Änderungen dieser Version
Version 17, geändert von Sarah Peege am 16.12.2025 14:30:48.
Zurück
Inhaltsübersicht
Informationen zu den Prüfungen
Informationen zu den Prüfungen
InhaltsübersichtInformationen zu den Prüfungen
Informationen zu den PrüfungenPrüfungszeitraumAuf der Seite "[ https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/termine-fristen/ ]Termine und Fristen" des Dezernats für Akademische Angelegenheiten (Dezernat 2) finden sich alle Semestertermine des aktuellen sowie des kommenden Semester. Dort ist jeweils für jedes Semester unter dem "Vorlesungs- und Prüfungszeitraum" der Zeitraum vom ersten Vorlesungstag bis zum letzten Prüfungstag angegeben. In der Regel sind die letzten drei Wochen dieses Zeitraums für die zentral geplanten Prüfungen reserviert. Zentral geplante Prüfungen sind alle schriftlich abzulegenden Prüfungen. Mündliche Prüfungen, insbesondere die Präsentation von Projektarbeiten, das Seminar zum Studienschwerpunkt (SSP) oder die Verteidigung der Seminar- oder Abschlussarbeit sind von diesem Zeitraum nicht betroffen und können entsprechend davon abweichen.
Informationen zu den Prüfungen
Prüfungszeitraum
Auf der Seite "[ https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/termine-fristen/ ]Termine und Fristen" des Dezernats für Akademische Angelegenheiten (Dezernat 2) finden sich alle Semestertermine des aktuellen sowie des kommenden Semester. Dort ist jeweils für jedes Semester unter dem "Vorlesungs- und Prüfungszeitraum" der Zeitraum vom ersten Vorlesungstag bis zum letzten Prüfungstag angegeben. In der Regel sind die letzten drei Wochen dieses Zeitraums für die zentral geplanten Prüfungen reserviert. Zentral geplante Prüfungen sind alle schriftlich abzulegenden Prüfungen. Mündliche Prüfungen, insbesondere die Präsentation von Projektarbeiten, das Seminar zum Studienschwerpunkt (SSP) oder die Verteidigung der Seminar- oder Abschlussarbeit sind von diesem Zeitraum nicht betroffen und können entsprechend davon abweichen.
Prüfungsanmeldung
Prüfungszeitraum
Auf der Seite "[ https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/termine-fristen/ ]Termine und Fristen" des Dezernats für Akademische Angelegenheiten (Dezernat 2) finden sich alle Semestertermine des aktuellen sowie des kommenden Semester. Dort ist jeweils für jedes Semester unter dem "Vorlesungs- und Prüfungszeitraum" der Zeitraum vom ersten Vorlesungstag bis zum letzten Prüfungstag angegeben. In der Regel sind die letzten drei Wochen dieses Zeitraums für die zentral geplanten Prüfungen reserviert. Zentral geplante Prüfungen sind alle schriftlich abzulegenden Prüfungen. Mündliche Prüfungen, insbesondere die Präsentation von Projektarbeiten, das Seminar zum Studienschwerpunkt (SSP) oder die Verteidigung der Seminar- oder Abschlussarbeit sind von diesem Zeitraum nicht betroffen und können entsprechend davon abweichen.
Prüfungsanmeldung
PrüfungsanmeldungDie Studierenden melden sich im [ https://hisqis.hs-merseburg.de/qisserver/rds?state=user&type=0 ]HIS für die jeweilige Prüfung an.
Anmeldezeitraum für BBW[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BBWF[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BWINFO[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BWING[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, MCM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungenFN2 ]2, MPM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2, MWINFO[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2, MWING[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2Die Anmeldefrist für die zentrale Prüfungsphase endetfür das Sommersemester zum 30.06.
für das Wintersemester zum 10.01.
Anmeldezeitraum für BBW[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BBWF[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BWINFO[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BWING[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, MCM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungenFN2 ]2, MPM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2, MWINFO[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2, MWING[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2Die Anmeldefrist für die zentrale Prüfungsphase endetfür das Sommersemester zum 30.06.
für das Wintersemester zum 10.01.
Die Studierenden melden sich im [ https://hisqis.hs-merseburg.de/qisserver/rds?state=user&type=0 ]HIS für die jeweilige Prüfung an.
Anmeldezeitraum für BBW[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BBWF[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BWINFO[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BWING[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, MCM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungenFN2 ]2, MPM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2, MWINFO[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2, MWING[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2
Die Anmeldefrist für die zentrale Prüfungsphase endet
für das Sommersemester zum 30.06.
für das Wintersemester zum 10.01.
Die Anmeldefrist für Prüfungen, die außerhalb der zentralen Prüfungsphase abgelegt werden (Individualprüfungen), endet 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin.
Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
Die Zulassung ist wirksam, sofern sich der/die Studierende nicht innerhalb der genannten Fristen über das HIS (in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt) wieder abgemeldet hat.
Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
Anmeldezeitraum für IDMM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN3 ]3
"Die Anmeldefrist endet 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin."
Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
Die Abmeldung von einer Prüfung muss bis spätestens 7 Tage vor der Prüfung beim Prüfungsamt erfolgen.
Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
Anmeldezeitraum für BBW[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BBWF[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BWINFO[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, BWING[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN1 ]1, MCM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungenFN2 ]2, MPM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2, MWINFO[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2, MWING[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN2 ]2
Die Anmeldefrist für die zentrale Prüfungsphase endet
für das Sommersemester zum 30.06.
für das Wintersemester zum 10.01.
Die Anmeldefrist für Prüfungen, die außerhalb der zentralen Prüfungsphase abgelegt werden (Individualprüfungen), endet 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin.
Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
Die Zulassung ist wirksam, sofern sich der/die Studierende nicht innerhalb der genannten Fristen über das HIS (in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt) wieder abgemeldet hat.
Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
Anmeldezeitraum für IDMM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN3 ]3
"Die Anmeldefrist endet 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin."
Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
Die Abmeldung von einer Prüfung muss bis spätestens 7 Tage vor der Prüfung beim Prüfungsamt erfolgen.
Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
Die Anmeldefrist für Prüfungen, die außerhalb der zentralen Prüfungsphase abgelegt werden (Individualprüfungen), endet 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin.
Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
Die Zulassung ist wirksam, sofern sich der/die Studierende nicht innerhalb der genannten Fristen über das HIS (in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt) wieder abgemeldet hat.
Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
Die Zulassung ist wirksam, sofern sich der/die Studierende nicht innerhalb der genannten Fristen über das HIS (in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt) wieder abgemeldet hat.
Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
Nachteilsausgleich oder Studieren mit Behinderung oder Beeinträchtigung
Anmeldezeitraum für IDMM[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN3 ]3"Die Anmeldefrist endet 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin."
Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
Die Abmeldung von einer Prüfung muss bis spätestens 7 Tage vor der Prüfung beim Prüfungsamt erfolgen.
Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
Mit der Zulassung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis zwischen dem Prüfungskandidaten und der Hochschule.
Die Abmeldung von einer Prüfung muss bis spätestens 7 Tage vor der Prüfung beim Prüfungsamt erfolgen.
Kann ein Kandidat aus wichtigen Gründen oder Krankheit nach Ablauf der genannten Anmeldefrist eine Prüfung nicht erbringen, "sind die Gründe unverzüglich im Prüfungsamt zur Kenntnis zu geben und glaubhaft zu machen (im Falle einer Erkrankung grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)."
Sind Sie als Studierender wegen einer körperlichen Behinderung oder einer erheblichen körperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeinträchtigung, die längerfristig ist und die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden Fähigkeiten und Kenntnisse liegt, nicht in der Lage, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, können Sie einen „Nachteilsausgleichsantrag“ stellen.
Dieser Antrag ist an den Prüfungsausschuss schriftlich zu stellen. Die Behinderungen oder Beeinträchtigungen sind glaubhaft zu machen; Nachweise (z.B. ärztliche Gutachten) sind dem Antrag beizufügen.
Dieser Antrag ist an den Prüfungsausschuss schriftlich zu stellen. Die Behinderungen oder Beeinträchtigungen sind glaubhaft zu machen; Nachweise (z.B. ärztliche Gutachten) sind dem Antrag beizufügen.
Nachteilsausgleich oder Studieren mit Behinderung oder BeeinträchtigungSind Sie als Studierender wegen einer körperlichen Behinderung oder einer erheblichen körperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeinträchtigung, die längerfristig ist und die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden Fähigkeiten und Kenntnisse liegt, nicht in der Lage, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, können Sie einen „Nachteilsausgleichsantrag“ stellen.
Der Antrag ist mit dem Nachweis der Behinderung oder Beeinträchtigung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung beim Prüfungsausschuss einzureichen. Das Formular zur Beantragung finden Sie hier: [ https://www.hs-merseburg.de/fileadmin/Studium/Beratung_und_Information/Studieren_mit_Kind/Antrag_auf_Nachteilsausgleich.pdf ]Nachteilsausgleich
Dieser Antrag ist an den Prüfungsausschuss schriftlich zu stellen. Die Behinderungen oder Beeinträchtigungen sind glaubhaft zu machen; Nachweise (z.B. ärztliche Gutachten) sind dem Antrag beizufügen.
Der Antrag ist mit dem Nachweis der Behinderung oder Beeinträchtigung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung beim Prüfungsausschuss einzureichen. Das Formular zur Beantragung finden Sie hier: [ https://www.hs-merseburg.de/fileadmin/Studium/Beratung_und_Information/Studieren_mit_Kind/Antrag_auf_Nachteilsausgleich.pdf ]Nachteilsausgleich
Vor der PrüfungFalls die Prüfung über mehrere Räume verteilt geschrieben wird, informieren Sie sich im HIS über die Zuteilung. Die Raumaufteilung wird außerdem zuvor über die [ https://homeportal.hs-merseburg.de/dispatch.php/institute/overview?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon ]Übersichtseite des Fachbereichs im HoMe-Portal bekannt gegeben.
Zur Prüfung sind ein Studierendenausweis und/oder ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Legen Sie alles, was NICHT zur Prüfung zugelassen ist, an den Rand der Flure in den Prüfungsräumen (z.B: Tachen, Kleidung etc.).
Auf dem Tisch verbleiben nur zugelassene Dinge (also z.B. Mäppchen, Taschenrechner, Gesetzestexte) und der Studierendenausweis.
Mobiltelefone/Smartphones müssen ausgeschaltet, nicht sichtbar, nicht erreichbar und ebenfalls im Flur in den Taschen deponiert sein. Die Verwendung von Mobiltelefonen/Smartphones, Laptops, Tablets, Smartwatches u.ä. während einer Prüfung wird als Täuschungsversuch gewertet.
Teilnahmebereichtigt für die Prüfung sind nur Prüflinge, die ordnungsgemäß zur Prüfung zugelassen worden sind. Es können daher nur diejenigen an der Prüfung teilnehmen, die auf der Teilnehmerliste aufgeführt sind. Wer sich nicht anmelden konnte, begibt sich vor der Prüfung zum Prüfungsamt und klärt seine Anmeldung. Anderenfalls muss sich der Prüfling unverzüglich vor Beginn der Klausur bei der Aufsicht melden.
Wenn Sie in den Raum kommen, bevor die Aufsichtspersonen/Prüfer da sind, setzen Sie sich in der Reihe so, dass zwischen Ihnen und dem nächsten Studierenden immer 2 Sitze frei bleiben, und dass zwischen 2 Reihen eine Reihe frei bleibt. Setzen Sie sich in den Reihen untereinander, nicht versetzt.
Vor der PrüfungFalls die Prüfung über mehrere Räume verteilt geschrieben wird, informieren Sie sich im HIS über die Zuteilung. Die Raumaufteilung wird außerdem zuvor über die [ https://homeportal.hs-merseburg.de/dispatch.php/institute/overview?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon ]Übersichtseite des Fachbereichs im HoMe-Portal bekannt gegeben.
Zur Prüfung sind ein Studierendenausweis und/oder ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Legen Sie alles, was NICHT zur Prüfung zugelassen ist, an den Rand der Flure in den Prüfungsräumen (z.B: Tachen, Kleidung etc.).
Auf dem Tisch verbleiben nur zugelassene Dinge (also z.B. Mäppchen, Taschenrechner, Gesetzestexte) und der Studierendenausweis.
Mobiltelefone/Smartphones müssen ausgeschaltet, nicht sichtbar, nicht erreichbar und ebenfalls im Flur in den Taschen deponiert sein. Die Verwendung von Mobiltelefonen/Smartphones, Laptops, Tablets, Smartwatches u.ä. während einer Prüfung wird als Täuschungsversuch gewertet.
Teilnahmebereichtigt für die Prüfung sind nur Prüflinge, die ordnungsgemäß zur Prüfung zugelassen worden sind. Es können daher nur diejenigen an der Prüfung teilnehmen, die auf der Teilnehmerliste aufgeführt sind. Wer sich nicht anmelden konnte, begibt sich vor der Prüfung zum Prüfungsamt und klärt seine Anmeldung. Anderenfalls muss sich der Prüfling unverzüglich vor Beginn der Klausur bei der Aufsicht melden.
Wenn Sie in den Raum kommen, bevor die Aufsichtspersonen/Prüfer da sind, setzen Sie sich in der Reihe so, dass zwischen Ihnen und dem nächsten Studierenden immer 2 Sitze frei bleiben, und dass zwischen 2 Reihen eine Reihe frei bleibt. Setzen Sie sich in den Reihen untereinander, nicht versetzt.
Vor der Prüfung
Während der PrüfungAusgabe der KlausurenKurz vor Beginn der Bearbeitungszeit werden die Klausuren durch die aufsichtsführenden Personen ausgeteilt. Der Prüfling füllt das Deckblatt mit seinen Angaben zu Namen, Studiengang und Matrikelnummer aus und bestätigt mit seiner Unterschrift die zur Kenntnisnahme der Prüfungsbedingungen (z.B. zugelassene Hilfsmittel, aufschreiben von Rechenwegen, ...). Es wird lediglich das Deckblatt ausgefüllt. Eine Bearbeitung der Klausur findet erst nach entsprechender Aufforderung bzw. Freigabe durch die Prüfungsaufsicht statt.Hinweis für evasys-Klausuren: achten Sie beim Ausfüllen des Kopfbogens, dass Sie bei der Angabe der Matrikelnummer die richtigen Kästchen ankreuzen. Ein Beispiel, wie Sie den Kopfbogen einer evasys-Klausur ausfüllen, zeigt Ihnen die folgende Abbildung:
[ https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?type=0&file_id=2a37690ecd8138e1616dff83002e9358&file_name=Beispiel+Kopfbogen+evasys-Klausuren%5B1%5D.jpg ]
Falls die Prüfung über mehrere Räume verteilt geschrieben wird, informieren Sie sich im HIS über die Zuteilung. Die Raumaufteilung wird außerdem zuvor über die [ https://homeportal.hs-merseburg.de/dispatch.php/institute/overview?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon ]Übersichtseite des Fachbereichs im HoMe-Portal bekannt gegeben.
Zur Prüfung sind ein Studierendenausweis und/oder ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Legen Sie alles, was NICHT zur Prüfung zugelassen ist, an den Rand der Flure in den Prüfungsräumen (z.B: Tachen, Kleidung etc.).
Auf dem Tisch verbleiben nur zugelassene Dinge (also z.B. Mäppchen, Taschenrechner, Gesetzestexte) und der Studierendenausweis.
Mobiltelefone/Smartphones müssen ausgeschaltet, nicht sichtbar, nicht erreichbar und ebenfalls im Flur in den Taschen deponiert sein. Die Verwendung von Mobiltelefonen/Smartphones, Laptops, Tablets, Smartwatches u.ä. während einer Prüfung wird als Täuschungsversuch gewertet.
Teilnahmebereichtigt für die Prüfung sind nur Prüflinge, die ordnungsgemäß zur Prüfung zugelassen worden sind. Es können daher nur diejenigen an der Prüfung teilnehmen, die auf der Teilnehmerliste aufgeführt sind. Wer sich nicht anmelden konnte, begibt sich vor der Prüfung zum Prüfungsamt und klärt seine Anmeldung. Anderenfalls muss sich der Prüfling unverzüglich vor Beginn der Klausur bei der Aufsicht melden.
Wenn Sie in den Raum kommen, bevor die Aufsichtspersonen/Prüfer da sind, setzen Sie sich in der Reihe so, dass zwischen Ihnen und dem nächsten Studierenden immer 2 Sitze frei bleiben, und dass zwischen 2 Reihen eine Reihe frei bleibt. Setzen Sie sich in den Reihen untereinander, nicht versetzt.
Zur Prüfung sind ein Studierendenausweis und/oder ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Legen Sie alles, was NICHT zur Prüfung zugelassen ist, an den Rand der Flure in den Prüfungsräumen (z.B: Tachen, Kleidung etc.).
Auf dem Tisch verbleiben nur zugelassene Dinge (also z.B. Mäppchen, Taschenrechner, Gesetzestexte) und der Studierendenausweis.
Mobiltelefone/Smartphones müssen ausgeschaltet, nicht sichtbar, nicht erreichbar und ebenfalls im Flur in den Taschen deponiert sein. Die Verwendung von Mobiltelefonen/Smartphones, Laptops, Tablets, Smartwatches u.ä. während einer Prüfung wird als Täuschungsversuch gewertet.
Teilnahmebereichtigt für die Prüfung sind nur Prüflinge, die ordnungsgemäß zur Prüfung zugelassen worden sind. Es können daher nur diejenigen an der Prüfung teilnehmen, die auf der Teilnehmerliste aufgeführt sind. Wer sich nicht anmelden konnte, begibt sich vor der Prüfung zum Prüfungsamt und klärt seine Anmeldung. Anderenfalls muss sich der Prüfling unverzüglich vor Beginn der Klausur bei der Aufsicht melden.
Wenn Sie in den Raum kommen, bevor die Aufsichtspersonen/Prüfer da sind, setzen Sie sich in der Reihe so, dass zwischen Ihnen und dem nächsten Studierenden immer 2 Sitze frei bleiben, und dass zwischen 2 Reihen eine Reihe frei bleibt. Setzen Sie sich in den Reihen untereinander, nicht versetzt.
Nicht benötigte, überzählige Klausuren werden nicht an Prüflinge herausgegeben. Die Herausgabe von Klausuren organisiert die Fachschaft in Abstimmung mit Frau Rudolph aus dem Dekanat.
Während der Prüfung
Identitätsprüfung/Überprüfung der ZulassungDie Prüflinge haben ihren Studierendenausweis und/oder Personalausweis an ihrem Sitzplatzauszulegen. Die Aufsichtspersonen überprüfen die Identität und Teilnahmeberechtigung der Prüflinge und holen die Unterschrift auf der Teilnehmerliste ein.
Ausgabe der Klausuren
Kurz vor Beginn der Bearbeitungszeit werden die Klausuren durch die aufsichtsführenden Personen ausgeteilt. Der Prüfling füllt das Deckblatt mit seinen Angaben zu Namen, Studiengang und Matrikelnummer aus und bestätigt mit seiner Unterschrift die zur Kenntnisnahme der Prüfungsbedingungen (z.B. zugelassene Hilfsmittel, aufschreiben von Rechenwegen, ...). Es wird lediglich das Deckblatt ausgefüllt. Eine Bearbeitung der Klausur findet erst nach entsprechender Aufforderung bzw. Freigabe durch die Prüfungsaufsicht statt.
Hinweis für evasys-Klausuren: achten Sie beim Ausfüllen des Kopfbogens, dass Sie bei der Angabe der Matrikelnummer die richtigen Kästchen ankreuzen. Ein Beispiel, wie Sie den Kopfbogen einer evasys-Klausur ausfüllen, zeigt Ihnen die folgende Abbildung:
[ https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?type=0&file_id=2a37690ecd8138e1616dff83002e9358&file_name=Beispiel+Kopfbogen+evasys-Klausuren%5B1%5D.jpg ]
Nicht benötigte, überzählige Klausuren werden nicht an Prüflinge herausgegeben. Die Herausgabe von Klausuren organisiert die Fachschaft in Abstimmung mit Frau Rudolph aus dem Dekanat.
Identitätsprüfung/Überprüfung der Zulassung
Die Prüflinge haben ihren Studierendenausweis und/oder Personalausweis an ihrem Sitzplatzauszulegen. Die Aufsichtspersonen überprüfen die Identität und Teilnahmeberechtigung der Prüflinge und holen die Unterschrift auf der Teilnehmerliste ein.
Zugelassene Hilfsmittel
Die für die Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sind auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt.
Wörterbücher sind ebenfalls zugelassen, wenn die Muttersprache des Prüflings nicht die deutsche Sprache ist.
Zusatzblätter
Die Ausgabe zusätzlicher leerer Bögen erfolgt durch die Aufsicht und wird durch den Prüfling auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt.
Toilettengang
Möchte ein Prüfling die Toilettenräume aufsuchen, hat er dies der Aufsicht mitzuteilen.
Das Verlassen des Klausurraumes zur Benutzung der Toilettenräume ist nur jeweils einem Prüfling gestattet.
Das Aufsuchen der Toilettenräume wird protokolliert.
In den letzten 15 Minuten vor Ende der Klausurbearbeitung ist ein Toilettengang nicht möglich.
Hat ein Prüfling die Prüfung endgültig verlassen, sind für die verbliebenen Prüflinge keine Toilettengänge mehr möglich.
Sonderregelungen
Sonderregelungen, wie z.B. Verlängerungen der Bearbeitungszeit oder notwendige Toilettengänge wegen dauerhafter Erkrankungen können gemäß § 13 Abs. 7 RSPO nur nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes vor der Prüfung gewährt werden.[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN4 ]4,[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN5 ]5,[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN6 ]6
Täuschungsversuch
Bei vermuteten Täuschungsversuchen kann die Aufsicht Klausurbögen und zugelassene Hilfsmittel kontrollieren.
Vom Prüfling benutzte oder mitgeführte, nicht zugelassene Hilfsmittel wie Spickzettel, nicht zugelassene Taschenrechner o.ä., werden von der Aufsicht sichergestellt. Dem Prüfling ist die Fortsetzung der Klausur gestattet.
Ende der Bearbeitungszeit
Klausuren können bis 15 Minuten vor dem offiziellen Ende der Bearbeitungszeit vorzeitig abgegeben werden. Danach müssen alle Prüflinge bis zum Ende der Bearbeitungszeit auf ihren Plätzen bleiben, bis alle Prüfungen von der Aufsicht eingesammelt wurden.
Kurz vor Beginn der Bearbeitungszeit werden die Klausuren durch die aufsichtsführenden Personen ausgeteilt. Der Prüfling füllt das Deckblatt mit seinen Angaben zu Namen, Studiengang und Matrikelnummer aus und bestätigt mit seiner Unterschrift die zur Kenntnisnahme der Prüfungsbedingungen (z.B. zugelassene Hilfsmittel, aufschreiben von Rechenwegen, ...). Es wird lediglich das Deckblatt ausgefüllt. Eine Bearbeitung der Klausur findet erst nach entsprechender Aufforderung bzw. Freigabe durch die Prüfungsaufsicht statt.
Hinweis für evasys-Klausuren: achten Sie beim Ausfüllen des Kopfbogens, dass Sie bei der Angabe der Matrikelnummer die richtigen Kästchen ankreuzen. Ein Beispiel, wie Sie den Kopfbogen einer evasys-Klausur ausfüllen, zeigt Ihnen die folgende Abbildung:
[ https://homeportal.hs-merseburg.de/sendfile.php?type=0&file_id=2a37690ecd8138e1616dff83002e9358&file_name=Beispiel+Kopfbogen+evasys-Klausuren%5B1%5D.jpg ]
Nicht benötigte, überzählige Klausuren werden nicht an Prüflinge herausgegeben. Die Herausgabe von Klausuren organisiert die Fachschaft in Abstimmung mit Frau Rudolph aus dem Dekanat.
Identitätsprüfung/Überprüfung der Zulassung
Die Prüflinge haben ihren Studierendenausweis und/oder Personalausweis an ihrem Sitzplatzauszulegen. Die Aufsichtspersonen überprüfen die Identität und Teilnahmeberechtigung der Prüflinge und holen die Unterschrift auf der Teilnehmerliste ein.
Zugelassene Hilfsmittel
Die für die Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sind auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt.
Wörterbücher sind ebenfalls zugelassen, wenn die Muttersprache des Prüflings nicht die deutsche Sprache ist.
Zusatzblätter
Die Ausgabe zusätzlicher leerer Bögen erfolgt durch die Aufsicht und wird durch den Prüfling auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt.
Toilettengang
Möchte ein Prüfling die Toilettenräume aufsuchen, hat er dies der Aufsicht mitzuteilen.
Das Verlassen des Klausurraumes zur Benutzung der Toilettenräume ist nur jeweils einem Prüfling gestattet.
Das Aufsuchen der Toilettenräume wird protokolliert.
In den letzten 15 Minuten vor Ende der Klausurbearbeitung ist ein Toilettengang nicht möglich.
Hat ein Prüfling die Prüfung endgültig verlassen, sind für die verbliebenen Prüflinge keine Toilettengänge mehr möglich.
Sonderregelungen
Sonderregelungen, wie z.B. Verlängerungen der Bearbeitungszeit oder notwendige Toilettengänge wegen dauerhafter Erkrankungen können gemäß § 13 Abs. 7 RSPO nur nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes vor der Prüfung gewährt werden.[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN4 ]4,[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN5 ]5,[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN6 ]6
Täuschungsversuch
Bei vermuteten Täuschungsversuchen kann die Aufsicht Klausurbögen und zugelassene Hilfsmittel kontrollieren.
Vom Prüfling benutzte oder mitgeführte, nicht zugelassene Hilfsmittel wie Spickzettel, nicht zugelassene Taschenrechner o.ä., werden von der Aufsicht sichergestellt. Dem Prüfling ist die Fortsetzung der Klausur gestattet.
Ende der Bearbeitungszeit
Klausuren können bis 15 Minuten vor dem offiziellen Ende der Bearbeitungszeit vorzeitig abgegeben werden. Danach müssen alle Prüflinge bis zum Ende der Bearbeitungszeit auf ihren Plätzen bleiben, bis alle Prüfungen von der Aufsicht eingesammelt wurden.
Zugelassene HilfsmittelDie für die Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sind auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt.
Wörterbücher sind ebenfalls zugelassen, wenn die Muttersprache des Prüflings nicht die deutsche Sprache ist.
Wörterbücher sind ebenfalls zugelassen, wenn die Muttersprache des Prüflings nicht die deutsche Sprache ist.
Krankheitsfall
Während der Klausur ist es möglich, dass der Prüfling aufgrund einer akut auftretenden Erkrankung die Prüfung nicht fortsetzen kann. In einem solchen Fall ist wie folgt vorzugehen:
ZusatzblätterDie Ausgabe zusätzlicher leerer Bögen erfolgt durch die Aufsicht und wird durch den Prüfling auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt.
Der Prüfling muss sich sofort bei der Aufsicht melden und zu Protokoll geben, dass er die Prüfung wegen einer akuten Erkrankung abbricht und von der Prüfung zurücktritt.
Der Prüfling muss sich unverzüglich zum Arzt begeben und ein Attest mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Krankheit, medizinischen Befundtatsachen, Art der sich aus der Krankheit ergebenden Beeinträchtigung, Untersuchungstag sowie Stempel und Unterschrift des Arztes ausstellen lassen. Der Arztbesuch muss am Prüfungstag stattfinden. Rückwirkende Atteste werden nicht anerkannt.
Das Attest ist unverzüglich persönlich oder per Einschreiben dem Prüfungsamt zuzuleiten.
Der Prüfling muss sich unverzüglich zum Arzt begeben und ein Attest mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Krankheit, medizinischen Befundtatsachen, Art der sich aus der Krankheit ergebenden Beeinträchtigung, Untersuchungstag sowie Stempel und Unterschrift des Arztes ausstellen lassen. Der Arztbesuch muss am Prüfungstag stattfinden. Rückwirkende Atteste werden nicht anerkannt.
Das Attest ist unverzüglich persönlich oder per Einschreiben dem Prüfungsamt zuzuleiten.
ToilettengangMöchte ein Prüfling die Toilettenräume aufsuchen, hat er dies der Aufsicht mitzuteilen.
Das Verlassen des Klausurraumes zur Benutzung der Toilettenräume ist nur jeweils einem Prüfling gestattet.
Das Aufsuchen der Toilettenräume wird protokolliert.
In den letzten 15 Minuten vor Ende der Klausurbearbeitung ist ein Toilettengang nicht möglich.
Hat ein Prüfling die Prüfung endgültig verlassen, sind für die verbliebenen Prüflinge keine Toilettengänge mehr möglich.
SonderregelungenSonderregelungen, wie z.B. Verlängerungen der Bearbeitungszeit oder notwendige Toilettengänge wegen dauerhafter Erkrankungen können gemäß § 13 Abs. 7 RSPO nur nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes vor der Prüfung gewährt werden.[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN4 ]4,[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN5 ]5,[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN6 ]6
Das Verlassen des Klausurraumes zur Benutzung der Toilettenräume ist nur jeweils einem Prüfling gestattet.
Das Aufsuchen der Toilettenräume wird protokolliert.
In den letzten 15 Minuten vor Ende der Klausurbearbeitung ist ein Toilettengang nicht möglich.
Hat ein Prüfling die Prüfung endgültig verlassen, sind für die verbliebenen Prüflinge keine Toilettengänge mehr möglich.
SonderregelungenSonderregelungen, wie z.B. Verlängerungen der Bearbeitungszeit oder notwendige Toilettengänge wegen dauerhafter Erkrankungen können gemäß § 13 Abs. 7 RSPO nur nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes vor der Prüfung gewährt werden.[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN4 ]4,[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN5 ]5,[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN6 ]6
Falls der Krankheitsfall schon vor der Prüfung eintreten sollte, eine Abmeldung kurzfristig aber nicht mehr möglich ist, geht der Studierende ebenfalls zum Arzt und lässt sich wie bereits beschrieben ein Attest ausstellen, welches unverzüglich bim Prüfungsamt einzureichen ist.
Nach der Klausur: Klausureinsichten
Nach der Klausur: Klausureinsichten
TäuschungsversuchBei vermuteten Täuschungsversuchen kann die Aufsicht Klausurbögen und zugelassene Hilfsmittel kontrollieren.
Vom Prüfling benutzte oder mitgeführte, nicht zugelassene Hilfsmittel wie Spickzettel, nicht zugelassene Taschenrechner o.ä., werden von der Aufsicht sichergestellt. Dem Prüfling ist die Fortsetzung der Klausur gestattet.
Vom Prüfling benutzte oder mitgeführte, nicht zugelassene Hilfsmittel wie Spickzettel, nicht zugelassene Taschenrechner o.ä., werden von der Aufsicht sichergestellt. Dem Prüfling ist die Fortsetzung der Klausur gestattet.
Zu Beginn des auf den Prüfungszeitraum folgenden Semesters (in der ersten Vorlesungswoche) werden Sie per Mail über den Ablauf der Klausureinsicht informiert. Die Einsicht findet dann 4 - 6 Wochen später statt. Zur Klausureinsicht müssen Sie einen Antrag stellen, der Link wird Ihnen mit der genauen Terminierung zugesendet. Eine Einsicht in die Klausur in unserem FB WIW ist immer nur für die letzte Prüfungsphase möglich - für ältere Klausuren ist anderer Antrag an Dezernat 2, Prüfungsamt, nötig. Beachten Sie hier andere Regelungen und Formulare.
Ende der BearbeitungszeitKlausuren können bis 15 Minuten vor dem offiziellen Ende der Bearbeitungszeit vorzeitig abgegeben werden. Danach müssen alle Prüflinge bis zum Ende der Bearbeitungszeit auf ihren Plätzen bleiben, bis alle Prüfungen von der Aufsicht eingesammelt wurden.
[ https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=obUR5COm2km2az5oudXipx77KQtYnNZBqX8UjUOydF1UMDVTUjIzUkMwUlRWOERUUkxBTlhKNU5CRy4u ]Link Antrag zur Klausureinsicht
KrankheitsfallWährend der Klausur ist es möglich, dass der Prüfling aufgrund einer akut auftretenden Erkrankung die Prüfung nicht fortsetzen kann. In einem solchen Fall ist wie folgt vorzugehen:
Wiederholung von Prüfungen & Freiversuche
Der Prüfling muss sich sofort bei der Aufsicht melden und zu Protokoll geben, dass er die Prüfung wegen einer akuten Erkrankung abbricht und von der Prüfung zurücktritt.
Der Prüfling muss sich unverzüglich zum Arzt begeben und ein Attest mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Krankheit, medizinischen Befundtatsachen, Art der sich aus der Krankheit ergebenden Beeinträchtigung, Untersuchungstag sowie Stempel und Unterschrift des Arztes ausstellen lassen. Der Arztbesuch muss am Prüfungstag stattfinden. Rückwirkende Atteste werden nicht anerkannt.
Das Attest ist unverzüglich persönlich oder per Einschreiben dem Prüfungsamt zuzuleiten.
Der Prüfling muss sich unverzüglich zum Arzt begeben und ein Attest mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Krankheit, medizinischen Befundtatsachen, Art der sich aus der Krankheit ergebenden Beeinträchtigung, Untersuchungstag sowie Stempel und Unterschrift des Arztes ausstellen lassen. Der Arztbesuch muss am Prüfungstag stattfinden. Rückwirkende Atteste werden nicht anerkannt.
Das Attest ist unverzüglich persönlich oder per Einschreiben dem Prüfungsamt zuzuleiten.
Wiederholungsprüfungen Bachelor[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN7 ]7
(1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Durch die studiengangspezifischen Bestimmungen kann die Anzahl der möglichen zweiten Wiederholungsprüfungen eingeschränkt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig, es sei denn, diese Möglichkeit wird durch die Freiversuchsregelung in den studiengangspezifischen Regelungen vorgesehen.
(2) Spätestens im zweiten Semester nach dem Semester, in dem die nicht bestandene Prüfungsleistung normalerweise abgeschlossen worden wäre, muss die Wiederholungsprüfung abgeschlossen sein.
(1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Durch die studiengangspezifischen Bestimmungen kann die Anzahl der möglichen zweiten Wiederholungsprüfungen eingeschränkt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig, es sei denn, diese Möglichkeit wird durch die Freiversuchsregelung in den studiengangspezifischen Regelungen vorgesehen.
(2) Spätestens im zweiten Semester nach dem Semester, in dem die nicht bestandene Prüfungsleistung normalerweise abgeschlossen worden wäre, muss die Wiederholungsprüfung abgeschlossen sein.
Falls der Krankheitsfall schon vor der Prüfung eintreten sollte, eine Abmeldung kurzfristig aber nicht mehr möglich ist, geht der Studierende ebenfalls zum Arzt und lässt sich wie bereits beschrieben ein Attest ausstellen, welches unverzüglich bim Prüfungsamt einzureichen ist.
Nach der Klausur Klausureinsichten
Zu Beginn des auf den Prüfungszeitraum folgenden Semesters (in der ersten Vorlesungswoche) werden Sie per Mail über den Ablauf der Klausureinsicht informiert. Die Einsicht findet dann 4 - 6 Wochen später statt. Zur Klausureinsicht müssen Sie einen Antrag stellen, der Link wird Ihnen mit der genauen Terminierung zugesendet. Eine Einsicht in die Klausur in unserem FB WIW ist immer nur für die letzte Prüfungsphase möglich - für ältere Klausuren ist anderer Antrag an Dezernat 2, Prüfungsamt, nötig. Beachten Sie hier andere Regelungen und Formulare.
[ https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=obUR5COm2km2az5oudXipx77KQtYnNZBqX8UjUOydF1UMDVTUjIzUkMwUlRWOERUUkxBTlhKNU5CRy4u ]Link Antrag zur Klausureinsicht
Wiederholung von Prüfungen & FreiversucheWiederholungsprüfungen Bachelor[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN7 ]7(1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Durch die studiengangspezifischen Bestimmungen kann die Anzahl der möglichen zweiten Wiederholungsprüfungen eingeschränkt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig, es sei denn, diese Möglichkeit wird durch die Freiversuchsregelung in den studiengangspezifischen Regelungen vorgesehen.
(2) Spätestens im zweiten Semester nach dem Semester, in dem die nicht bestandene Prüfungsleistung normalerweise abgeschlossen worden wäre, muss die Wiederholungsprüfung abgeschlossen sein.
Bitte kontrollieren Sie unbedingt, ob eine Anmeldung zur Prüfung auch tatsächlich im HIS ausgewiesen ist. Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an Herrn Manuel Schindler (Hg/G/1/18) oder Herrn Amanuel Weldemichael (Hg/F/1/08). Nicht angemeldete Studierende werden nicht zur Prüfung zugelassen !
Nach der Klausur Klausureinsichten
Zu Beginn des auf den Prüfungszeitraum folgenden Semesters (in der ersten Vorlesungswoche) werden Sie per Mail über den Ablauf der Klausureinsicht informiert. Die Einsicht findet dann 4 - 6 Wochen später statt. Zur Klausureinsicht müssen Sie einen Antrag stellen, der Link wird Ihnen mit der genauen Terminierung zugesendet. Eine Einsicht in die Klausur in unserem FB WIW ist immer nur für die letzte Prüfungsphase möglich - für ältere Klausuren ist anderer Antrag an Dezernat 2, Prüfungsamt, nötig. Beachten Sie hier andere Regelungen und Formulare.
[ https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=obUR5COm2km2az5oudXipx77KQtYnNZBqX8UjUOydF1UMDVTUjIzUkMwUlRWOERUUkxBTlhKNU5CRy4u ]Link Antrag zur Klausureinsicht
Wiederholung von Prüfungen & FreiversucheWiederholungsprüfungen Bachelor[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN7 ]7(1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Durch die studiengangspezifischen Bestimmungen kann die Anzahl der möglichen zweiten Wiederholungsprüfungen eingeschränkt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig, es sei denn, diese Möglichkeit wird durch die Freiversuchsregelung in den studiengangspezifischen Regelungen vorgesehen.
(2) Spätestens im zweiten Semester nach dem Semester, in dem die nicht bestandene Prüfungsleistung normalerweise abgeschlossen worden wäre, muss die Wiederholungsprüfung abgeschlossen sein.
Bitte kontrollieren Sie unbedingt, ob eine Anmeldung zur Prüfung auch tatsächlich im HIS ausgewiesen ist. Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an Herrn Manuel Schindler (Hg/G/1/18) oder Herrn Amanuel Weldemichael (Hg/F/1/08). Nicht angemeldete Studierende werden nicht zur Prüfung zugelassen !
Ist die Wiederholungsprüfung im betreffenden Prüfungszeitraum nicht abgeschlossen worden, kann dies als (weiterer) Fehlversuch im System vermerkt werden.
(1) Eine Prüfung kann jeweils in den Fächern, in denen sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal wiederholt werden. Fehlversuche in entsprechenden Prüfungen an anderen Hochschulen werden angerechnet. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.
Wiederholungsprüfungen Master[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN8 ]8,[ https://homeportal.hs-merseburg.de/wiki.php?cid=c7d5261351046c991e222f4b46d4b1d2&wiki_comments=icon&keyword=Pr%C3%BCfungen#FN9 ]9
(1) Eine Prüfung kann jeweils in den Fächern, in denen sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal wiederholt werden. Fehlversuche in entsprechenden Prüfungen an anderen Hochschulen werden angerechnet. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.
(1) Eine Prüfung kann jeweils in den Fächern, in denen sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal wiederholt werden. Fehlversuche in entsprechenden Prüfungen an anderen Hochschulen werden angerechnet. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.
Freiversuche Bachelor(1) Insgesamt sind drei Freiversuche im Bachelorstudiengang möglich. Für die Bachelor- und Seminararbeit, das Bachelorkolloquium und das Seminar zum Studienschwerpunkt ist ein Freiversuch nicht möglich.
Freiversuche Bachelor
(1) Insgesamt sind drei Freiversuche im Bachelorstudiengang möglich. Für die Bachelor- und Seminararbeit, das Bachelorkolloquium und das Seminar zum Studienschwerpunkt ist ein Freiversuch nicht möglich.
(1) Insgesamt sind drei Freiversuche im Bachelorstudiengang möglich. Für die Bachelor- und Seminararbeit, das Bachelorkolloquium und das Seminar zum Studienschwerpunkt ist ein Freiversuch nicht möglich.
Freiversuche MasterFreiversuche sind im Master nicht möglich.
Freiversuche Master
Freiversuche sind im Master nicht möglich.
Freiversuche sind im Master nicht möglich.