Bescheinigung Pflichtpraktikum | Version 1, geändert von Michael Kuhlmann, M. Sc am 22.06.2022, 08:01 |
Zurück Bescheinigung des PflichtpraktikumsBei dem (Betriebs-)Praktikum im Rahmen des Studiums handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Das Bedeutet das der Studierende keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub hat. Da es sich aus der Prüfungsordnung ergibt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird im Normalfall keine separate Bestätigung dessen ausgestellt.1 Viele Unternehmen wollen dennoch eine Bestätigung der Hochschule erhalten, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Daher finden Sie im folgenden die Formulare für die Bestätigung des Pflichtpraktikums, welches von Prof. Marx unterschrieben werden muss. |