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Version 3 vom 01.01.1970 01:00:00
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Hochschulwahlen

Einmal im Jahr wählen alle Studierenden ihre Vertreterinnen und Vertreter, welche die Anliegen der Studentenschaft in Interessenvertretungen und Hochschulgremien vertreten. Für folgende Gremien können sich die Studierenden zur Wahl aufstellen lassen:
  • Studierendenrat (StuRa)
    Der StuRa vertritt die Interessend der Studierenden gegenüber der Hochschule und dem Staat. Er kümmert sich um finanzielle und organisatorische Belange. Ebenso organisiert er Hochschulveranstaltungen wie z.B. das Campusfest.
     
  • Fachschaftsrat (FSR)
    Die Fachschaft besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller Studierenden eines Fachbereichs. Pro Fachbereich sind es sechs gewählte Vertreter. Sie übernehmen die Interessenvertretung und die Pflichten der studentischen Selbstverwaltung.
     
  • Fachbereichsrat (FBR)
    Der Fachbereich ist für die Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen des Fachbereichs und über die grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre am Fachbereich zuständig. Ihm gehören gewählte Mitglieder aller Hochschulgruppen an, darunter auch studentische Vertreterinnen und Vertreter.
     
  • Senat
    Der Senat erörter Struktur- und Entwicklungsplanungen. Dies beinhaltet unter anderem die Zulassungszahlen der einzelnen Studiengänge, den Haushalt, Prüfungs- und Studienordnungen sowie Berufungsvorschläge. Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetzt festgelegt. Der Senat richtet zur Unterstützung ständige oder zeitweilige Kommissionen ein.



Die Wahlen werden jährlich im Sommersemester durchgeführt.



Weitere Informationen zu den Hochschulwahlen mit Dokumenten zum Download finden sich auf der Website der Hochschule.




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