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Praxissemester - Änderungsliste
Version 10, geändert von Prof. Dr. Justus Engelfried am 01.02.2023 15:03:44.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für die Durchführung Ihres Pflichtpraktikums im Bachelorstudium notwendig sind:
Information zum Praxissemester im Bachelor-Direktstudium
Ablauf
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für Ihr Praktikum im Rahmen des Bachelorstudiums notwendig sind.
• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Ablauf
Wichtige Informationen
• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert 800 Stunden) oder äquivalent 6 Monate in dem im Betrieb als Vollzeit geltenden Arbeitsumfang. Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert 800 Stunden) oder äquivalent 6 Monate in dem im Betrieb als Vollzeit geltenden Arbeitsumfang. Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
- Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Downloads).
- Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
- Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
- Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
- Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
- Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
- Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Berufsbegleitendes Studium
• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
- Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
- Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
- Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden. Gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, werden anerkannt.
- Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
- Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
- Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen oder sonstiger Berufstätigkeit werden nicht anerkannt.
- Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
- Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung (unter dem Reiter "Studiengänge").
Karriere Service
Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn.
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F
Beratung
Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung.
Version 9, geändert von M. Sc Christian Zöllner am unbekannt.
Information zum Praxissemester im Bachelor-Direktstudium
Ablauf
Ablauf
Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
- Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Downloads).
- Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
- Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
- Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
- Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
- Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
- Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die sich vor dem 1.10.2018 immatrikuliert haben gelten noch 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
- Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
- Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
- Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden. Gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, werden anerkannt.
- Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
- Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
- Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen oder sonstiger Berufstätigkeit werden nicht anerkannt.
- Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
- Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung (unter dem Reiter "Studiengänge").
Berufsbegleitendes Studium
Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist.
Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
Berufsbegleitendes Studium
Karriere Service
Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn.
Beratung
Beratung
Version 8, geändert von M. Sc Christian Zöllner am unbekannt.
Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
- Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
- Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
- Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
- Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
- Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
- Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
- Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die sich vor dem 1.10.2018 immatrikuliert haben gelten noch 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
- Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
- Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
- Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die sich vor dem 1.10.2018 immatrikuliert haben gelten noch 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
- Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
- Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
- Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
- Das Splitten des Pflichtprakikums ist nicht zulässig.
- Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
- Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
Version 7, geändert von M. Sc Christian Zöllner am unbekannt.
- Das Splitten des Pflichtprakikums ist nicht zulässig.
- Das Splitten des Pflichtprakikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
Version 6, geändert von M. Sc Christian Zöllner am unbekannt.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für Ihr Praktikum im Rahmen des Bachelorstudiums notwendig sind.
Ablauf
Ablauf
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für die Durchführung Ihres Pflichtpraktikums im Bachelorstudium notwendig sind:
- Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
- Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs) aus.
- Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
- Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
- Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
- Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
- Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Ablauf
• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Wichtige Informationen
• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Wichtige Informationen
Wichtige Informationen
• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden gelten 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Ihre Prüfungsordnung dient als Nachweis zur Durchführung eines Pflichtpraktikums im Rahmen Ihres Studiums. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden gelten 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Ihre Prüfungsordnung dient als Nachweis zur Durchführung eines Pflichtpraktikums im Rahmen Ihres Studiums. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
- Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
- Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
- Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die sich vor dem 1.10.2018 immatrikuliert haben gelten noch 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
- Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsbetriebs (Laufzettel) und einen Praktikumsbericht (20 Seiten) oder eine Präsentation.
- Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt.
- Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententäigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden grundsätzlich nicht anerkannt.
- Das Splitten des Pflichtprakikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
- Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
- Als Bestätigung, über die Ableistung eines Pflichtpraktikums dient Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung.
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung.
Version 5, geändert von M. Sc Christian Zöllner am unbekannt.
• Ihre Prüfungsordnung dient als Nachweis zur Durchführung eines Pflichtpraktikums im Rahmen Ihres Studiums. Diese Ordnung legen Sie dem Arbeitgeber zur Bestätigung vor.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Rudolph (Dekanat).
Version 4, geändert von M. Sc Christian Zöllner am unbekannt.
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung.
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/#c12224
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F
Version 3, geändert von M. Sc Christian Zöllner am unbekannt.
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r des Fachbereichs).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
Version 2, geändert von M. Sc Christian Zöllner am unbekannt.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Rudolph (Dekanat).
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/#c12224
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
Version 1, geändert von Sarah Peege am unbekannt.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die für die Durchführung Ihres Pflichtpraktikums im Bachelorstudium notwendig sind:
Ablauf
• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Wichtige Informationen
• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden gelten 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
Berufsbegleitendes Studium
• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
Karriere Service
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F
Ablauf
• Sie laden sich den Laufzettel zum Praxissemester herunter (unter Dateien).
• Sie suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb und einen betreuenden Dozenten (Lehrende/r an der Hochschule).
• Sie vereinbaren mit dem Dozenten individuell die Art und die Form des Praxisberichts.
• Sie melden sich im HIS zum Praxissmester an.
• Sie behalten den Laufzettel und lassen sich nach Abschluss des Praktikums Ihre Arbeitszeit vom Unternehmen bestätigen.
• Sie liefern den Praxisbericht und den Laufzettel beim Dozenten ab.
• Der Dozent bestätigt die Leistung und trägt die Credits im HIS ein.
Wichtige Informationen
• Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
• Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
• Es gilt eine Praktikumsdauer von 900 Stunden (Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden gelten 800 Stunden). Die Regelung gilt für nationale und internationale Praktika gleichermaßen. Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Auslandspraktika (z.B. Sprachbildung, Fachschulungen), veranlasst durch den Praktikumsbetrieb, können auf die Praktikumszeit angerechnet werden.
• Für die Durchführung des Praktikums werden 120 Credits vorausgesetzt. Für Studierende die vor dem 1.10.2018 immatrikuliert wurden, gelten 60 Credits.
• Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstiger Nebenjobs grundsätzlich nicht anerkannt werden.
• Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
• Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
• Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich an Frau Lichtblau (Dekanat).
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
Berufsbegleitendes Studium
• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
Karriere Service
• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F