Hochschule Merseburg
4470003 Übung: 2/1.1.3 (BKMP) und 6/2.1.3 (BSA) AV-Grundlagen: Fernsehstudioproduktion - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsnummer 4470003
Semester SoSe 2022
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 17
erwartete Teilnehmendenanzahl 20
Heimat-Einrichtung Soziale Arbeit.Medien.Kultur
Veranstaltungstyp Übung in der Kategorie Veranstaltungen
Erster Termin Di , 05.04.2022 11:00 - 12:30, Ort: Hg F/2/19
Teilnehmende Anmeldung im HoMe Portal: 20.03.2022 ab 10:00 Uhr
Leistungsnachweis Fernsehstudioproduktion (50%) und eKlausur (50%)

Anmeldung zur Prüfung: "Fernsehstudioproduktion"
Gruppen BKMP2
ECTS-Punkte 2,5

Veranstaltungsort / Veranstaltungszeiten

Hg F/2/19 Dienstag: 11:00 - 12:30, wöchentlich (ab 05.04.2022) (15x)

Kommentar/Beschreibung

Die Lehrveranstaltung dient der Vermittlung von Basiswissen und Basisqualifikationen im Bereich der Fernsehstudioproduktion als Grundlage künftigen erfolgreichen kultur- und medienpädagogischen Handelns. Die Lehrveranstaltung umfasst neben dem Erwerb der Medienpassqualifikationen im Bereich Kamera und non-lineare Videomontage die praktische Einführung in die Arbeit im Fernsehstudio. Schwerpunkte bilden hier-bei die Themen Inszenierungsformen und Planung audio-visueller Vorhaben im Fernsehen und anderen elektronischen Medien sowie Studiokamera, Bildgestaltung, Livemontage, Studiolicht, Einspielungen (Film und Grafik) und Tonmischung.
Prüfung: Die Prüfung in der Lehrveranstaltung besteht in der Realisierung einer gewählten Praxisaufgabe und einem kurzen Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 20 Minuten. Der vorläufige Prüfungstermin ist der 11.02.2022. Die Bestätigung des Prüfungstermins erfolgt im Laufe der ersten drei Veranstaltungen.

Voraussetzungen zur Prüfungszulassung bestehen in
1) der aktiven Realisierung der Medienpassqualifikationen (Kamera und non-lineare Videomontage) und der autonomen Produktion von einem Kurzfilm (Quellmaterial und Montage) am AVID-Montageplatz des Medienkompetenzzentrums zu Herbstimpressionen oder zur Handhabung von vorgegebener Medientechnik (ein bereits erworbener Medienpass behält seine Gültigkeit)
2) der Teilnahme an mindestens 80 % der Präsenszeit der Lehrveranstaltung durch persönliche Anwesenheit, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die angegebenen Lehrinhalte vermittelt und die angestrebten Lehrziele erreicht werden können.
3) Teilnahme am Fernsehstudiopraktikum im Rahmen des Selbststudiums bestehend aus mindestens 10 Terminen zur selbstverantworteten und selbstorganisierten TV-Produktion (Termine freitags in den Studios der Hochschule Merseburg im Umfang von je 1,5 Stunden)

Hinweis: Bei nicht erbrachten Voraussetzungen erfolgt die Nichtzulassung zur Prüfung!

Veröffentlichung: In allen Lehrveranstaltungen werden sogenannte Lehrfernsehsendungen hergestellt und live auf dem Youtube-Channel „Campusfernsehenmerseburg“ veröffentlicht (zu klären ist eine Veröffentlichung im Programm des Offenen Kanals Merseburg-Querfurt e.V.), um die Vermittlungsarbeit audiovisuell zu fixieren und für die Nacharbeit der Lehrveranstaltung bereitzuhalten.
Organisation: Die Lehrveranstaltung beginnt mit drei Veranstaltungen zum Erwerb des Medienpasses. Es werden zwei Gruppen zu je 7 Studierenden organisiert, die im Wechsel im Fernsehstudio (Gruppe Produktion) und im Redaktionsraum (Gruppe Beobachtung) arbeiten. Ein(e) Studierende(r) bearbeitet unter Anleitung den Livestream sowie die Aufnahme der Produktion. Die Inhalte werden sowohl als verbale (Moderation) und visuelle Präsentationen (Demonstration) als auch durch aktive Medienarbeit z.B. als Kameraarbeit und Montagearbeit (Probieren, Üben) vermittelt und angeeignet. Unterstützt wird der Lernprozess zum aktiven Einbringen von Fragen und deren verbaler und visueller Klärung (Zusammenfassung).

Anforderungen an die Filme zum Medienpass Montage: Zu erstellen ist an den Montageplätzen in den Räumen F/2/18 ein Kurzfilm mit einer Länge von mindestens 2 min und mindestens 20 Videoclips in der Timeline. Es müssen ein Vorspann als Tafel (Vollbild) und ein Abspann als Crawl- oder Rolltitel im Avid erstellt werden.
Der Vorspann beinhaltet 1) Titel und Untertitel des Films, 2) Kamera (Wer hat die Aufnahmen hergestellt?) und 3) Schnitt (Wer hat den Film geschnitten?). Der Abspann beinhaltet 1) Titel des Films, 2) Kamera (Wer hat die Aufnahmen hergestellt?), 3) Schnitt (Wer hat den Film geschnitten?) und 4) Verbindlicher Abspanntext (zu finden auf Rohmaterial).
Im Film soll eine beliebige gemafreie Musik (Frühlingsspaziergang) oder ein Kommentarton (Medientechnik) und die Original-Atmo gemischt zu hören sein. Abgabe durch Angabe des Speicherortes des fertigen AVID-Projektes im Produktionsnetz oder durch Übergabe des AVID-Projektes inklusive Mediendaten.

Termine:
Einführungsveranstaltung: 05.04.2022 Treffpunkt 11 Uhr im Studio des Offenen Kanals
Medienpass als Bestandteil der laufenden Lehrveranstaltung: 12.04., 19.04., 26.04.2022
Abgabe Medienpassfilm: 20.05.2022
Lehrveranstaltungen:
1.) kontinuierliche Termine: 03.05., 10.05., 17.05., 24.05., 31.05., 07.06., 14.06., 21.06., 28.06., 05.07. immer 11 Uhr bis 12.30 Uhr
2.) Blockveranstaltung: 08.07.2022 von 9.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Räume: Redaktionsraum, Chromastudio, Sprecherkabine (124/2/15, 16, 19) und Fernsehstudio (124/3/14)
Praktische Prüfung: 12.07.2022

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