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Entwurf - under construction!
Ablauf des Pflichtpraktikums im Master für die Studiengänge MCM, MPM, MWINFO und MWING
Der/die Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.
Beim 2-monatigen oder 6-monatigen Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Sollten Sie ein längeres Praktikum machen wollen, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Studiengangleiter/in.
Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME.
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Sie einen Paxispartner.
Leistung: Für das 2-monatige Praktikum reicht als "Leistung" der Nachweis aus, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate-Vollzeit oder 4-Monate-50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie: Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingende notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht gepfüft ist.
Leistung: FÜr das 6-monatige Praktikum ist ien Praktikusmbericht in FOrm eine wisnschafltichen Arbeit vorzulegen.
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Si eine Betruer. Der/die Betreuer/in ist der/die zuständige Studiengangleiter/in. Ihm/Ihr übergibt der/die Studierende den Praktikumsbereicht mit der Bestätigung des Unternehmens.
Nach erfolgreicher Abnahme des vereinbarten Nachweises, verbucht der/die zuständige Studiengangleiter/in die ECTS in HIS und leitet die Bestätigung (beim 2-montigen Praktuikum) bzw. den Bericht (beim 6-monatigen Praktikum) mit dem Vermerk der Besätigung an das Prüfungsamt weiter.
Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst). Wenn dies nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellen.
Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 2-Monate-Praktium angerechnet werden? Grundsätzlich können nur Leistungen anerkannt werden, die nach dem ersten Master-Fachsemester erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden.
Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 6-Monate-Praktium angerechnet werden? Es können Berufstätigkeiten anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium erbracht wurden oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) können nur 30 ECTS gesamthaft anerkannt werden, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ mit beigefügten Nachweisen (Originale) beim Studiengangleiter einzureichen.
Wann kann das 2-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt.
Wann kann das 6-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens nach der ersten Augustwoche begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Sommersemesters festgelegt.
Können Praktikum und Masterthesis kombiniert werden? Ja, das ist bei Praxisarbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (Erstprüfer/in).
Was ist zu tun, wenn Sie kein Praktikum bekommen/bekommen haben? Dann wenden Sie sich an den/die zuständigen Studiengangleiter/in.
[ https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?force_download=1&type=0&file_id=683248b2376362a2cad6933990af3bfe&file_name=Ablauf+Pflichtpraktikum_Process+of+mandatory+internship_GER+EN.pdf ]Diese Seite als PDF Dokument zum Download
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Ablauf des Pflichtpraktikums im Master für die Studiengänge MCM, MPM, MWINFO und MWING
Der/die Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.
Beim 2-monatigen oder 6-monatigen Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Sollten Sie ein längeres Praktikum machen wollen, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Studiengangleiter/in.
Für das 2-monatige Praktikum benötigen Sie einen Praxispartner oder, wenn es sich um ein forschungsbezogenes Praktikum handelt, eine/n Hochschullehrer/in der HOME.
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Sie einen Paxispartner.
Leistung: Für das 2-monatige Praktikum reicht als "Leistung" der Nachweis aus, dass das Praktikum abgeleistet wurde (2-Monate-Vollzeit oder 4-Monate-50%-Teilzeit). Der Nachweis wird bei der/dem Studiengangleiter/in eingereicht. Beachten Sie: Wenn Sie vor Ende der vorlesungsfreien Zeit Ihr Kolloquium halten möchten, dann ist eine Abgabe des Nachweises bis Mitte Juli bzw. Mitte Januar zwingende notwendig - ansonsten kann ev. das Kolloquium nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, weil der Nachweis noch nicht gepfüft ist.
Leistung: FÜr das 6-monatige Praktikum ist ien Praktikusmbericht in FOrm eine wisnschafltichen Arbeit vorzulegen.
Für das 6-monatige-Praktikum benötigen Si eine Betruer. Der/die Betreuer/in ist der/die zuständige Studiengangleiter/in. Ihm/Ihr übergibt der/die Studierende den Praktikumsbereicht mit der Bestätigung des Unternehmens.
Nach erfolgreicher Abnahme des vereinbarten Nachweises, verbucht der/die zuständige Studiengangleiter/in die ECTS in HIS und leitet die Bestätigung (beim 2-montigen Praktuikum) bzw. den Bericht (beim 6-monatigen Praktikum) mit dem Vermerk der Besätigung an das Prüfungsamt weiter.
Sollte das Praxisunternehmen eine Bestätigung fordern, dass es sich beim 2-monatigen Praktikum bzw. dem 6-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, dann legen Sie dem Unternehmen die Modulbeschreibung oder die Prüfungsordnung (dort die Tabelle am Ende) vor. In beidem steht, dass es sich bei den 2-monatigen Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (beim 6-montigen nur dann, wenn Ihr Masterstudium 4 Semester Regelstudienzeit umfasst). Wenn dies nicht ausreichen sollte, wofür es eigentlich keine Gründe gibt, dann kommen Sie in die Sprechzeit des/der zuständigen Studiengangleiter/in, der/die dann eine (personalisierte) Bestätigung ausstellen.
Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 2-Monate-Praktium angerechnet werden? Grundsätzlich können nur Leistungen anerkannt werden, die nach dem ersten Master-Fachsemester erbracht wurden. Es können nur 2-Monate-Vollzeit (am Stück) oder 4 Monate Teilzeit (50 %) am Stück anerkannt werden.
Können Praktika, Arbeitszeiten etc. für das 6-Monate-Praktium angerechnet werden? Es können Berufstätigkeiten anerkannt werden, wenn diese nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium erbracht wurden, oder Praktika, die nach dem 6ten Fachsemester in einem BA-Studium erbracht wurden oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Studium. Bei Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) können nur 30 ECTS gesamthaft anerkannt werden, und das nur, wenn sie nicht bereits in einem anderen Studium angerechnet wurden. Zur Anerkennung ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ mit beigefügten Nachweisen (Originale) beim Studiengangleiter einzureichen.
Wann kann das 2-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens Mitte Februar begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt.
Wann kann das 6-monatige Praktikum beginnen? Das Praktikum kann nach der Prüfungsphase, also spätestens nach der ersten Augustwoche begonnen werden. Die Termine der Prüfungsphase werden zu Beginn des Sommersemesters festgelegt.
Können Praktikum und Masterthesis kombiniert werden? Ja, das ist bei Praxisarbeiten sinnvoll. Die Details sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren und mit dem/der Betreuer/in der Hochschule (Erstprüfer/in).
Was ist zu tun, wenn Sie kein Praktikum bekommen/bekommen haben? Dann wenden Sie sich an den/die zuständigen Studiengangleiter/in.
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