Hochschule Merseburg
4470002 Übung: 2/1.1.2 (BKMP) und 6/2.1.2 (BSA) AV-Grundlagen: Elektronische Berichterstattung - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsnummer 4470002
Semester SoSe 2022
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 13
erwartete Teilnehmendenanzahl 20
Heimat-Einrichtung Soziale Arbeit.Medien.Kultur
Veranstaltungstyp Übung in der Kategorie Veranstaltungen
Erster Termin Mo , 04.04.2022 11:00 - 12:30, Ort: Hg F/2/19
Teilnehmende Anmeldung im HoMe Portal: 20.03.2022 ab 10:00 Uhr
Voraussetzungen Der Erwerb des Medienpasses im Laufe des Wintersemesters 21/22 oder SoSe 22 ist Voraussetzung für die Benotung in dieser Lehrveranstaltung.
Leistungsnachweis EB-Produktion

Anmeldung zur Prüfung: "Elektronische Berichterstattung"
Gruppen BKMP2
ECTS-Punkte 2,5

Veranstaltungsort / Veranstaltungszeiten

Hg F/2/19 Montag: 11:00 - 12:30, wöchentlich (ab 04.04.2022) (13x)

Kommentar/Beschreibung

Die Lehrveranstaltung dient der Vermittlung von Basiswissen und Basisqualifikationen im Bereich der Elektronischen Berichterstattung (EB) als Grundlage künftigen erfolgreichen kultur- und medienpädagogischen Handelns. Die Lehrveranstaltung umfasst neben dem Erwerb der Medienpassqualifikationen im Bereich Kamera und non-lineare Videomontage die praktische Einführung in die Arbeit zur Herstellung von Filmberichten. Schwerpunkte bilden hierbei die Themen Inszenierungsformen und Planung audio-visueller Vorhaben im Fernsehen und anderen elektronischen Medien, Bild- und Tongestaltung, Montage und Dramaturgie, Kameraführung und Montagearbeit. Bei bereits erfolgter Qualifikation zum Medienpass, ist diese nicht mehr zu erbringen. Schwerpunkte liegen in der praktischen Produktion und dem Kommentar.
Themenschwerpunkt der Filme sollen im Bereich der politischen Bildung liegen.

Prüfung:
Die Prüfung in der Lehrveranstaltung besteht in der Realisierung einer EB-Produktion unter Einbeziehung der Planungsarbeit (Planungsunterlagen: Idee/Pitch, Recherche, Exposé, Treatment), der Herstellung des Quellmaterials (Video- und Audiomaterial) und der Montage (Film inkl. Kommentar) als praktische Prüfung in der Kleingruppe und eines anschließenden Prüfungsgespräches. Die Bestätigung des Prüfungstermins erfolgt im Laufe der ersten drei Veranstaltungen.

Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung bestehen in
1) der aktiven Realisierung der Medienpassqualifikationen (Kamera und non-lineare Videomontage) und der autonomen Produktion von einem Kurzfilm (Quellmaterial und Mon-tage) am AVID-Montageplatz des Medienkompetenzzentrums zu Frühlingsimpressionen oder zur Handhabung von vorgegebener Medientechnik (ein bereits erworbener Medienpass behält seine Gültigkeit).
2) der Teilnahme an mindestens 80 % der Präsenszeit der Lehrveranstaltung durch persönliche Anwesenheit, da nur so sichergestellt werden kann, dass die angegebenen Lehrinhalte vermittelt und die angestrebten Lehrziele erreicht werden können.
3) Teilnahme am EB-Praktikum im Rahmen des Selbststudiums: bestehend aus mindestens 5 Terminen zur selbstverantworteten und selbstorganisierten EB-Produktion (Termine freitags an den Montageplätzen der Hochschule Merseburg im Umfang von je 3 Stunden)

Hinweis: Bei nicht erbrachten Voraussetzungen erfolgt die Nichtzulassung zur Prüfung!

Veröffentlichung: In allen Lehrveranstaltungen können Filme oder Teile davon entstehen, die auf dem Youtube-Channel „Campusfernsehenmerseburg“ oder/und im Programm des Offenen Kanals Merseburg-Querfurt e.V. veröffentlicht werden, um die Vermittlungsarbeit audiovisuell zu fixieren und für die Nacharbeit der Lehrveranstaltung bereitzuhalten.

Organisation: Die Lehrveranstaltung beginnt mit drei Veranstaltungen zum Erwerb des Medienpasses.

Anforderungen an die Filme zum Medienpass: Montage: Zu erstellen ist an den Montage-plätzen in den Räumen F/2/18 ein Kurzfilm mit einer Länge von mindestens 2 Min. und mindestens 20 Videoclips in der Timeline. Es müssen ein Vorspann als Tafel (Vollbild) und ein Abspann als Crawl- oder Rolltitel im Avid erstellt werden.
Der Vorspann beinhaltet 1) Titel und Untertitel des Films, 2) Kamera (Wer hat die Aufnahmen hergestellt?) und 3) Schnitt (Wer hat den Film geschnitten?). Der Abspann beinhaltet 1) Titel des Films, 2) Kamera (Wer hat die Aufnahmen hergestellt?), 3) Schnitt (Wer hat den Film geschnitten?) und 4) Verbindlicher Abspanntext (zu finden auf Rohmaterial).
Im Film soll eine beliebige gemafreie Musik (Frühlingsspaziergang) oder ein Kommentarton (Medientechnik) und die Original-Atmo gemischt zu hören sein. Abgabe durch Angabe des Speicherortes des fertigen AVID-Projektes im Produktionsnetz oder durch Übergabe des AVID-Projektes inklusive Mediendaten.

Termine:
Einführungsveranstaltung: 04.04.2022 Treffpunkt 11 Uhr im Studio des Offenen Kanals
Medienpass als Bestandteil der laufenden Lehrveranstaltung: 11.04., 25.04. und 02.05.2022
Abgabe Medienpassfilm: 20.05.2022
Lehrveranstaltungen:
1.) kontinuierliche Termine: 09.05., 16.05., 23.05., 30.05., 13.06., 20.06., 11.07. immer 11 Uhr bis 12.30 Uhr; weitere Termine nach Vereinbarung
2.) Blockveranstaltung: 15.07.2022 von 9.15 Uhr bis 15 Uhr

Räume: Redaktionsraum, Chromastudio, Sprecherkabine (Hg/F/2/15, 16, 19) und Fernsehstudio (Hg/F/3/14)

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