür anerkennen lassen möchten, dann können Sie Zusatzleistungen in einem anderem Studium (nach dem 5ten Fachsemester) im Umfang von gesamthaft 30 ECTS oder eine zusätzlich zum BA-Studium ausgeübte Praxistätigkeit (nach dem 5ten Fachssemester im BA-Studium) im Umfang von 6 Monaten-Vollzeit oder 12 Monaten-50%-Teilzeit oder oder eine nach dem BA-Abschluss erfolgte Praxistätigkeit im Umfang von 6 Monaten-Vollzeit oder 12 Monaten-50%-Teilzeit anerkennen lassen.
Bitte bringen Sie dann mit: ausgefülltes Antragsformular, Original BA-Zeugnis, Kopie und Original der anzuerkennenden Leistungen (Praxiszeugnis o.ä.). Die Kopien verbleiben nach der Anerkennung in der Studierendenakte.
Formular:
Formular-Anerkennung_von_Studien-und-Pruefungsleistungen.docx
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Dezernat 2
Version 1, letzte Änderung 03.08.2022, 13:24 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Derzenat 2: Akademische Angelegenheiten
Das Derzenat 2: Akademische Angelegenheiten ist für alle Fragen und Probleme rund um das Thema Studium zuständig. Ihm gehören das
Studierendensekretariat, das
Prüfungsamt, der
Studierenden-Service-Point und die
Studienberatung an. Diese Bereiche sind die ersten Ansprechpartner bei Fragen zu den Themen Immatrikulation und Exmatrikulation, Rückmeldung, Prüfungsan- und -abmeldung, Nachteilsausgleich, Studiengangswechsel, Studienzweifel, Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten, etc. Ebenso finden Sie auf der Seite des Dezernats 2 alle Angaben zu den
Terminen und Fristen in einem Semester
Inhaltsübersicht
Studierendensekretariat
Prüfungsamt
Studierenden-Service-Point
Allgemeine Studienberatung
Weiterführende Links
Studierendensekretariat
Das Studierendensekretariat kümmert sich unter anderem um Angelegenheiten wie Bewerbung, Zugang, Zulassung, Studentenausweise (HochschulCards), Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Langzeitstudiengebühren, Studienbescheinigungen und Exmatrikulation.
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt kümmer sicht um Angelegenheiten wie
- Beratung der Studierenden bezüglich Leistungskonto, Prüfungsfristen und Prüfungsordnung
- Überprüfung auf ordnungsgemäße Erfüllung aller Prüfungen, die gemäß Prüfungsordnung durchzuführen sind
- Erstellung von Zwischen- und Abschlusszeugnissen
- Hilfestellung bei der Online-Prüfungsverwaltung (HIS-Portal), z. B. bei fehlgeschlagenen Prüfungsan- bzw. -abmeldungen und anderen technischen Problemen
Sollte ein Studierender kurz vor oder während einer Prüfung krank werden und die Prüfung somit nicht antreten oder weiterschreiben können, ist das Prüfungsamt für entsprechend für die Bearbeitung des eingereichten Attests und die Abmeldung von der Prüfung zuständig.
Studierenden-Service-Point
Der Studierenden-Service-Point kümmert sich um Angelegenheit wie Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten, die Einreichung von Anträgen für Urlaubssemester, den Erhalt von Immatrikulationsanträgen und die Einreichung von Studienbewerbungen oder die Einreichung von BAföG-Anträgen. Auf der Seite des Studierenden-Service-Point sind außerdem alle notwendigen Formulare für die jeweiligen Anträge zu finden.
Allgemeine Studienberatung
Die allgemeine Studienberatung bietet Informationen und Beratung für Studieninteressierte und studienbegleitende Beratung von Studierenden an. Hiezu gehören unter anderem die Themen Studienorientierung, Studienmöglichkeiten an der Hochschule, Studieren ohne Abitur, Schwierigkeiten und Zweifel am Studium, Fachrichtungs- und Hochschulwechsel, weiterführende Studienmöglichkeiten nach dem Abschluss.
Wichtig: Es handelt sich hierbei um generelle, fachübergreifende Angebote. Für spezifische Informationen und Beratung zu den jeweiligen Studiengängen muss sich an die
Studienfachberater der jeweiligen Studiengänge gewandt werden.
Weiterführende Links
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Digitale Unterschrift/Signatur
Version 6, letzte Änderung 14.07.2022, 14:07 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Im folgenden finden Sie alle Informationen zur Erstellung und Nutzung von digitalen Unterschriften/Signaturen bzw. digitalen ID's.
Die Seite ist in folgende Abschnitte unterteilt:
Zertifikate für die digitale ID einbinden
Um die digitalen ID's vollumfänglich nutzen zu können, werden Zertifikate benötigt, welche validieren, dass die Unterschrift bzw. das Dokument vom jeweiligen Unterzeichner stammt. Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Zertifikate hierfür benötigt werden. Es wird aber daran gearbeitet, diese Informationen so schnell wie möglich nachzuliefern.
Digitale ID erstellen
Erscheinungsbild der digitalen ID ändern
Digitale ID nutzen
Im folgenden Video können Sie sich ansehen, wie Sie Ihre digitale Signatur zum unterschreiben nutzen:
01.3 Digitale Signatur - Digitale ID zum Unterschreiben nutzen.mp4
Anleitung als PDF zum Download
Dokument mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Download
Download document with step by step instructions
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Fachbereichsrat
Version 2, letzte Änderung 16.03.2023, 14:45 von Sarah Peege.
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Fachbereichsrat
Der Fachbereich ist für die Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen des Fachbereichs und über die grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre am Fachbereich zuständig. Ihm gehören gewählte Mitglieder aller Hochschulgruppen an, darunter auch studentische Vertreterinnen und Vertreter.
Aufgaben im Überblick
- Organisation der Studiengänge und wissenschaftlichen Forschung
- Mitwirkung bei der Berufung von Hochschullehrenden
- Überwachung des ordnungsgemäßen Lehr- und Prüfungsbetriebs
- Verwaltung von Personal- und Sachmitteln
Mitglieder des Fachbereichsrats Fachbereich WIW
Hochschulmitarbeiter
- Prof. Dr. Justus Engelfried
- Prof. Dr. Thorsten Hagenloch
- Prof. Dr. Gerlind Marx
- Prof. Dr. Michael Meng
- Prof. Dr. Thomas Rachfall
- Prof. Dr. Dirk Sackmann
- Prof. Dr. Christian Schmeißer
- Prof. Dr. Lars Tegtmeier
- Dr. Alexandra Fiedler
- Dr. Helge Missal
- Judith Gaudig
Plus Studierende der Fachschaft
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Fachschaftsrat
Version 5, letzte Änderung 16.03.2023, 14:43 von Sarah Peege.
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Fachschaftsrat WIW
Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten Vertretern aller Studierenden eines Fachbereichs – einer Fachschaft. An der Hochschule Merseburg sind es sechs gewählte ehrenamtliche Vertretungen pro Fachbereich. Diese übernehmen die Interessenvertretung und die Pflichten der studentischen Selbstverwaltung ihres Fachbereiches. Fachschaftsratsmitglieder beraten Studierende in fachlichen Fragen, organisieren Begleitkurse und Tutorenprogramme und sind erste Anlaufstelle für Projektförderung. Außerdem werden Veranstaltungen und hochschulpolitische Aktivitäten durchgeführt. Darüber hinaus können die Fachschaftsräte weitere Arbeitsschwerpunkte selbst definieren. Außerdem haben die Fachschaftsräte auch einen Zugang zum Haus der Studierenden, welches auch gern genutzt werden kann. Sie verfügen über ein Finanzbudget, welches sie eigenständig verwalten können und mit welchem Projekte unterstützt werden.
Das Büro der Fachschaft befindet sich im Liegenschaftsgebäude (Li)
Die Sprechzeiten sind die folgenden:
Kontaktdaten der Fachschaft:
Social Media:
Bereiche auf der Website der Hochschule
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HIS
Version 1, letzte Änderung 05.08.2022, 11:37 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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HIS
HIS steht für Hochschulinformationssystem und ist eine Plattform zur Organisation der Hochschulverwaltung. Hier melden sich die Studierenden für Ihre Prüfungen an, verwalten ihre Kontaktdaten sowie die Rückmeldung für das neue Semester und sie erhalten ihre Notenübersicht und Immatrikulationsbescheinigung. Die Lehrenden erstellen die Prüfungen und tragen die Noten im HIS ein.
Für die Studierenden ist das HIS in folgende Bereiche aufgeteilt:
- Allgemeine Verwaltung: Verwaltung der Kontaktdaten wie Heimat- und Semesteradresse
- Studiumsverwaltung: Verwaltung der Semesterrückmeldung und erhalt von Studienbescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung)
- Prüfungsverwaltung: An- und Abmeldung von Prüfungen, Infostatus zu angemeldeten Prüfungen, Einsicht und Download des Notenspiegels
Im Medienportal der Hochschule gibt es eine Reihe von Videoanleitungen zur Nutzung des HIS (siehe weiterführende Links).
Weiterführende Links
Link zum HIS
Videoanleitungen zum HIS im Medienportal der Hochschule
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Hochschulgremien
Version 2, letzte Änderung 11.07.2022, 12:03 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Hochschulwahlen
Version 4, letzte Änderung 11.07.2022, 10:48 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Hochschulwahlen
Einmal im Jahr wählen alle Studierenden ihre Vertreterinnen und Vertreter, welche die Anliegen der Studentenschaft in Interessenvertretungen und Hochschulgremien vertreten. Für folgende Gremien können sich die Studierenden zur Wahl aufstellen lassen:
- Studierendenrat (StuRa)
Der StuRa vertritt die Interessend der Studierenden gegenüber der Hochschule und dem Staat. Er kümmert sich um finanzielle und organisatorische Belange. Ebenso organisiert er Hochschulveranstaltungen wie z.B. das Campusfest.
- Fachschaftsrat (FSR)
Die Fachschaft besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller Studierenden eines Fachbereichs. Pro Fachbereich sind es sechs gewählte Vertreter. Sie übernehmen die Interessenvertretung und die Pflichten der studentischen Selbstverwaltung.
- Fachbereichsrat (FBR)
Der Fachbereich ist für die Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen des Fachbereichs und über die grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre am Fachbereich zuständig. Ihm gehören gewählte Mitglieder aller Hochschulgruppen an, darunter auch studentische Vertreterinnen und Vertreter.
- Senat
Der Senat erörtert Struktur- und Entwicklungsplanungen. Dies beinhaltet unter anderem die Zulassungszahlen der einzelnen Studiengänge, den Haushalt, Prüfungs- und Studienordnungen sowie Berufungsvorschläge. Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetzt festgelegt. Der Senat richtet zur Unterstützung ständige oder zeitweilige Kommissionen ein.
Die Wahlen werden jährlich im Sommersemester durchgeführt. Gewählt werden die studentischen Vertreter der oben genannten Hochschulgremien. Ihr Status als Hochschulangehöriger bestimmt, für welche Gremien Sie Kandidaten wählen dürfen:
- Studierender und Mitglied der Studierendenschaft: elf Vertreter für den StuRa, sechs Vertreter für die Fachschaft des eigenen Fachbereichs und jeweils zwei Vertreter für den Fachbereichsrat und den Senat.
- Studierender und kein Mitglied der Studierendenschaft:
- Hochschullehrende: jeweils sieben Vertreter für Fachbereichsrat und Senat
- weibliche Hochschulangehörige: die Gleichstellungsbeauftragten, je eine*n für die gesamte Hochschule, jeden Fachbereich und die Verwaltung
Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen?
Gemäß §8 der Wahlordnung der Hochschule können von allen Wahlberechtigten innerhalb ihrer Gruppe und ihres Wahlbereichs Wahlvorschläge aufgestellt werden. Hierzu müssen entsprechende Formblätter verwendet werden.
1 Die Wahlvorschläge sind spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlamt einzureichen. Für jedes Gremium muss ein separater Wahlvorschlag eingereicht werden.
2 Ein Wahlvorschlag muss mindesten von drei Mitgliedern einer Gruppe unterzeichnet worden sein und ein Wahlberechtigter darf für dieselbe Wahl nicht mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen.
3
1 Vgl.
§ 8 (1) Wahlordnung
2 Vgl.
§ 8 (2) Wahlordnung
3 Vgl.
§ 8 (5) f. Wahlordnung
Wahlleiterin:
Dr. Karen Ranft
Weitere Informationen zu den Hochschulwahlen mit Dokumenten zum Download finden sich auf der
Website der Hochschule.
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HoMe-Akademie
Version 3, letzte Änderung 16.03.2023, 14:46 von Sarah Peege.
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HoMe-Akademie/Weiterbildung
Die HoMe-Akademie ist die Plattform für Weiterbildungsangebote der Hochschule Merseburg. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Berufstätige mit und ohne Hochschulzugangsberechtigung, Studierende und Beschäftige der Hochschule sowie an alle Interessenten.
Zu den Angeboten zählen unter anderem:
- Beratung zu
- verschiedensten Weiterbildungsmöglichkeiten
- Studieren ohne Abitur
- Weiterbildngsförderung und Finanzierungsmöglichkeiten
- Anrechnung von Vorleistungen
- für Unternehmen
- Personalentwicklung/Mitarbeiterqualifizierung
- Identifizierung Weiterbildungsbedarfe
- Tagungs- und Präsentationsmöglichkeiten für Unternehmen an der Hochschule
- Kooperationsmöglichkeiten
- ...
- Angebote (Auswahl)
- Studienvorbereitung
- für Studierende
- Schreibberatung und Citavi-Schulung
- Tutorenschulungen
- Bewerbungstraining
- Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung
- Informationen zu den berufsbegeleitenden Studiengängen für Berufstätige
- Zertifikatskurse
- Sprachkurse
- ...
Weiterführende Links
Kontakte
- Andreas Kröner - Leiter HoMe-Akademie, Beratung von Unternehmen, Einrichtungen und studieninteressierten Berufstätigen
- Anja Bergner - Projektmitarbeiterin, Information und Anmeldung zum Weiterbildungsprogramm
- Sandra Commichau - Projektmitarbeiterin, Beratung zu Fördermitteln und Anrechnung
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HoMe-Portal
Version 2, letzte Änderung 05.08.2022, 12:34 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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HoMe-Portal
Das HoMe-Portal ist die zentrale Medien- und Verwaltungsplattform der Hochschule. Studierende verwalten darüber ihren Stundenplan und melden sich für Veranstaltungen an. Über die Community-Funktionen können sie sich mit ihren Kommilitonen und den Lehrenden austauschen und in eigenen Studiengruppen organisieren. Über die Suchfunktion können Sie Kurse und Veranstaltungen finden und freie Räume für Lerngruppen suchen.
Lehrende können wiederum Ihre Veranstaltungen organisieren und Lehrmaterialien bereitstellen, Räume für Onlineveranstaltungen einrichten, Ankündigungen zur Veranstaltung rausgeben (z.B. bei einem Ausfall), ein Forum für den Austausch und Fragen zur Veranstaltung einrichten, ein Wiki mit allen wichtigen Infos zu Veranstaltung erstellen, Literaturlisten anfertigen sowie Umfragen und Evaluationen zu den Veranstaltungen oder spezifischen Inhalten durchführen.
Weiterhin bietet das Portal wie bereits angedeutet verschiedene Social Media- bzw. Community-Funktionen. So kann man seine eigene Kontaktliste erstellen, sich über den Blubber mittels Kurznachrichten mit allen Hochschulangehörigen austauschen und sich in Studiengruppen zu verschiedenen Themen organisieren.
Darüber hinaus beinhaltet das HoMe-Portal auch das Alumniportal, die Anmeldung für das Eltern-Kind-Zimmer und die Raumregistrierung zur Corona-Nachverfolgung, die Einsicht der Kurse des Hochschulsports sowie deren Anmeldung, den Mensaplan, eine Nachrichtenfunktion und das Schwarze Brett für Stellenausschreibungen und andere Bekanntmachungen, z.B. Anzeigen für Gebrauchtwarenhandel. Ebenso finden sich in der Menüleiste Links zu den anderen Medienportal der Hochschule, wie ILIAS, HIS, das Medienportal oder BigBlueButton.
Im Medienportal der Hochschule gibt es verschiedene Videoanleitungen zur Nutzung des HoMe-Portals (siehe Weiterführende Links).
Weiterführende Links
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ILIAS
Version 3, letzte Änderung 05.08.2022, 11:22 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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ILIAS
ILIAS steht für "Intergriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperations-System" und ist eine freie Software zum Betreiben einer Lernplattform. Mit ihr können Lehrmaterialien bereitgestellt werden, die Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden untereinander abgewickelt werden und Prüfungen durchgeführt werden. Aufgeteilt ist die Plattform grundsätzlich nach den verschiedenen Ordnungs- und Verwaltungseinheiten der Hochschule, also die Fachbereiche WIW, INW und SMK, das Sprachenzentrum usw.
Ähnlich wie das HoMe-Portal bietet ILIAS die Möglichkeit an, Veranstaltungen zu organisieren. Das bedeutet, dass Lehrmaterialien bereit gestellt werden können, in einem Forum können sich die Teilnehmer zu einer Veranstaltung austauschen und Fragen stellen oder es können Prüfungsleistungen wie Belegarbeiten eingereicht werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eLearning-Materialien zu erstellen. So können mittels OpenCast Videoaufzeichnungen von Vorlesungen bereitgestellt werden. Es gibt auch die Möglichkeit Videos einzustellen und bei bestimmten Zeitstempeln das Video anzuhalten und Fragen zu den Inhalten zu stellen. Ebenso können verschiedene Tests zum Abfragen von Lehrinhalten erstellt werden und Kompendien, mit deren Hillfe man Inhalte nachschlagen kann bzw. sich selbst erarbeiten kann. Dies gibt den Lehrenden die Möglichkeit ergänzende Inhalte zu den Veranstaltungen zu erstellen, welche die bisherigen Inhalte abfragen und den aktuellen Lernfortschritt bei den Studierenden wiedergeben. So lässt sich erkennen, bei welchen Inhalten noch Probleme auftreten und für welche Themen gegebenenfalls zusätzliche Zeit eingeplant werden muss, um die offenen Fragen zu klären.
Das Medienportal der Hochschule Merseburg bietet verschiedene Videoanleitungen zum Umgang mit ILIAS an, sowohl für Studierende als auch für Lehrende.
Weiterführende Links
Link um ILIAS
Videoanleitungen zum ILIAS im Medienportal der Hochschule
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Karriereservice
Version 1, letzte Änderung 08.08.2022, 13:34 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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KarriereService
Inhaltsübersicht
Beratung
Firmenkontaktmesse
Stellenportal@HoMe
DNLA-Potenzialanalyse
Weiterführende Links
Der KarriereService der Hochschule bietet verschiedene Leistungen rund um das Thema Karriere und Berufseinstieg für Studierende und Absolventen an. Weiterhin werden Unternehmen bei der Suche und Gewinnung von Fachkräften unterstützt. Folgende Leistungen werden vom KarriereService angeboten:
Beratung
Für Studierende und Absolventen bietet der Karriereservice folgende Beratungsangebote zur beruflichen Orientierung an:
- Herausfinden individueller beruflicher Ziele und Möglichkeiten
- Information über Berufsfelder, Arbeitsmarkt-Situation, Berufstrends (auch überregional und international)
- Beratung zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und -qualifizierung sowie zum Berufseinstieg
- Beratung bei Studienzweifel
- Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten nach Studienabbruch
- Möglichkeiten selbständiger Berufstätigkeit/Existenzgründung
Eine Beratung ist vor Ort sowie online möglich.
Firmenkontaktmesse
Die Firmenkontaktmesse ist eine jährliche Veranstaltung an der Hochschule Merseburg, bei der die Studierenden und Absolventen die Möglichkeit haben mit Unternehmen aus der Region in Kontakt zu treten. Die Unternehmen sind mit einem Stand vor Ort und präsentieren den Studierenden Möglichkeiten zum Berufseinstieg, absolvieren von Praktika, Schreiben von Abschlussarbeiten oder die Arbeit als Werksstudent in ihrer Firma. Neben den verschiedenen Ständen gibt es auch ein Rahmenprogramm. So gab es zur FKM 2021 ein Format "Alumni & Karriere Talk" bei dem sich die Studierenden mit Alumni der Hochschule über ihre Arbeit und Karrierwege im direkten Gespräch austauschen konnten. Ebenso gibt es Beratungsangebote der Hochschule wie einen Bewerbungsmappen-Check oder die Möglichkeit eines kostenlosen Fotoshootings für Bewerbungsfotos.
Weitere Infos zur Firmenkontaktmesse mit Ausstellerkatalog im Bereich des Karriereservice auf der Hochschulseite
Stellenportal@HoMe
Das Stellenportal@HoMe ist ein Angebot des KarriereService in Kooperation mit der Jobplattform JobTeaser. Das Stellenportal wird von JobTeaser bereitgestellt und enthält neben dessen Unternehmen auch spezielle Unternehmenspartner der Hochschule, welche nicht auf der normalen JobTeaser-Plattform zu finden sind.
Das Stellenportal@HoMe bietet die Möglichkeit nach Unternehmen und Stellenanzeigen zu suchen und sich bei den Unternehmen zu bewerben. Ebenfalls können die Studierenden Erfahrungsberichten zu ihren Stellen, beispielsweise Praktika oder Werksstudentenstellen, verfassen und so anderen einen Einblick geben, wie die Tätigkeit bei einem bestimmten Unternehmen aussieht. Die Unternehmen haben wiederum die Möglichkeit nach Lebensläufen zu suchen, um freie Stellen passend zu besetzen. Die Suche nach Lebensläufen ist allerdings nur möglich, wenn die Studierenden dies auch so freigegeben haben. So kann eine direkte Vernetzung zwischen Studierenden und Unternehmen sowie den Studierenden untereinander stattfinden.
Aktuell muss man sich noch mit einem separaten Account registrieren. Zukünftig soll allerdings eine Anmeldung unter Nutzung der ITZ-Zugangsdaten möglich sein.
Link zum Stellenportal@HoMe
DNLA-Potenzialanalyse
DNLA steht für Discovering Natural Latent Abilities. Die Analyse soll Sozial- und Managementkompetenzen aufdecken und zeigen, wo die individuellen Stärken und Schwächen liegen. Dies soll dabei helfen, die eigene Lage zu reflektieren und neue Ziele zu identifizieren. So soll die eigene Karriereplanung unterstützt werden.
Der Fragebogen wird online ausgefüllt und anschließend findet ein Auswertungsgespräch beim KarriereService vor Ort statt. In diesem sollen die Ergebnisse gemeinsam ausgewertet und überlegt werden, wie die eigenen Potentiale weiterentwickelt werden können und das Ergebnis für Studium und Bewerbung genutzt werden kann.
Weitere Informationen zur DNLA-Potenzialanalyse auf der Seite des KarriereService
Weiterführende Links
Seite des Karriereservice auf der Hochschulwebsite
Stellenportal@HoMe
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Medienportal
Version 1, letzte Änderung 03.08.2022, 13:57 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Medienportal
Das Medienportal der Hochschule beinhaltet Videos zu den verschiedensten Themen. Es enthält unter anderem Anleitungen zu den verschiedenen Plattformen wie HoMe-Portal oder BigBlueButton, Aufzeichnungen von Veranstaltungen sowie Interviews mit Beschäftigten der Hochschule und Podcasts. Es stellt quasi das YouTube der Hochschule Merseburg dar.
Grundsätzlich können die Inhalte im Medienportal ohne jegliche Anmeldung angeschaut werden. Mit den Zugangsdaten vom ITZ kann man sich jedoch auch anmelden und selbst Videos hochladen, andere Videos kommentieren, seine eigene Favoritenliste erstellen und in Austausch mit anderen treten.
Erreichbar ist das Medienportal entweder über den Fußbereich der Website der Hochschule unter dem Abschnitt "Medien", über die Menüleiste im HoMe-Portal (Filmrollen-Symbol) oder über diesen
Link.
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Mentoren FB WIW
Version 1, letzte Änderung 27.06.2022, 10:17 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
Für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen gibt es wieder das Mentoring-Programm. Darin unterstützen und beraten erfahrene Studierende aus höheren Semestern ihre neuen Kommiliton*innen. In allen Fragen rund ums Studium kann man sich per Chat, Mail oder persönlich an die Mentor*innen wenden. Für den Fachbereich WIW sind das:
Betriebswirtschaft: Sophia Marie Quandt, Maximilian Patzelt, Lam Di Tran
Wirtschaftsinformatik: Johannes Müller, Leana Richter
Wirtschaftsingenieurwesen: Tobias Geyer
Die Mentor*innen und ihre Kontaktdaten finden sich hier:
Willkommensschreiben Betriebswirtschaft
Willkommensschreiben Wirtschaftsinformatik
Willkommensschreiben Wirtschaftsingenieurwesen
Weitere Informationen zum Mentorenprogramm und wie Sie selbst Mentor*in werden finden Sie unter dem folgendem Link:
Mentoring Website
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Mitarbeiter WIW
Version 16, letzte Änderung 30.03.2023, 20:24 von Dr. rer. nat. Thomas Meinike.
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Übersicht
Professoren
Dozenten/Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Lehrbauftragte
Dekanat
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Studiengangsmanagement
Hauptamtliche Professor*innen
Name |
Professur |
Lehrgebiet |
Lehrveranstaltungen
Bachelor |
Lehrveranstaltungen Master |
Personalseite |
Prof. Kerstin Alexander |
Professur für Technisches Illustrieren und Grafik-Design |
- Visuelles Informationsdesign
- Corporate Design
- Illustration/Handzeichnung
- Sachbuchgestaltung
- Gestaltungslehre
- Typografie/Layout
|
|
- Gestaltungslehre
- Skizze-Zeichnung-Entwurf
- Figuratives Zeichnen
- Projekt Corporate Design
- Projekt Informationsdesign
- Sachbuchgestaltung
|
Link |
Prof. Dr. Diana Beck |
Professur für ABWL, Steuern
und externes Rechnungswesen |
|
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
- Taxation I & II
|
- Steuerrecht in der GmbH
- Externe Unternehmensrechnung und Berichterstattung
|
Link |
Prof. Dr. Jörg Döpke |
Professur für Volkswirtschaftslehre
und empirische Wirtschaftsforschung |
- Volkswirtschaftslehre
- Empirische Wirtschaftsforschung
- Ökonometrie
|
- Grundlagen VWL (VWL I)
- Wirtschaftspolitik und Marktrversagen (VWL II)
- Quantitative Methoden
- Empirische Wirtschaftsforschung
|
|
Link |
Prof. Dr. Andre Döring |
Professor für ABWL, Wirtschaftsinformatik & Projektmanagement |
|
- Projektmanagement
- Betriebliches Informationsmanagement
|
- Projektmanagement
- Bezugssystem Projektmanagement
- Framework
|
Link |
Prof. Dr. Justus Engelfried |
Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
Innovations- und Umweltmanagement |
- Umweltmanagement
- Innovationsmanagement
- Schlüsselkompetenzen, insb. Präsentieren und Gedächtnistraining
|
- Umweltmanagement
- Innovationsmanagement
- Ressourceneffizienzmanagement
- Schlüsselkompetenzen: Präsentieren
|
- Marktorientiertes Innovations- und Umweltmanagement
- Controlling ganzheitlicher Produktionssysteme
|
Link |
Prof. Dr. Anja Haertlein |
Professur für Wirtschaftsrecht und Unternehmensfinanzierung |
|
- Grundlagen des Wirtschaftsrechts
- Mergers & Acquisitions
- Wirtschaftsrecht II
- Handels-/Gesellschaftsrecht
|
- Wirtschaftsrecht
- Compliance & Social Responsibility
- Gesellschaftsrecht in der GmbH
- Projektfinanzierung & Risikomanagement
- Verträge & Verhandeln
|
Link |
Prof. Dr. Thorsten Hagenloch |
Professur für ABWL,
Unternehmensrechnung und Controlling |
- Unternehmensrechnung
- Controlling
- Entscheidungslehre
- Wert- und Kostenmanagement
|
- Einführung in die Betriebswirtschafts- und Managementlehre
- Controlling
- Entscheidungstheorie
- Unternehmensrechnung und Controlling (UC-A)
- Unternehmensrechnung und Controlling (UC-B)
- Management Accounting
- Wissenschaftliches Arbeiten
|
- Schlüsselkompetenzen/Research Methods
- Multivariate Analysemethoden im Controlling
- Value Based Management und DCF-Methoden
|
Link |
VProf. Dr. Annette Henn |
Vertretung der Professur für ABWL,
insbesondere Entrepreneurship
Projektleitung Gründercampus HoMe |
|
- Einführung in die Betriebswirtschafts- und Managementlehre
- Corporate Finance II
- Gründungsmanagement
|
- Entrepreneurship
- Finanzmanagement
- Projekt Wirschaftsförderung
|
Link |
Prof. Dr. Bruno Horst |
Professur für Allgemeine BWL, Marketing
Betriebswirtschaft (berufsbegleitend) |
|
|
|
Link |
Prof. Dr. Boris Kaehler |
Professur für Allgemeine BWL,
Organisations- und Personalpsychologie |
|
- Personalmanagement A & B
- Personal und Organisation
- Personal
|
- Mitarbeiterführung Schlüsselkompetenzen
- International Financial Management
|
Link |
Prof. Dr. Sven Karol |
Professur für Informatik/Programmierung |
|
- Grundlagen der Programmierung
- Studentisches Tutorium Programmierung
- Algorithmen und Datenstrukturen
- Programmieren in "C"
- Programmierung II
|
|
Link |
Prof. Dr. Lutz Klimpel |
Professur für Professur für Allgemeine Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik
Leiter INFLIKA |
|
|
- IT-orientiertes Innovationsmanagement
- Softwareberatung IT-Architekturmanagement
- Digitaler Wandel
- Requirements Engineering und Scope Management
- Projekt Wirtschaftsförderung
|
Link |
Prof. Dr. Jürgen Kurz |
Professur für Allg. BWL, Rechnungswesen,
Bilanzen und Steuern |
|
- Buchführung
- Bilanzierung
- Buchführung und Kostenrechnung
- Bilanzierung und Controlling
- Group Accounting
|
|
Link |
Prof. Dr. Gerlind Marx |
Professur für Wirtschaftsrecht |
- Zivilrecht
- Wirtschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Hochschulrecht
|
- Grundlagen des Wirtschaftsrechts
- Arbeitsrecht
- Wirtschaftsrecht II
|
|
Link |
Prof. Dr. Michael Meng |
Professur für Angewandte Sprachwissenschaft |
- Textanalyse und Textproduktion
- Technische Dokumentation
- Usability und Forschungsmethoden
|
|
- Lernpsychologie
- Professionelles Deutsch
- Projekt User Experience-Evaluation
|
Link |
Prof. Dr. Doreen Pick |
Professur für Allgemein. BWL,
Marketing und Internationale Wirtschaft |
|
- Quantitative Methoden - Marktforschung & SPSS
- Dialogmarketing
- International Business and Management
- Internationale Markenführung
|
- Multivariate Analysemethoden im Controlling
|
Link |
Prof. Dr. Thomas Rachfall |
Professur für ABWL, Unternehmensrechnung und Controlling |
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Kostenmanagement
- Operatives Controlling
- Strategisches Controlling
|
- Kostenrechnung
- Controlling
- Unternehmensrechnung und Controlling A
|
- Wertorientiertes Management
- Controlling und Kostenmanagement mit SAP
- Strategisches Controlling & Kostenmanagement
|
Link |
Prof. Dr. Katja Rudolph |
Professur für Marketing |
|
- Marketing
- Marketing Communication
- B2B Marketing
- B2B-Marketing und Dienstleistungsmarketing
- Digital Management & Digital Marketing
|
|
Link |
Prof. Dr. Dirk Sackmann |
Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
insbesondere Logistik und Produktionswirtschaft |
|
- Operations Management
- Quantitative Methoden
- Logistiknetzwerke
- Logistiksysteme
- Internationale Logistik
|
|
Link |
Prof. Dr. Christian Schmeißer |
Professor für Wirtschaftsinformatik,
Data Science und Intelligente Information |
|
- Wirtschaftsinformatik
- Grundlagen Data Science
- Data Science Methoden
|
- IT-Service-Management
- E-Business Projekt
- Data Visualization / Data Science
- Data Science Anwendungen
|
Link |
Prof. Dr. Lars Tegtmeier |
Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
und Finanzmanagement |
- Investition und Finanzierung
- Corporate Finance
- Asset Management
|
- Investion & Finanzierung
- Asset Management
- Corporate Finance I
|
|
Link |
Prof. Dr. Ronny Weinkauf |
Professur für Informatik,
Datenbanken und Verteilte Systeme |
|
- Datenbanken
- Softwaretechnik
- Softwareengineering
- Geoinformationssysteme
- Management von Informatikprojekten
|
|
Link |
Prof. Dr. Heiko Wenzel-Schinzer |
Professur für BWL, Business Consulting
und Prozessmanagement |
|
- Industrial Engineering
- Prozessamanagement
- Organisation
- Business Consulting
|
- Change Management
- Bezugssystem Beratung
- Strategieberatung
|
Link |
Dozenten/Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Name |
Bereich/Aufgaben |
Lehrveranstaltungen
Bachelor |
Lehrveranstaltungen
Master |
Personalseite |
Diplom-Technikredakteur Georg Busch |
Lehrkraft für Softwareanwendungen im Grafikdesign, Illustration, Layout und Textgestaltung |
|
- Typografie/Layout
- Vektorgrafik
- Textverarbeitung / DTP
- Projekt Visuelles Instruktionsdesign
- FrameMaker
|
Link |
Dr. Alexandra Fiedler |
Lehrkraft für besondere Aufgaben
Studienfachberaterin Master Wirtschaftsingenieurwesen
Wissenschaftliche Mitarbeiterin TransInno_LSA
Forschungsbereiche
- Multiagentensysteme
- Supply Chain Management
- Additive Fertigung
Projekte
- MOFAK- Modellfabrik 4.0 für KMU
- 3D@KMU - Auswirkungen der additiven Fertigung (3D-Drucker) auf die Geschäftsprozesse und -modelle bei kleinen und mittleren Unternehmen (2015-2018)
|
- Quantitative Methoden
- Vorkurs Mathematik BFBW
- Industrial Engineering
- Quantitative Methoden
- Mathematik
- Statistik
|
|
Link |
Dipl.-Soz. Chrisitan Heckel |
Lehrkraft für besondere Aufgaben
Arbeitsschwerpunkte: Achievement Emotions, Anxiety Research, Key Qualifications, E-Learning |
- Schlüsselkompetenzen
- Allgemeines wissenschaftliches Arbeiten
- Allgemeines und fachgruppenspezifisches wissenschaftliches Arbeiten
|
|
Link |
Dipl.-Tech.-Red. (FH) Juliane Kupfer |
|
- Visuelles Instruktionsdesign
|
|
Link |
Larissa Lößer, M.Sc. |
Lehrkraft für besondere Aufgaben in der Logistik
Forschungsschwerpunktmanagerin nachhaltige Prozesse |
- Operationsmanagement
- Logistiknetzwerke
- Logistiksysteme
- International Logistics
|
- International Logistics
- Supply Chain Management
|
Link |
Dr. Thomas Meinike |
Lehrkraft für besondere Aufgaben / Online-Dokumentation, Web-Entwicklung und XML-Technologien
Forschungsbereiche
- XML-Anwendungen in der Technischen Dokumentation
- Theorie und Praxis der XML-Verarbeitung mit XSLT
- Elektronische Buch- und Hilfeformate und ihre Produktion
- Dynamische Vektorgrafiken auf XML-Basis (SVG)
- Client- und serverseitige Web-Entwicklung
- Technologietrends im Online-Bereich (Browser, Sprachen, Standards)
Planungsaufgaben
- Stunden- und Prüfungsplaner der Studiengänge im Bereich Technische Kommunikation: Bachelor TID und Master IDMM
|
- Auszeichnungssprachen (HTML/XML)
- Web-Entwicklung
- Online-Dokumentation
- Content-Management
- Projekt Mobile Dokumentation & Intelligente Information
|
- HTML-Grundlagen
- XML-Grundlagen
- Web-Entwicklung
- Content-Management
- Projekt Mobile Dokumentation
- Projekt Online-Hilfe und User Assistance
|
Link |
Dipl.-Wirtsch.-Inform. Petra Schwerin |
Lehrkraft für besondere Aufgaben
Bereich: BWL, Informationssysteme, Projektmanagement |
- Einführung in die Betriebswirtschafts- und Managementlehre
- Grundlagen betrieblicher Informationssysteme
- Sicherheit in betrieblichen Informationssystemen
- BWL II (Buchführung und Kostenrechnung)
- Wirtschaftsinformatik Übung
- Betriebliches Informationsmanagement
|
- Projektmanagement Werkzeuge
|
Link |
Dipl.-Tech-Red. (FH) Susanne Seyfarth |
|
- Visuelles Instruktionsdesign
|
|
Link |
Lehrbeauftragte
Name |
Bereich |
Personalseite |
Tobias Knopf |
WIW |
|
Ivette Witkowski |
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Projekt: "Checkpoint-S - Interaktive Smartphone-App-Intervention in Substitutionsbehandlungen"
Projektmitarbeiterin Projekt "VIRIDIcanH6" |
Link |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Dekanat
Name |
Position |
Aufgaben |
Personalseite |
Prof. Dr. Dirk Sackmann |
Dekan |
|
Link |
Prof. Dr. Lars Tegtmeier |
Prodekan |
|
Link |
Prof. Dr. Justus Engelfried |
Studiendekan |
|
Link |
Judith Gaudig |
Dekanatsreferentin |
|
Link |
Jennifer Lichtblau |
Sekretärin des Fachbereichs WIW |
- Anfragen von Studierenden, Gehaltsscheine, Exmatrikulationsformular
- Ausgabe von Schlüsseln für Seminarräume und Pools
- Anfragen von Fachbereichsmitgliedern
- Vertretung: Frau Banse
|
Link |
Harriet Banse |
Sekretärin des Dekans am Fachbereich WIW |
- Termine Dekan
- Vertretung: Frau Lichtblau
|
Link |
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Name |
Position |
Personalseite |
Prof. Dr. Gerlind Marx |
Studienfachberaterin Bachelor Betriebswirtschaft |
Link |
Prof. Dr. Diana Beck |
Studienfachberaterin Bachelor Betriebswirtschaft (berufsbegleitend) |
Link |
Prof. Dr. Christian Schmeißer |
Studienfachberater Bachelor Wirtschaftsinformatik |
Link |
Prof. Dr. Thorsten Hagenloch |
Studienfachberater Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen (Schwerpunkt Management) |
Link |
Prof. Dr. Anja Haertlein |
Studienfachberaterin Master Controlling und Management |
Link |
Prof. Kerstin Alexander |
Studienfachberaterin Master Informationsdesign und Medienmanagement |
Link |
Prof. Dr. Justus Engelfried |
Studienfachberater Master Projektmanagement |
Link |
Prof. Dr. Lutz Klimpel |
Studienfachberater Master Wirtschaftsinformatik |
Link |
Dr. Alexandra Fiedler |
Studienfachberaterin Master Wirtschaftsingenieurwesen |
Link |
|
wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in |
|
|
Studierende/r |
|
Studiengangsmanagenemt
Name |
Bereich/Tätigkeit |
Personalseite |
Susan Brunn |
Koordinatorin für den berufsbegleitenden Studiengang BWL |
Link |
Sarah Peege |
Stundenplanung für alle WIW Studiengänge
Studiengangsmanagerin Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften: |
Link |
Holger Wildenhain |
DV-Systemtechniker |
Link |
Paul Melzer |
Studienmarketing und Kommunikationsdesign |
|
Katharina Hemming |
Mitarbeiterin Schule, Messen und Unternehmenskontakte |
|
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(nach oben)
Unterlagen Studium
Version 12, letzte Änderung 16.04.2024, 16:36 von Sarah Peege.
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Unterlagen zum Studium am Fachbereich WIW
|
Bachelor |
Master |
Modulhandbücher |
- MHB alle Bachelor
- Zusatz Vertiefungen
- MHB mit Schwerpunkten
|
- MHB MCM
- MHB MPM
- MHB MWINFO
- MHB MWING
- MHB MIDMM
|
Prüfungsordnungen |
- Rahmenprüfungsordnung Bachelorstudiengänge
- PO mit studiengangsspezifischen Bestimmungen
|
- Rahmenrüfungsordnung Masterstudiengänge
- PO mit studiengangsspezifischen Bestimmungen
- PO MCM
- PO MIDMM
- PO MPM
- PO MWINFO
- PO MWING
|
Sonstiges |
|
(nach oben)
Ablauf Praktikum Master
Version 10, letzte Änderung 23.04.2024, 11:36 von Prof. Dr. Justus Engelfried.
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Ablauf des Pflichtpraktikums im Master für die Masterstudiengänge MPM, MCM, MWINFO und MWING
Der/die Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.
Beim 2-monatigen oder 6-monatigen Praktikum handelt es sich jeweils um ein Pflichtpraktikum. Sollten Sie ein längeres Praktikum machen wollen, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Studiengangleiter/in zur Beratung.
Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME als Projektpartner/in. Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie KEINE/N Betreuer/in seitens der Hochschule.
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Sie einen Paxispartner und eine/n Betreuer/in seitens der Hochschule. Dies/r ist der/die zuständige Studiengangleiter/in.
Leistungen im Praktikum:
Leistung für das 2-monatige Praktikum: Als "Leistung" reicht der Nachweis, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate Vollzeit oder 4-Monate 50%-Teilzeit). Der Nachweis (download "Laufzettel" als pdf) wird im Original bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie: Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr MA-Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingend notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht geprüft und die ECTS noch nicht verbucht sind.
Leistung für das 6-monatige Praktikum: Die Leistung ist das Ableisten des Praktikums (6 Monate) und das Erstellen eines Praktikumsberichts in Form einer wissenschaftlichen Praktikumsarbeit (Anforderungen siehe Modulbeschriebung im Modulhandbuch). Der Praktikumsbericht (ausgedruckte Fassung) mit der Bestätigung (download "Laufzettel" als pdf) des Unternehmens wird im Original bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in eingereicht.
Nach erfolgreicher Abnahme des Nachweises über das Praktikum, verbucht der/die zuständige Studiengangleiter/in die ECTS in HIS und leitet die Bestätigung (beim 2-montigen Praktikum) bzw. den Praktikumsbericht (beim 6-monatigen Praktikum) mit dem Vermerk der Bestätigung an das Prüfungsamt weiter.
Ein Anmeldung in HIS für die beiden Praktika ist notwendig.
Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt:
Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst, also bei Immatrikulation mit 180 ECTS). Wenn dies dem Unternehmen nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellt.
Anrechung von Leistungen:
Für das 2-monatige Praktikum können Praktika, Arbeitszeiten, Berufstätigkeiten etc. anerkannt werden, die nach den ersten beiden Master-Fachsemestern erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden. Studienleistungen (ECTS) können für das 2-monatige Praktikum nicht angerechnet werden.
Für das 6-monatige Praktikum können Praktika, Arbeitszeiten, Beruftstätigkeiten etc. nur anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) werden nur 30 ECTS und diese nur gesamthaft anerkannt, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ xxx link Anerkennung von Prüfungsleistungen mit beigefügten Nachweisen (Originale) bei dem/der zuständigen Studiengangleiter/in einzureichen. Kopien können akzeptiert werden, wenn dem/der zuständigen Studiengangleiter/in die Orginale vorgelgt wurden.
Beginn der Praktika:
Das 2-monatige Praktikum und das 6-monatige Praktikum kann nach der Prüfungsphase des zweiten Semesters, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt.
Können das 6-monatige und das 2-monatige Praktikum hintereinander abgeleistet werden, also als ein 8-monatiges Pflichtpraktikum? Ja, dann ist bei Einreichung der Bestätigung an den/die zuständige Studiengangleiter/in diesem/r mitzuteilen, dass die Bestätigung für beide Praktika gelten soll.
Können Praktikum und Masterthesis kombiniert werden? Ja, das ist bei praxisbezogenen MA-Arbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (= Erstprüfer/in) zu vereinbaren.
Was ist zu tun, wenn Sie kein Praktikum bekommen/bekommen haben? Dann wenden Sie sich an den/die zuständigen Studiengangleiter/in.
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Laufzettel_Praktikum_2Monate-Master.pdf
Laufzettel_Praktikum_6Monate-Master-JE.pdf
Dateien Pflichtpraktikum
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Raumbuchung Lerngruppen
Version 1, letzte Änderung 24.06.2022, 12:23 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Raumbuchung für Lerngruppen
Möchten Sie für Ihre Lerngruppe die Hochschulräumlichkeiten nutzen, z.B. weil Sie sich am Wochenende zum gemeinsamen Lernen treffen wollen, können Sie hierfür die entsprechenden Räumlichkeiten buchen. Hierzu müssen Sie zuvor einen
Antrag ausfüllen, in welchem Sie angeben, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie den Raum buchen wollen. Dem Antrag fügen Sie eine Teilnehmerliste bei, sodass das Ihnen ein passender Raum zugewiesen werden kann. Den Antrag reichen Sie beim Dezernat Liegenschaftsverwaltung und Technik ein. Für Fragen finden Sie alle Kontaktdaten des Dezernat sowie weitere Antragsformulare auf der
Seite des Dezernats auf der Hochschulwebsite.
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Raumsuchfunktion
Version 1, letzte Änderung 24.06.2022, 12:16 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Raumsuchfunktion
Wenn Sie als Lehrender Ihre Veranstaltung in einen speziellen Raum verlegen wollen, und wissen wollen, ob dieser Raum frei ist, welche Ausstattung er hat und wie viele Plätze zur Verfügung stehen, dann können Sie hierfür die Raumsuchfunktion nutzen. Ebenso können Sie diese als Studierende nutzen, um nach freien Räumen für Ihre Lerngruppe zu suchen.
Die Raumsuchfunktion verwenden Sie wie folgt:
Wenn Sie im HoMe-Portal angemeldet sind, wählen in der Hauptmenüleiste den Reiter "Suchen" aus, symboliesiert durch das Lupen-Symbol. Auf der "Suchen"-Seite wählen Sie dann den Reiter Ressourcen aus und Sie gelangen zu einer Seite mit einem Suchfeld, in das Sie den entsprechenden Raum eingeben, z.B. den Raum G/2/30 (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Allgemeine Übersicht der Raumsuchfunktion im HoMe-Portal
Folglich erhalten Sie nach der Bestätigung Ihrer Eingabe mit Enter eine Auflistung aller Räume, die zu der Suchanfrage passen. Im Falle unseres Beispiels wird entsprechend nur der Raum G/2/30 angezeigt (vgl. Abb. 2). Ist die Suchanfrage jedoch unspezifischer, beispielsweise weil nur das Gebäude und die Etage angegeben wurden, werden entsprechend mehrere Räume angezeigt (vgl. Abb. 3).
Abb. 2: Ergebnisanzeige der Raumsuche bei genauer Raumangabe
Abb. 3: Ergebnisanzeige der Raumsuche bei ungenauer Raumangabe.
Wenn Sie auf den Button "Belegung" klicken erscheint eine Übersicht der Raumbelegung der aktuellen Kalenderwoche (vgl. Abb. 4).
Abb. 4: Anzeige Belegungsplan der aktuellen Kalenderwoche
Über die Menüs an der linken Seite können Sie sich bei Bedarf auch die Belegung über das gesamter Semester und die Eigenschaften des gewählten Raumes, wie Ausstattung und Kapazität, anzeigen lassen (vgl. Abb. 5 und 6).
Abb. 5: Anzeige des Semester-Belegungsplans
Abb. 6: Übersicht der Raumeigenschaften
Möchten Sie als Lehrender nun den Raum für Ihre Veranstaltung nutzen, müssen Sie sich beim Dezernat Liegenschaftsverwaltung und Technik an den verantwortlichen Kollegen wenden.
Möchten Sie als Studierender den gewählten Raum für Ihre Lerngruppe buchen, z.B. am Wochenende, dann müssen Sie sich ebenfalls an das Derzernat Liegenschaften wenden. Allerdings müssen Sie dafür zuvor einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Wie Sie einen Raum für Ihre Lerngruppe beantragen, erfahren Sie auf der Seite
Raumbuchung für Lerngruppen .
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Senat
Version 1, letzte Änderung 11.07.2022, 11:18 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Senat der Hochschule Merseburg
Der Senat ist das oberste Entscheidungsgremium der Hochschule Merseburg. Er wird demokratisch von den Mitgliedern der Hochschule gewählt. Beschäftigte werden für jeweils vier Jahre, Studierende für jeweils ein Jahr gewählt. Die Aufgaben des Senats sind in
§67a Landeshochschulgesetz festgelegt. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen über den Hochschulentwicklungsplan und den Entwurf der Zielvereinbarung, die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen oder die Ordnungen der Hochschule.
1 Weiterhin ist der Senat für die Berufung von Professoren und Professorinnen verantwortlich
2 sowie für die Wahl des Rektors und der Prorektoren.
3
Der Senat erörtert Struktur- und Entwicklungsplanungen. Dies beinhaltet unter anderem die Zulassungszahlen der einzelnen Studiengänge, den Haushalt, Prüfungs- und Studienordnungen sowie Berufungsvorschläge. Die Aufgaben des Senats sind im
Landeshochschulgesetzt festgelegt. Der Senat richtet zur Unterstützung ständige oder zeitweilige Kommissionen ein.
Senatsseite auf der Hochschulwebsite
1 Vgl.
§67a (1) f. HSG LSA
2 Vgl.
§67a (4) HSG LSA
3 Vgl.
§69 (9) HSG LSA
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Sprachangebote Hochschule
Version 9, letzte Änderung 01.02.2023, 15:17 von Prof. Dr. Justus Engelfried.
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Inhaltsübersicht
Deutsch als Fremdsprache
Englisch
Spanisch
Französisch
Russisch
Sprachkurse für Mitarbeiter
Auslandsstudium und -praktikum xxx umbenennen Studium im Ausland - die unterpunkte dann weg
Weiterführende Informationen
Sprachangebote an der Hochschule Merseburg
Deutsch als Fremdsprache
Für wen?
- Studierende auf Sprachniveau B2 oder im 2. Sprachsemester
- Auflagenstudenten
Wer unterrichtet?
Wann?
- Veranstaltungen über Profil der Lehrenden finden!
Englisch
Für wen?
Der Englischunterricht ist für alle Bachelorstudiengänge des Fachbereichs WIW Bestandteil des Modulplans im ersten Semester.
Wer unterrichtet?
Wann?
- siehe Stundenpläne
- Veranstaltungen auch über die Profile der Lehrenden
Spanisch
Für wen?
- Anfänger (A1)
- fortgeschrittene Anfänger (A1+)
- Fortgeschrittene (A2 - B1)
Wer unterrichtet?
Wann?
Link zu den Veranstaltungen
SoSe 2022
WS 2022/2023
Französisch
Für wen?
Studierende aller Fachbereiche auf Anfänger- (A1) oder Fortgeschrittenenniveau (B1)
Wer unterrichtet?
Wann?
- Veranstaltungen über Profil von Frau Brauer finden!
Russisch
Für wen?
Für Studierende aller Fachbereiche auf Anfängerniveau
Wer unterrichtet?
Wann?
- Veranstaltungen über Profil von Frau Telepneva finden!
Sprachkurse für Mitarbeiter
Für Beschäftigte, die ihre Englischkenntnisse ein wenig auffrischen oder erweitern wollen oder die bisher nicht die Möglichkeit hatten, Englisch zu lernen, werden entsprechende Kurse auf unterschiedlichen Niveaustufen angeboten. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt über die HoMe-Akademie. Folgende Kurse werden vom Sprachenzentrum angeboten.
Beginner Niveau A2
Für wen?
Der Kurs richtet sich an Beschäftigte der Hochschule Merseburg, die Grundkenntnisse in Englisch erweitern möchten, um Anforderungen im beruflichen Umfeld gerecht zu werden.
Wer unterrichtet?
Frau
Gesine Kögler
Anmeldung
Bei Frau
Anja Bergner, Mitarbeiterin HoMe-Akademie
Fortgeschrittene Niveau B1
Für wen?
Der Kurs richtet sich insbesondere an Beschäftigte der Verwaltung, die in ihrer täglichen Arbeit Englisch benötigen. Inhalte sind fachspezifisch ausgerichtet und befähigen die Teilnehmenden, erfolgreich und adäquat am Arbeitsplatz zu kommunizieren.
Wer unterrichtet?
Frau
Gesine Kögler
Anmeldung
Bei Frau
Anja Bergner, Mitarbeiterin HoMe-Akademie
Fortgeschrittene Niveau B2
Für wen?
Zielgruppe dieses Angebotes sind vorrangig wissenschaftliche Beschäftigte und Laboringenieur*innen, die im beruflichen Alltag Kontakte zu internationalen Studierenden und Kolleg*innen aus dem Ausland haben. Im Kurs werden mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeiten durch praxisnahe Übungen verbessert.
Wer unterrichtet?
Frau
Gesine Kögler
Anmeldung
Bei Frau
Anja Bergner, Mitarbeiterin HoMe-Akademie
Weitere Informationen zu den Sprachkursen finden auf der
Website und dem Programm der HoMe-Akademie
Auslandsstudium und -praktika
Studium im Ausland
Für Bachelorstudierende gibt es für ein zeitweises Studium im Ausland unterschiedliche Möglichkeiten und Programme und dafür auch eine Förderung zu erhalten. Folgende Möglichkeiten für ein Auslandsstudium existieren an der Hochschule Merseburg:
- Studieren innerhalb Europas mit Erasmus+
- Studieren außerhalb Europas innerhalb einer Hochschulkooperation in
- Thailand (für Studierende des Fachbereichs WIW)
- Russland
- Jordanien
- Auslandsstudium in Südosteuropa (für Studierende des Fachbereichs INW im Rahmen des Projekts "International HoMe"
- Förderprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
- Summer Schools and International Weeks (für Auslandsaufenthalte die kein ganzes Semester oder Jahr dauern sollen)
Für ein Studium über eine der genannten Möglichkeiten wenden Sie sich bitte an das Sprachenamt, da es Sprachvoraussetzungen in dem Land geben kann, in dem Sie gerne studiern möchten. Einige Professorinnen und Professoren besitzen auch direkte Kontakte zu ausländischen Universitäten und Hochschulen. Für ein Studium in diesen Einrichtungen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Lehrenden.
Grundsätzlich gilt für ein Auslandsstudium, dass Sie es jederzeit ab dem ersten Semester absolvieren können. In den meisten Fällen findet ein Studium im Ausland im 4., 5. und 6. Semester des Bachelors statt. In der Regel dauert der Auslandsaufenthalt ein bis zwei Semester. Wenn Sie ein Auslandsstudium planen, informieren Sie sich rechtzeitig (1 bis 1,5 Jahre) vorher über die Möglichkeiten und beachten Sie die Einhaltung der Bewerbungsfristen.
Während Ihres Auslandsaufenthalts legen Sie auch Prüfungsleistungen vor Ort ab, welche Sie sich für Ihr Studium in Merseburg anrechnen lassen können. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsaussschuss des jeweiligen Studiengangs. Eine
Anerkennungstabelle gibt einen ersten Überblick über die Benotung an den ausländischen Partnerhochschulen und ihrer Entsprechung an der Hochschule Merseburg.
Für Masterstudierende sind die Möglichkeiten für ein Studium im Ausland sehr begrenzt, da im Ausland kaum vergleichbare Programme (z.B. "Projektmanagement" oder "Controlling und Management") vorhanden sind. Im Master wird daher von einem Studium im Ausland abgeraten, aber dafür umso mehr zu einem Praktikum im Ausland oder ein Auslandsaufenthalt zur Erstellung der Masterthesis geraten.
Für weitere Informationen zum Auslandsstudium besuchen Sie die
Website des Sprachenamts oder die Sprechstunde des Auslandsbeauftragten Prof. Dr. Thomas Rachfall über
Website Ausland Fachbereich WIW
Praktikum im Ausland
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit über ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Je nachdem wohin es gehen soll oder in welchem Bereich man studiert gibt es hierfür verschiedene Praktikums- und Förderprogramme. Zu den bekanntesten hierunter zählt wohl das Erasmus-Programm. An der Hochschule Merseburg gibt es folgende Möglichkeiten ein Auslandspraktikum zu absolvieren bzw. dafür eine Förderung zu erhalten:
- Praktikum außerhalb Europas an einer Partneruniversität/-hochschule in China, den USA, Russland oder Jordanien.
- Praktikum innerhalb Europas mit Erasmus+
- Förderprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
- PROMOS
- HAW.International
- New Kibbutz (Praktika in israelischen Start-Ups
- für Studierende aus dem Bereich Ingenieur- und Naturwissenschaften
- IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience)
- AIESEC
Für Praktikum über eine der aufgelisteten Möglichkeiten wenden Sie sich bitte ans Sprachenamt.
Neben den bisher genannten Möglichkeiten besitzen auch einige Professorinnen und Professoren weitere Kontakte zu ausländischen Unternehmen und Hochschulen. Für ein Praktikum in diesen Betrieben wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Lehrenden.
Für weitere Informationen zum Auslandsstudium besuchen Sie die
Website des Sprachenamts oder die Sprechstunde des Auslandsbeauftragten Prof. Boris Kaehler über
Website Ausland Fachbereich WIW
Weiterführende Informationen
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Studentische Vertretungen
Version 2, letzte Änderung 03.08.2022, 13:46 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Studentische Vertretungen
Die studentischen Vetretungen sind Organe der Hochschulgremien, deren Mitglieder von den Studierenden einmal im Jahr
gewählt werden. Die Mitglieder sind selbst Studierende und vertreten die Interessen ihrer Kommilitonen. Folgende Gremien setzen sich ausschließlich aus Studierenden zusammen:
- Studierendenrat (StuRa)
Der StuRa vertritt die Interessend der Studierenden gegenüber der Hochschule und dem Staat. Er kümmert sich um finanzielle und organisatorische Belange. Ebenso organisiert er Hochschulveranstaltungen wie z.B. das Campusfest.
- Fachschaftsrat (FSR)
Die Fachschaft besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller Studierenden eines Fachbereichs. Pro Fachbereich sind es sechs gewählte Vertreter. Sie übernehmen die Interessenvertretung und die Pflichten der studentischen Selbstverwaltung.
Weiterhin sind im Fachbereichsrat und im Senat neben Mitarbeitern der Hochschule ebenfalls Studierende vertreten:
- Fachbereichsrat (FBR)
Der Fachbereich ist für die Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen des Fachbereichs und über die grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre am Fachbereich zuständig. Ihm gehören gewählte Mitglieder aller Hochschulgruppen an, darunter auch studentische Vertreterinnen und Vertreter.
- Senat
Der Senat erörter Struktur- und Entwicklungsplanungen. Dies beinhaltet unter anderem die Zulassungszahlen der einzelnen Studiengänge, den Haushalt, Prüfungs- und Studienordnungen sowie Berufungsvorschläge. Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetzt festgelegt. Der Senat richtet zur Unterstützung ständige oder zeitweilige Kommissionen ein.
Mehr Informationen zu den einzelnen Organen finden sich auf der jeweiligen Wiki-Seite.
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Studierendenausweis
Version 4, letzte Änderung 01.07.2022, 10:30 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Inhaltsübersicht
Identifikationsnachweis
Mensakarte
Drucker-/Kopierkarte
Bibliotheksausweis
MDV-Ticket
Validierung der Karte
Studierendenausweis
Der Studierendenausweis, oder auch UniCard, ist neben der Funktion als Identifikationsnachweis ein vielseitiges Einsatzinstrument, mit dem sich viele Dienste an der Hochschule nutzen lassen. Im Folgenden soll es eine kleine Übersicht dieser Einsatzmöglichkeiten geben.
Identifikationsnachweis
In erster Linie ist der Studierendenausweis ein Identifikationsnachweis. Er enhält den Name und Foto des Studierenden, die Matrikelnummer und das Gültigkeitsdatum mit MDV-Stempel. Mit ihm weist der Studierende nach, dass er an der Hochschule eingeschrieben ist. Dadurch kann er bestimmte Services der Hochschule nutzen aber auch Rabatte in Einrichtungen wie Kino, Schwimmhalle, Zoo usw. erhalten.
Mensakarte
Mit dem Studierendenausweis werden die Mahlzeiten in der Mensa bezahlt. Hierzu muss die Karte zuvor mit Geld aufgeladen werden. Zum Bezahlen werden die Karten an ein NFC-Terminal gehalten, welches an jeder Essensausgabe angebracht ist. Zum Aufladen der Karte gibt es je ein Terminal für Bargeld und für EC-Karte. Das Terminal zum Aufladen mit EC-Karte befindet sich links von der Treppe zur Mensa gegenüber der Damentoilette in E/-1. Das Terminal für die Bargeldaufladung befindet sich auf dem Gang vor der Mensa schräg gegenüber der Tablettrückgabe.
Drucker-/Kopierkarte
Mit dem Studierendenausweis lassen sich auch die Kopierer und Drucker, die über die Hochschule verteilt sind, nutzen. Hierzu muss die Karte wie für die Mensa zuvor aufgeladen werden, allerdings separates Terminal, da es zwei separate Konten, eines für die Mensa, eines zum Drucken bzw. kopieren. Das Terminal zum aufladen des Druckerkontos befindet sich neben dem EC-Terminal zum aufladen der Mensakarte in der E/-1.
In der Hochschule befinden sich an verschiedenen Orten sowohl Schwarz-Weiß-Geräte als auch Farbgeräte:
- Schwarz-Weiß-Geräte
- Hg/G/1/04
- Hg/D/3/04
- Bibliothek
- Farbgeräte
Bibliotheksausweis
Der Studierendenausweis ist gleichzeitig auch der Bibliotheksausweis für die Hochschulbibliothek. Mit ihm kann man auch auf das eigene
Onlinekonto der Bibliothek zugreifen. Hierzu wird die elfstellige Nummer unter dem Strichcode auf der Rückseite der Karte benötigt. Diese ist die Benutzernummer für das Bibliothekskonto. Das Passwort für den Zugang zum Konto sind standardmäßig die vier Anfangsbuchstaben des eigenen Nachnamens, wobei sich das natürlich noch ändern lässt. Der Strichcode selbst ist nur für die Bibliotheksmitarbeiter bei einer Ausleihe vor Ort relevant.
MDV-Ticket
Mit dem Semesterbeitrag wird immer auch ein Beitrag für das MDV-Semesterticket überwiesen. Dies ermöglicht die Nutzung des Studierendenausweises als Fahrkarte für den ÖPNV im gesamten MDV-Gebiet für das gesamte Semester. Falls das Ablaufdatum auf der Karte mal nicht mehr so gut zu erkennen sein sollte, kann die Karte auch elektronisch von den Bahnmitarbeitern ausgelesen werden. Damit das Ticket jedes Semester genutzt werden kann, muss die Karte zu Semesterbeginn neu validiert werden.
Validierung der Karte
Die Validierung des Studierendenausweises zu jedem neuen Semester erfolgt an einem der beiden Terminals, welche sich in der 1. Etage zwischen Gebäude F und G beim großen Fahrstuhl befinden.
Präsentation mit allen Informationen zum runterladen
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Studierendenrat
Version 1, letzte Änderung 24.06.2022, 12:43 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Studierendenrat (StuRa)
Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studentenschaft gegenüber Staat und Hochschule und ist das zentrale Wahlgremium der Studentenschaft. Sie kümmern sich um finanzielle und organisatorische Belange. Die Organisation von Hochschulveranstaltungen liegt zum Teil ebenfalls in der Verantwortung des StuRa.
Die Sitzungen des StuRa sind öffentliche Veranstaltungen deren Termine zu Beginn des Semesters bekannt gegeben werden.
Gewählte Mitglieder des StuRa sind:
Kontakt:
Allgemeine Anfragen: stura@hs-merseburg.de
StuRaFinanzen: finanzen.stura@hs-merseburg.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studierendenrat (StuRa)
Hochschule Merseburg
Eberhard-Leibnitz-Straße 2
06217 Merseburg
Büro: Haus der studentischen Vertretungen | Li 0-23
Social Media:
Seite des StuRa auf der Hochschulwebsite für weitere Informationen
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Umfragen
Version 8, letzte Änderung 10.08.2022, 13:23 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Umfragen an der Hochschule durchführen
Für die Durchführung von Umfragen an der Hochschule ist eine Reihe von Dingen zu beachten, damit diese umgesetzt werden kann. Je nachdem, welche Art der Befragung durchgeführt wird, wer die Zielgruppe ist und welche Software verwendet wird, sind entsprechende Genehmigungen einzuholen, damit die Befragung durchgeführt werden kann. Insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte spielen hier eine Rolle. Im Folgenden sollen alle wichtigen Punkte kurz dargestellt werden.
Inhaltsübersicht
Erstellen der Umfrage
Genehmigung der Umfrage
Erstellen der Umfrage
Allgmeine Hinweise
Beim Erstellen der Umfrage ist grundsätzlich darauf zu achten. dass die Fragen kurz und unmissverständlich gestellt sind und die Ansprache der Teilnehmenden geeignet ist. Für jede Umfrage sollte ein entsprechender Einladungstext formuliert werden, aus dem der Zweck der Umfrage hervorgeht sowie - wenn möglich - der Vorteil für den Befragten. Ebenso sollte erkennbar sein, wie viele Fragen die Umfrage hat und/oder wie lange der geschätzte Zeitaufwand für die Beantwortung der Fragen ist. Weiterhin muss den Befragten mitgeteilt werden, welche persönlichen Daten erhoben werden, dass sie mit Teilnahme an der Umfrage der Erhebung der Daten zustimmen und dass sie jederzeit die Zustimmung dieser Erhebung widerrufen können und die erhobenen Daten daraufhin unverzüglich gelöscht werden müssen. Grundsätzlich sollte beim Erstellen der Umfrage darauf geachtet werden, dass die Abfrage von persönlichen Daten auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert wird.
Zugelassene Software
Um die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, darf nur bestimmte Software für die Durchführung von Umfragen an der Hochschule verwendet werden. Nach aktuellem Stand (August 2022) sind für die Nutzung an der Hochschule folgende Programme zulässig:
Die Nutzung anderer Software als der hier genannten (z.B. SurveyMonkey oder LamaPoll) ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und darf nur mit Zustimmung des Datenschutzbeauftragten genutzt werden.
Hinweis: Die Nutzung von LimeSurvey ist derzeit noch möglich, das könnte sich in Zukunft jedoch auch ändern. Falls entsprechende Änderungen in Kraft treten, wird diese Information zu gegebener Zeit aktualisiert.
Kleinere Umfragen und Evaluationen können auch im HoMe-Portal durchgeführt werden. Hierbei muss beachtet werden, dass die Befragten in der Veranstaltung oder Studiengruppe, in der die Umfrage durchgeführt wird, eingetragen sind. Die Umfrage kann über die folgenden Schritte erstellt werden: in der Veranstaltung auf den Reiter "Verwaltung" klicken --> im Menü auf der linken Seite auf "Fragebögen" klicken --> nun im Aktionsmenü weiter unten auf der linken Seite auf "Fragebogen erstellen" klicken.
Genehmigung der Umfrage
Jede Umfrage, die an der Hochschule durchgeführt werden soll, muss durch den Datenschutzbeauftragten genehmigt werden. Umfragen, welche auch an die Hochschulmitarbeiter gerichtet sind, müssen zudem von der Kanzlerin und dem Personalrat genehmigt werden. Die Antragsformulare sind im ILIAS im Kurs "
Datenschutz bei Online-Umfragen und Interviews" zu finden. Dort sind auch nochmal weitere Dokumente mit Hinweisen und eine Checkliste zu finden.
Für die Durchführung von Umfragen sind folgende Formulare auszufüllen:
- Formblatt_Vorabkontrolle_Umfragen_ausfuellbar
- Formblatt-Freigabe_ausfuellbar
Für die Durchführung von Interviews muss zusätzlich das folgende Formular ausgefüllt werden:
- Muster_Einwilligung_Befragungen_02_2021
Die PDF-Formulare sind abzuspeichern und elektronisch auszufüllen.
Für die Genehmigung der Umfrage sind das Antragsformular, der Fragebogen, der Einladungstext an den Datenschutzmanager per E-Mail zu verschicken. Im Falle von Interviews ist zusätzlich die Einwilligungserklärung mit anzuhängen.
Werden Umfragen unter den Hochschulmitarbeitern durchgeführt, sind zudem der Fragebogen und der Einladungstext zur Genehmigung ebenfalls per E-Mail an die Kanzlerin und den Personalrat zu verschicken. Es ist zu beachten, dass die Bearbeitung der Genehmigungen etwas Zeit in Anspruch nimmt und die Befragung gegebenenfalls auf Basis von Hinweisen des Datenschutzamangers nochmals angepasst und eingereicht werden muss. Dementsprechend ist ausreichend Zeit einzuplanen, bis die Umfrage an die Teilnehmer abgeschickt werden kann.
Ist die Umfrage genehemigt wurden, muss noch das Freigabe-Formblatt ausgefüllt werden und an den Datenschutzmanager geschickt werden. Gegebenenfalls ist hierbei die Genehmigung von Kanzlering und Personalrat bei der Befragung von Mitarbeitern mit anzuhängen.
Durchführung und Auswertung
Wurde die Freigabe erteilt, kann die Umfrage per E-Mail an die Teilnehmer verteilt werden. Hierzu ist es wichtig, dass der Betreff genutzt wird, welcher auch im Freigabeformular angegeben ist, da die Mail ansonsten vom Rechenzentrum rausgefiltert wird.
Wichtig: Die Umfrage darf erst nach erfolgter Freigabe auf dem Server freigegeben werden und auch die Einladungsmail darf erst dann versandt werden. Für den Versand an die Hochschulmitglieder können die
Mailinglisten genutzt werden.
Ist der Umfragezeitraum abgelaufen, ist die Umfrage auf der jeweil genutzten Plattform entsprechend zu schließen, sodass sie nicht mehr abgerufen werden kann. Je nachdem, welche Plattform für die Durchführung der Umfrage verwendet wurde, können für die Auswertung die Daten in verschiedene Dateiformate exportiert werden. In LimeSurvey können die Daten beispielsweise als Excel-csv.-, SPSS- oder R-Datei exportiert werden.
Nach der Auswertung
Wurden alle Daten ausgewertet und ist der Verwendungszweck nicht mehr gegeben, sind die erhobenen Daten umgehend komplett zu vernichten und die Umfragen wieder vom Server zu löschen.
Weiterführende Links
ILIAS-Kurs mit Checkliste, Hinweisen und Antragsformularen
Videotutorial zu Umfragen und LimeSurvey
Datenschutz
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Formulare
Version 3, letzte Änderung 03.06.2022, 10:20 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Formulare und Unterlagen für das Studium
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Urlaubssemester
Version 1, letzte Änderung 16.03.2023, 15:12 von Sarah Peege.
Urlaubssemester
Sie können ein Urlaubssemester aus familiären Gründen beantragen; darüber hinaus ist ein Urlaubssemester auch aus anderen Gründen möglich.
Link zur Beantragung des Urlaubssemesters beim Studierendenpoint: Formblatt Urlaubssemester
Studierende, die wegen familiärer Verpflichtungen beurlaubt worden sind, können im Urlaubssemester freiwillig Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.
Studierende, die aus anderen Gründen beurlaubt worden sind, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss bis zu zwei Prüfungen erbringen.
Die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen ist für beurlaubte Studierende, unabhängig vom Beurlaubungsgrund, auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss während des Beurlaubungszeitraumes möglich. Der Antrag ist im Prüfungsamt zu stellen.
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Videokonferenzplattformen
Version 3, letzte Änderung 09.08.2022, 12:44 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Videokonferenzplattformen der Hochschule
An der Hochschule Merseburg können verschiedene Videokonferenzplattformen für die Durchführung von Online-Veranstaltungen genutzt werden. So können die Lehrenden beispielsweise ihre Vorlesung oder Übung online abhalten, es können Informationsveranstaltungen für Externe und Hochschulangehörige durchgeführt werden oder die Plattformen können auch so für den Austausch untereinander, zum Beispiel in einer Lerngruppe genutzt werden. Hierzu bietet jede Plattform unterschiedliche Funktionen, welche in der jeweiligen Veranstaltungsform eingesetzt werden können. Im Folgenden sollen die Plattformen und ihre verschiedenen Funktionen vorgestellt werden.
Inhaltsübersicht
Von der Hochschule freigegebene Plattformen
Weitere Plattformen
Weiterführende Links
Von der Hochschule freigegebene Plattformen
Um für die Durchführung von Online-Veranstaltungen einerseits eine stabile Übertragung, andererseits den Datenschutz zu gewährleisten hat die Hochschule die Empfehlung zur Nutzung von zwei Plattformen herausgegeben: BigBlutButton und Adobe Connect. Diese Plattformen laufen über die eigenen Server und im Falle von Adobe Connect liegen spezielle Nutzungslizenzen vor, die eine stabile Übertragung gewährleisten sollen. Beide Plattformen bieten vielfältige Funktionen für die Durchführung einer Online-Veranstaltung und zur Gestaltung der Lehre.
BigBlueButton
BigBlueButton ist ein Open-Source-Webkonferenzsystem. Es ist browserbasiert und erfordert somit keine Installation eines separaten Programms, sondern kann direkt im eigenen Browser, z.B. Firefox oder Chrome, genutzt werden. Neben der Übertragung von Ton- und Videosignalen, ermöglicht die Plattform auch das Hochladen von Präsentationen und die Nutzung eines Whiteboards. Alle Teilnehmer können in einem öffentlichen Chat oder in privaten Chats miteinander schreiben und geteilte Notizen erstellen. Der aktuelle Präsentator kann seinen Bildschirm teilen und Umfragen durchführen. Alle Teilnehmer können verschiedene Status einstellen, z.B. über das eigene Befinden, ob sie zustimmen oder nicht oder wenn sie die Hand heben wollen. Es können sogenannte Breakout-Räume erstellt werden. Das sind der eigentlichen Konferenz untergeordnete Räume, die man beispielsweise nutzen kann, wenn die Studierenden während der Veranstaltung in kleinen Gruppen Inhalte erarbeiten sollen. Veranstaltungen können aufgezeichnet und so den Teilnehmern im Nachgang zur Verfügung gestellt werden.
Moderatoren verwalten die Veranstaltung. Sie stellen ein wer Präsentator ist, können Teilnehmer stumm schalten oder auch aus dem Raum entfernen sowie deren Rechte einschränken oder ausweiten, d.h. sie können beispielsweise einen Teilnehmer zum Moderater hochstufen oder ihm diese Rechte wieder entziehen.
Lehrende haben die Möglichkeit direkt über das HoMe-Portal einen BigBlueButton-Raum für ihre Veranstaltung einzurichten.
Adobe Connect
Die zweite von der Hochschule empfohlende Plattform ist Adobe Connect. Die Funktionen sind recht ähnlich zu BigBlueButton. So können neben der Übertragung von Ton- und Videosignalen ebenfalls Präsentationen hochgeladen, der Bildschirm geteilt und Breakout-Räume erstellt werden. Genauso kann ein digitales Whiteboard genutzt werden und die Teilnehmer können sich in einem öffentlichen Chat untereinander austauschen. Ebenso können die Teilnehmer verschiedene Statusmeldungen abschicken, wie das Heben der Hand oder die Info, dass das Tempo der Veranstaltung gerade zu schnell oder zu langsam ist. Es gibt Moderatoren, welche die Konferenz verwalten können, den Status eines Teilnehmers verändern, ihn stumm schalten oder aus der Veranstaltung entfernen können. Weiterhin können die Veranstaltungen ebenfalls aufgezeichnet und so den Teilnehmern im Nachgang zur Verfügung gestellt werden.
Im Gegensatz zu BigBlueButton handelt es sich bei Adobe Connect um proprietäre Software. Sie kann über ein Browser-Plugin oder eine separate Installation genutzt werden. Um die Stabilität der Übertragungen zur gewährleisten, bietet die Hochschule Lizenzen des Deutschen Forschungsnetzes (Dfn) zur Nutzung von Adobe Connect an.
Genau wie bei BigBlueButton können Lehrende direkt über das HoMe-Portal einen Adobe-Connect-Raum für ihre Veranstaltung erstellen.
Einen BBB- oder AC-Raum über das HoMe-Portal erstellen
Im HoMe-Portal gibt es die Möglichkeit für die eigene Veranstaltung einen Raum für BigBlueButton oder Adobe Connect zu erstellen und damit Onlineveranstaltungen durchzuführen. Diese Funktion muss gegebenenfalls noch händisch freigeschaltet werden, falls sie nicht schon beim erstellen der Veranstaltung freigeschaltet ist. Ist die Funktion bereits freigeschaltet, erscheint im Veranstaltungsmenü ein Reiter "Meetings" (vgl. Abb. 1 grüner Kasten). Falls sie noch nicht freigeschaltet ist, muss der Reiter "Mehr ..." ausgewählt werden (vgl. Abb. 1 roter Kasten).
Abb. 1: Veranstaltungsmenü mit aktivierter "Meetings"-Funktion
Wurde der Reiter "Mehr ..." zum aktivieren der Funktion ausgewählt, muss dort unter dem Abschnitt "Kommunikation und Zusammenarbeit" noch der Haken bei "Meetings" gesetzt werden (vgl. Abb. 2). Funktion wird dann automatisch als Reiter im Veranstaltungsmenü aktiviert. Unter diesem Abschnitt können auch weitere Funktionen wie das Forum oder Wiki für die Veranstaltung aktiviert werden.
Abb. 2: Abschnitt "Kommunikation und Zusammenarbeit" unter dem Veranstaltungsreiter "Mehr ..."
Wählt man nun den Reiter "Meetings" aus erscheint zunächst die Anzeige in Abb. 3, da noch kein Raum erstellt worden ist. Um einen Raum einzurichten, ist der Button "Neuer Raum" anzuklicken.
Abb. 3: Anzeige des Reiters "Meetings" ohne erstellte Räume
Nachdem man auf den Button geklickt hat, erscheint das folgende Fenster in Abb. 4, in dem man zunächst die zu verwendende Plattform, also BigBlueButton oder Adobe Connect, auswählt.
Abb. 4: Auswahl für die Raumerstellung
Je nachdem, welche Plattform man wählt, gibt es anschließend unterschiedliche weitere Optionen für die Raumkonfiguration, wobei BigBlueButton hier mehr Einstellungsmöglichkeiten als Adobe Connect bietet (vgl. Abb. 5 und 6).
Abb. 5: Raumeinstellungen für BigBlueButton Abb. 6: Raumeinstellungen für Adobe Connect
Sind alle Einstellungen vorgenommen, werden diese mit einem Klick auf "Raum erstellen" gespeichert. Die Ansicht springt zurück auf die des "Meetings"-Reiters, nur das jetzt der erstellte Raum zu sehen ist (vgl. Abb. 7). Über den Button "Teilnehmen" können nun die Studierenden der Veranstaltung beitreten. Falls die vorgenommenen Raumeinstellungen im Nachhinein noch angepasst werden sollen, kann dies über die Zahnräder in der Kopfleiste des Auswahlfensters getan werden.
Abb. 7: Anzeige des Reiters "Meetings" mit erstelltem Raum
Weitere Plattformen
Die folgenden Plattformen sind im Rahmen von Lizenzpaketen der Hochschule erhältlich oder wurden in der Vergangenheit auch schon im Rahmen von Vorlesungen und Übungen für Onlineveranstaltungen verwendet. Aufgrund der in der Vergangenheit teils unsicheren datenschutzrechtlichen Lage wurde bisher jedoch keine Empfehlung der Hochschule zur Nutzung der Plattformen ausgesprochen.
Microsoft Teams
Im Rahmen des
Microsoft-Office-Lizenz-Pakets der Hochschule, können alle Hochschulangehörigen kostenlos die Programme des Office 365-Pakets für mehrere Endgeräte beziehen. Zu diesen gehört auch Microsoft Teams (kurz MS Teams). Kernfunktionen der Plattform sind die Durchführung von Videokonferenzen, eine Chatfunktion und der Austausch von Dateien sowie das gemeinsame Bearbeiten von Dokumenten. Die namensgebenden Teams bilden hierbei die verschiedenen Arbeitsgruppen ab, z.B. die Teilnehmer einer Vorlesung. Innerhalb der Teams können nochmals Kanäle zu verschiedenen Themen eingerichtet werden, wobei jeder Kanal seinen eigenen Chat und Dateiablage hat sowie eigene Videokonferenzen. Welche Mitglieder eines Teams Zugriff auf den Kanal haben kann ebenfalls begrenzt werden. So entstehen nochmal Untergruppen innerhalb der größeren Gruppe. Die Teilnahme an Videokonferenzen durch externe Teilnehmer ist auch über ein Browser-Plugin möglich. So muss gegebenenfalls das Programm nicht installiert werden, falls man nur als Gast an einm Video Call teilnehmen will. Videokonferenzen bieten wiederum nicht nur die Möglichkeit, den eigenen Bildschirm zu teilen, sondern in bestimmten Fällen ist es auch möglich, ähnlich wie bei TeamViewer, die Kontrolle über den Bildschirm des Präsentators zu übernehmen.
Zoom
Zoom ist ein Konferenzprogramm des Unternehmens Zoom Video Communications. Es bietet die klassischen Funktionen solcher Tools an, also die Übetragung von Audio- und Videosignalen, das Teilen des Bildschirms und das Setzen eines Status, z.B. das Heben der Hand. Um eine Konferenz zu hosten, muss man entsprechend die App bzw. das Programm installieren und sich einen Account anlegen. Um einer Konferenz beizutreten, benötigt man lediglich einen Einladungslink und muss die App installiert haben. Die Besonderheit bei Zoom ist, dass man ähnlich wie bei Skype auch per Telefon anstatt übers Internet an einem Meeting teilnehmen kann.
Weiterführende Links
Videoanleitungen zur Nutzung von Adobe Connect im Medienportal
Videoanleitungen zur Nutzung von BigBlueButton im Medienportal
ITZ-Seite zu den Microsoft-Produkten für Mitglieder der Hochschule
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Corona Dokumente
Version 1, letzte Änderung 28.09.2021, 12:04 von Sarah Peege.
Das Rektorat hat auf der Grundlage der Befassungen des Krisenstabes unter tatkräftiger Mitwirkung der Fachbereiche, des Personalrates und des StuRa folgende 3G-Regelungen beschlossen.
Zur Absicherung der Präsenzlehre für das Wintersemester gelten ab 01.10.2021 folgende einheitlichen und verbindlichen 3G-Regeln:
- Die Grundlage der 3G-Regelung der Hochschule Merseburg bildet die Eigenverantwortung jedes einzelnen Hochschulangehörigen. Wir bauen auf gegenseitigen Respekt und soziale Rücksichtnahme.
- Das Betreten des Campus und der Hochschulgebäude, die Teilnahme an Hochschulveranstaltungen, insbesondere die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Nutzung der Hochschuleinrichtungen und die Arbeit an der Hochschule Merseburg ist ab dem 01.10.2021 bis zum 31.03.2022 (oder bis auf Widerruf) ausschließlich unter 3G-Bedingungen möglich, d.h. Sie müssen dann jederzeit geimpft, genesen oder getestet sein nach den unten genannten Bedingungen, sobald Sie den Campus betreten.
- Geimpft sind Sie 14 Tage nach Abschluss der Impfserie, die bekanntlich je nach Impfstoff eine oder zwei Impfungen umfasst (siehe RKI bzw. STIKO).
- Genesen sind Sie, wenn die Infektion medizinisch mittels PCR-Test festgestellt wurde für den Zeitraum von 28 Tagen bis 6 Monaten nach diesem Test.
- Getestet ist, wer einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist, belegt. Zur Testung stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
- PCR- oder Antigen-Schnelltests, die durch öffentliche oder medizinische Testanbieter durchgeführt und attestiert wurden oder ein
- Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung. Dazu füllen Sie bitte im unmittelbar im Anschluss an die Testung den HoMe-Ergebnisbeleg aus (Formular wird bereitgestellt).
- Die 3G-Regelung gilt grundsätzlich und einheitlich für alle Hochschulmitarbeiter*innen, Studierenden und Gäste. Die jeweils verantwortlichen Bereiche werden gebeten, die Gäste entsprechend zu informieren und ggf. anzuleiten.
- Die 3G-Regelung gilt für alle Hochschulbereiche und -aktivitäten, sofern nicht gesetzliche Vorschriften Abweichungen erfordern oder Hygienereglungen externer Durchführungsorte mit diesen 3G-Regeln kollidieren.
- Zu Beginn des Wintersemesters erklären Sie (Mitarbeiter, Studierende, Gäste) bitte die Kenntnis dieser Regelungen in einer Selbsterklärung (Formular wird bereitgestellt). Bitte führen Sie diese Selbstbestätigung jederzeit ab der zweiten Vorlesungswoche mit sich (verpflichtend ab dem 11.10.2021, gern auch elektronisch als Foto oder Scan auf dem Handy). Ebenso führen Sie bitte jederzeit die geimpft-, genesen- oder getestet-Belege der letzten 4 Wochen mit sich (gern auch als Foto oder Scan).
- Eine flächendeckende Kontrolle der Belege und eine aktenmäßige Erfassung erfolgen grundsätzlich nicht. Lediglich für den Fall, dass rechtliche Schritte in Rede stehen, bspw. im Fall von Falschbelegen o.ä. werden bestimmte Informationen dokumentiert. Die arbeits- und datenschutzrechtlichen Regelungen werden selbstverständlich respektiert. Kontrollen werden stichprobenartig und anlassbezogen (bspw. bei Ansteckungsfällen) erfolgen. Hochschulangehörige als auch Gäste sind verpflichtet, die Selbsterklärung und die geimpft-, genesen- und getestet-Belege auf Verlangen vorzulegen. Das Rektorat wird damit eine kleines Team betrauen. Lehrende haben ebenso das Recht, die Einhaltung der 3G-Regelung nach eigenem Ermessen in den Lehrveranstaltungen zu kontrollieren. Eine Verpflichtung zur Kontrolle durch die Lehrenden existiert nicht. Für den Fall, dass hierbei Verstöße zutage treten, sind die Lehrenden bevollmächtigt, ggf. das Hausrecht auszuüben und die entsprechenden Teilnehmer des Campus zu verweisen. Zudem besteht die Möglichkeit, den fehlenden Test rasch nachzuholen.
- Die Hochschule stellt kein umfassendes Testangebot im Sinne eine Dauer- oder Regelversorgung bereit. Die Erledigung und Finanzierung der Tests obliegt zunächst einmal jeder und jedem Studierenden und jeder Mitarbeiter*in selbst. Im Notfall, wenn Sie den Test einmal vergessen haben o.ä., können Sie auf dem Weg zu Ihrer Veranstaltung einen Test im Gartenhaus entgegennehmen, selbstständig durchführen und dokumentieren.
- Ausgabe der Notfall-Test im Eingangsbereich des Gartenhauses wochentags 7-11 Uhr.
- Zudem können die Lehrenden gern in ihrem Dekanat einige Tests zur Ausgabe in Notfällen erhalten.
- Zur Durchführung der Schnelltests (eigene oder für Notfälle bereit gestellte) werden in den drei Lehrgebäuden (Hörsaalgebäude, Hauptgebäude und Seminargebäude) räumlich abgetrennte, sichtgeschützte Areale eingerichtet. Hier finden Sie einen relativ geschützten Bereich, den Sie gern zur Selbsttestung nutzen können.
Auf weitere spezifizierende Festlegungen wird bewusst verzichtet. Für Hochschulmitarbeiter*innen werden selbstverständlich auch weiterhin 2 Schnelltests pro Woche im Rahmen der gesetzlichen Arbeitgeberverpflichtungen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt wie bisher über die Dekanate und Organisationseinheiten.
- Lehrende werden gebeten, im Rahmen ihrer Lehrveranstaltungen über die 3G-Regelungen zu informieren und zu belehren (Handreichung wird bereitgestellt). Dies sollte vorrangig in den ersten Wochen der Vorlesungszeit geschehen.
- Die allgemeinen Hygieneregelungen, wie Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Lüftung etc. verbleiben wie bisher, d.h. in allen Hochschulgebäuden gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Diese kann entfallen, wenn in Veranstaltungsräumen etc. die Sitzplätze eingenommen sind. Dabei kann der Mindestabstand von 1,5 m auch unterschritten werden, sofern der jeweilige Raum technisch oder mittels Fenstern belüftet ist. Lehrende können zudem in Lehrveranstaltungen auf die Maske verzichten, auch wenn sie sich im Raum bewegen, sofern grundlegende Abstände eingehalten werden. Eine Verschärfung der Regelungen zur Maskenpflicht durch Lehrende ist zulässig, sofern sachliche Risikofaktoren dies im konkreten Einzelfall erfordern.
- Um den Schutzbedürfnissen von Hochschulangehörigen in besonderen Risikokonstellationen Genüge zu tun, stehen verschiedene Lösungsoptionen zur Verfügung:
- individuelle Vorkehrungen zur Risikominderung: Maske auch ohne Maskenpflicht, wirksamere Masken oder Abstandsvergrößerung, Platz in der Nähe eines Fensters etc.
- Kollektive Verschärfung der Hygienemaßnahmen in der Seminargruppe mit Lehrendem
- Ggf. Alternativangebote des Lehrenden, Art und Form sind durch den Lehrenden festzulegen (synchrones oder asynchrones Online-Angebot, Präsentation, Script, Unterlagen, Literatur etc.)
Zudem gehen wir davon aus, dass die erwartbare Empfehlung der Corona-Impfung für weitere Gruppen (Schwangere, Stillende, Kinder 5-11...) dieserart Risiken weiter mindern wird.
- Die festgelegten Kapazitäten der Lehrräume können in den ersten 4 Vorlesungswochen bei Bedarf durch die Lehrenden flexibel gehandhabt werden, mit dem Ziel in dieser Zeit lehrveranstaltungsspezifische Lösungen für erhöhte Teilnehmerzahlen herbeizuführen.
- Auch in diesem 3G-Präsenzsemester soll der Zugang zum Studium für alle Studierenden möglich sein. Dies gilt insbesondere, wenn Studierende aus sachlichen Gründen nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. D.h. Lehrende werden gebeten, im jeweils spezifischen Fall, konkrete gangbare Lösungen festzulegen bzw. mit entsprechenden Studierenden zu vereinbaren (synchrones oder asynchrones Online-Angebot, Präsentation, Script, Unterlagen, Literatur etc.).
- Die genannten 3G-Dokumente (Selbsterklärung, Testbeleg, Handreichung Belehrung) werden bis Ende der Woche über https://www.hs-merseburg.de/corona/ bereitgestellt und zusätzlich über E-Mail verbreitet.
20210923_3G-Regelung_Beleg[1].pdf
20210923_3G-Regelung_Selbsterklärung[1].pdf
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Häufige Fragen zu Klausuren
Version 1, letzte Änderung 31.01.2019, 11:35 von Dipl.-Wirtsch.-Inform. Petra Schwerin.
Eingrenzung für Klausuren
Über Eingrenzungen für Klausurthemen entscheidet der jeweilige Lehrende.
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Hochschul-Betreuer
Version 14, letzte Änderung 29.01.2024, 10:03 von Sarah Peege.
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Wiki Pflichtpraktikum Bereich Hochschul-Betreuer
Wiki FB WIW Bereich Mitarbeiter
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Informationen für Studierende
Version 8, letzte Änderung 26.10.2022, 11:21 von Sarah Peege.
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ENGLISH VERSION BELOW
Hochschule Merseburg Pflichtpraktikum – Informationen für Studierende
Ablauf
Für Informationen zum eigentlichen Ablauf des Praktikums, lesen Sie sich bitte die Seite Informationen zum Praktikumsablauf durch.
Wichtige Informationen
- Folgende Voraussetzungen gelten für die Durchführung des Praktikums:
|
Bachelor (immatrikuliert vor dem 01.10.2018)1
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Bachelor (immatrikuliert ab/nach dem 01.10.2018)1
|
Master2
|
Regulärer Zeitpunkt des Praktikums
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6. Semester
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3. Semester
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Praktikumsdauer
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800 Stunden
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900 Stunden
|
300 Stunden bzw. 8 Wochen
|
Voraussetzungen
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60 Credits
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120 Credits
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60 Credits (1. & 2. Semester)
|
Damit Ihr Hochschulbetreuer die Erfüllung der Voraussetzungen überprüfen kann, reichen Sie einen aktuellen Notenspiegel mit Ihrer Anfrage ein. Den Notenspiegel können Sie über das HIS als PDF runterladen.
- Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden nicht anerkannt.
- Ein Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Als Nachweis ist neben der im Laufzettel mit dem Hochschulbetreuer vereinbarten Leistung ein Praktikumszeugnis vorzulegen.3
- Für Praktika innerhalb Deutschlands gilt: Bei dem Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub haben. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass die Unternehmen auch bereit sind eine Vergütung zu zahlen und in einigen Fällen sich auch Urlaub aushandeln lässt.
- Falls Sie BAföG-Empfänger sind, beachten Sie, dass ab einer bestimmten Verdiensthöhe dieser mit ihren BAföG-Zahlungen verrechnet wird und ggf. Geld an das BAföG-Amt zurückzahlen müssen!
- Fragen Sie auf jeden Fall nach einem Praktikumsvertrag. Falls es während des Praktikums zu Problemen kommen sollte, können Sie oder das Unternehmen sich auf diesen berufen. Somit sind beide Seiten rechtlich abgesichert.
1 Vgl.
Modulhandbuch Bachelor
2 Vgl. Modulhandbuch Master (
MCM,
MDIMM,
MPM,
MWINFO,
MWING)
3 Vgl.
PO Bachelor
Fragen und Austausch zum Pflichtpraktikum
Im Forum von Frau Prof. Marx können jederzeit Fragen eingestellt werden:
9000006 Seminar: Studienberatung/Studiengangskonferenz Bachelor Betriebswirtschaft - Forum - Hochschule Merseburg (hs-merseburg.de)
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Hochschule Merseburg mandatory internship – information for students
Process of internship
For information on the actual process of the internship, please read the Information on the internship process page.
Important information
- The following requirements apply to the implementation of the internship:
|
Bachelor (matriculated before 01.10.2018)1
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Bachelor (matriculated after 01.10.2018)1
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Master2
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Regular time of the internship
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6th semester
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3rd semester
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Length of internship
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800 hours
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900 hours
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300 hours respectively
8 Weeks
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Requirements
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60 Credits
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120 Credits
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60 Credits (1st & 2nd semester)
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So that your university supervisor can check that the requirements are met, please submit a current transcript of records with your request. You can download the transcript of records as PDF via HIS.
- Previous periods from other internships, vocational training, working student activities or other part-time jobs will not be recognised.
- Splitting the mandatory internship is only possible in justified exceptional cases.
- In addition to the performance agreed in the routing slip with the university supervisor, an internship certificate must be submitted as proof.3
- The following applies to internships within Germany: The internship is a mandatory internship. This means that in principle you have no legal right to remuneration or vacation. However, the past shows that companies are also willing to pay remuneration and in some cases vacation can be negotiated.
- If you are a BAföG recipient, please note that above a certain level of earnings, this will be offset against your BAföG payments and you may have to pay money back to the BAföG office!
- Be sure to ask for an internship contract. If problems arise during the internship, you or the company can refer to it. This way, both sides are legally protected.
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Informationen für Unternehmen
Version 7, letzte Änderung 19.07.2022, 10:34 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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ENGLISH VERSION BELOW
Hochschule Merseburg Pflichtpraktikum – Informationen für Unternehmen
Ablauf
Für Informationen zum eigentlichen Ablauf des Praktikums lesen Sie sich bitte die Seite Informationen zum Praktikumsablauf durch.
Wichtige Informationen
- Für Praktika innerhalb Deutschlands gilt: Bei dem vom Studierenden zu absolvierenden Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum.1 Somit besteht gegenüber Ihrem Unternehmen kein rechtlicher Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub seitens des Studierenden. Die Erfahrung vergangener Praktika zeigt jedoch, dass viele Unternehmen bereit sind eine Vergütung zu zahlen und in einigen Fällen auch Urlaub ausgehandelt werden konnte.
- Laut Prüfungsordnung muss der Praxispartner dem Studierenden eine Bescheinigung in Form eines Praktikumszeugnisses ausstellen, „aus dem hervor geht, dass die berufspraktische Tätigkeit des oder der Studierenden dem Zweck des Praxissemesters entsprochen und der oder die Studierende die ihm bzw. ihr übertragenden Aufgaben erfolgreich bewältigt hat.“1
- Weiterhin ist von allen Beteiligten (Studierende, Hochschulbetreuer, Unternehmen) ein Laufzettel auszufüllen, in welchem Sie die Unternehmensdaten sowie die Praktikumstätigkeiten vor Beginn des Praktikums bestätigen. Nach Ablauf des Praktikums muss das Unternehmen die abgeleisteten Stunden auf dem Laufzettel bestätigen.
- Für den Fall das Fragen oder Probleme während des Praktikums auftauchen sollten, tauschen Sie ihre Kontaktdaten mit dem Betreuer der Hochschule aus.
- Damit sowohl der Studierende als auch Sie im Fall von Problemen rechtlich abgesichert sind, stellen Sie einen Praktikumsvertrag aus.
1 Vgl.
Modulhandbuch Bachelor
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Hochschule Merseburg mandatory internship – information for internship companies
Process of internship
For information on the actual process of the internship, please read the Information on the internship process page.
Important information
- The following applies to internships within Germany: The internship the student has to complete is a mandatory internship.1 This means that there is no legal entitlement to remuneration or vacation on the part of the student from your company. However, the experience of past internships shows that many companies are willing to pay remuneration and in some cases vacation could also be negotiated.
- According to the examination regulations, the internship company must issue the student with a certificate in form of an internship certificate, “which shows, that the student’s professional activity corresponded to the purpose of the internship semester and that the student has successfully completed the tasks assigned to him or her.”1
- Furthermore, all person involved (students, university and company supervisor) must fill a routing slip, in which you confirm the company data and the internship activities before the beginning of the internship. After the internship the company must confirm the hours worked on the routing slip.
- In case questions or problems arise during the internship, exchange your contact details with those of the university supervisor.
- Draw up an internship contract so that both the student and you are legally protected in the event of problems.
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Mentoring für Erstsemester
Version 1, letzte Änderung 29.09.2021, 13:44 von Sarah Peege.
Für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen gibt es wieder das Mentoring-Programm. Darin unterstützen und beraten erfahrene Studierende aus höheren Semestern ihre neuen Kommiliton*innen. In allen Fragen rund ums Studium kann man sich per Chat, Mail oder persönlich an die Mentor*innen wenden. Für den Fachbereich WIW sind das:
Betriebswirtschaft: Sophia Marie Quandt, Maximilian Patzelt, Lam Di Tran
Wirtschaftsinformatik: Johannes Müller, Leana Richter
Wirtschaftsingenieurwesen: Tobias Geyer
Die Mentor*innen und ihre Kontaktdaten finden sich hier:
Willkommensschreiben Betriebswirtschaft
Willkommensschreiben Wirtschaftsinformatik
Willkommensschreiben Wirtschaftsingenieurwesen
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Modulprüfungen
Version 1, letzte Änderung 31.01.2023, 15:50 von Prof. Dr. Justus Engelfried.
Es finden Modulprüfungen statt. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Findet im Modul eine Veranstaltung statt (bei einem Dozenten), wird nach abgelegter Prüfung die Modulnote vergeben. Die Prüfungsmodalitäten sind im Modulhandbuch aufgeführt.
2. Finden im Modul zwei Veranstaltungen statt bei zwei Dozenten, werden in der Regel 2 Teilleistungen abgelegt, aus denen die Modulnote gebildet wird. Jede Teilleistung zählt 50 % zur Note. Jede Teilleistung wird bepunktet (NICHT benotet!), die Punkte werden addiert und abschließend wird die Modulnote gebildet. Die Prüfung ist gesamthaft zu bestehen, nicht jede der einzelnen Teilleistungen. Die Prüfungsmodalitäten für die Teilleistungen sind im Modulhandbuch aufgeführt.
Ist eine der beiden Teilleistungen eine semesterbegleitende Prüfung (z.B. Referat, Präsentation), die andere Teilleistung eine Klausur, so ist Voraussetzung der Teilnahme an der Klausur, dass die semesterbleitende Prüfung abgelegt wurde. Wurde die semesterbegleitende Teilleistung abgelegt, aber die Klausur entschuldigt versäumt, bleiben die Punkte der semesterbegleitenden Teilleistung ein Semester bestehen, d.h. die Klausur muss im folgenden Semester abgelegt werden. Erfolgt dies nicht, sind beide Leistunge zu wiederholen.
Wird die Klaust unentschuldigt versäumt, wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet - wurde die semesterbelgeitende Prüfung mit 100% der vergebenen Punkte bewertet, ist die Modulnote 4,0.
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Praxissemester
Version 10, letzte Änderung 01.02.2023, 15:03 von Prof. Dr. Justus Engelfried.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für die Durchführung Ihres Pflichtpraktikums im Bachelorstudium notwendig sind:
Ablauf
• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Wichtige Informationen
• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert 800 Stunden) oder äquivalent 6 Monate in dem im Betrieb als Vollzeit geltenden Arbeitsumfang. Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
Berufsbegleitendes Studium
• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
Karriere Service
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung.
https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
• Stellenportal@HoMe:
https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F
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Prüfungsanmeldung
Version 1, letzte Änderung 31.01.2023, 15:30 von Prof. Dr. Justus Engelfried.
Sie müssen sich für jede Prüfung, die Sie in dem Semester ablegen wollen, anmelden. Die Anmeldefristen werden Ihnen zentral mitgeteilt. Eine Anmledung nach Ablauf der Frist ist nicht mehr möglich.
(nach oben)
Prüfungseinsicht
Version 1, letzte Änderung 31.01.2023, 15:32 von Prof. Dr. Justus Engelfried.
Sie haben das Recht, abgelegte Prüfungen einzusehen. Sie werden über die Zeiten, an denen die Einsicht stattfindet, informiert.
(nach oben)
Seminar zum Studienschwerpunkt
Version 1, letzte Änderung 31.01.2023, 16:28 von Prof. Dr. Justus Engelfried.
Im letzten Semester der Bachelorstudiengänge findet das Seminar zum Studienschwerpunkt statt (Umfang gem. Modulhandbuch 1 SWS).
Melden Sie sich bitte bei dem Prüfer/in, bei dem Sie das Seminar zu Studienschwerpunkt machen möchten.
Wenn Sie im Zeugnis im Schwerpunkt "(General) Management" ein Zusatzzertifikat "Schwerpunkt Marketing", "Schwerpunkt Personal" oder "Schwerpunkt Logistik" erwerben wollen, dann müssen Sie das Seminar zum Studienschwerpunkt bei einem/r der Kollegen im Schwerpunkt Marketing für Marketing bzw. im Schwerpunkt Personal für Personal bzw. im Schwerpunkt Logistik für Logistik durchführen.
Das Seminar zum Studienschwerpunkt findet in der Regel geblockt statt. Die Termine legt der Dozierende fest.
WICHTIG: Das Seminar zum Studienschwerpunkt muss wie die Bachelorarbeit auch in HIS angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für das Seminar zum Studienschwerpunkt (SSP) NICHT der Anmeldung für die Seminararbeit entspricht und es sich um zwei eigenständige Module handelt, die jeweils separat in HIS angemeldet werden müssen.
(nach oben)
Studienschwerpunkt
Version 1, letzte Änderung 24.01.2019, 10:14 von M. Sc Christian Zöllner.
Die Präsentation vom 24.01. finden Sie unter "Dateien".
(nach oben)
Studierende
Version 19, letzte Änderung 09.08.2022, 12:47 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
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Wiki Pflichtpraktikum Bereich Studierende
Wiki FB WIW Bereich Studierende
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(nach oben)
Unternehmen
Version 4, letzte Änderung 01.08.2022, 09:44 von Michael Kuhlmann, M. Sc.
Zurück
Wiki Pflichtpraktikum Bereich Unternehmen
(nach oben)
Wahl Studienschwerpunkt
Version 2, letzte Änderung 06.12.2021, 16:36 von Sarah Peege.
Die Präsentation vom 09.12.21 von Frau Prof. Marx finden Sie unter Dateien.
(nach oben)
exportiert vom Stud.IP Wiki-Modul ,
08.05.2024, 07:42