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Version 21, geändert von Sarah Peege am 06.12.2024 11:51:19.

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Hochschule Merseburg Pflichtpraktikum – Informationen für Studierende
Hochschule Merseburg Pflichtpraktikum – Informationen für StudierendeAblauf
Ablauf
Für Informationen zum eigentlichen Ablauf des Praktikums, lesen Sie sich bitte den Abschnitt Informationen zum Praktikumsablauf durch.
Für Informationen zum eigentlichen Ablauf des Praktikums, lesen Sie sich bitte die Seite Informationen zum Praktikumsablauf durch.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Durchführung des Praktikums:
 Bachelor (immatrikuliert ab/nach dem 01.10.2018)1
Master2
Folgende Voraussetzungen gelten für die Durchführung des Praktikums:
Regulärer Zeitpunkt des Praktikums6. Semester
3. Semester
 

Bachelor (immatrikuliert ab/nach dem 01.10.2018)1


Master2
Praktikumsdauerbetriebsübliche Vollzeit für 6 Monate
Regulärer Zeitpunkt des Praktikums
8 Wochen
6. Semester


3. Semester
Voraussetzungen120 Credits
Praktikumsdauer
60 Credits (1. & 2. Semester)
betriebsübliche Vollzeit für 6 Monate


8 Wochen




Voraussetzungen



120 Credits



60 Credits (1. & 2. Semester)
Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden nicht anerkannt.
Ein Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bei einem Praktikum in Teilzeit (z.B. 20 Stunden/Woche betriebsüblich) verdoppelt sich die Dauer auf 12 Monate.
Als Nachweis ist neben der im Laufzettel mit dem Hochschulbetreuer vereinbarten Leistung ein Praktikumszeugnis vorzulegen.3
Für Praktika innerhalb Deutschlands gilt: Bei dem Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub haben. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass die Unternehmen auch bereit sind eine Vergütung zu zahlen und in einigen Fällen sich auch Urlaub aushandeln lässt.Falls Sie BAföG-Empfänger sind, beachten Sie, dass ab einer bestimmten Verdiensthöhe dieser mit ihren BAföG-Zahlungen verrechnet wird und ggf. Geld an das BAföG-Amt zurückzahlen müssen!
Fragen Sie auf jeden Fall nach einem Praktikumsvertrag. Falls es während des Praktikums zu Problemen kommen sollte, können Sie oder das Unternehmen sich auf diesen berufen. Somit sind beide Seiten rechtlich abgesichert.
Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich mit der Bestätigung (Dateien im WIKI, Download) an Frau Lichtblau (Dekanat).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.
Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden nicht anerkannt.
Ein Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bei einem Praktikum in Teilzeit (z.B. 20 Stunden/Woche betriebsüblich) verdoppelt sich die Dauer auf 12 Monate.
Als Nachweis ist neben der im Laufzettel mit dem Hochschulbetreuer vereinbarten Leistung ein Praktikumszeugnis vorzulegen.3
Für Praktika innerhalb Deutschlands gilt: Bei dem Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub haben. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass die Unternehmen auch bereit sind eine Vergütung zu zahlen und in einigen Fällen sich auch Urlaub aushandeln lässt.

Falls Sie BAföG-Empfänger sind, beachten Sie, dass ab einer bestimmten Verdiensthöhe dieser mit ihren BAföG-Zahlungen verrechnet wird und ggf. Geld an das BAföG-Amt zurückzahlen müssen!


Fragen Sie auf jeden Fall nach einem Praktikumsvertrag. Falls es während des Praktikums zu Problemen kommen sollte, können Sie oder das Unternehmen sich auf diesen berufen. Somit sind beide Seiten rechtlich abgesichert.
   
 
 
Ablauf des Pflichtpraktikums Bachelor für die Bachelorstudiengänge BBW, BWINFO, und BWING
Ablauf des Pflichtpraktikums Bachelor für die Bachelorstudiengänge BBW, BWINFO, und BWING1.    Der Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.
1.    Der Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.
3.   Der Studierende füllt den Laufzettel mit seinen Daten aus und bestätigt die Anmeldung im HIS mit seiner (digitalen) Unterschrift. 
3.   Der Studierende füllt den Laufzettel mit seinen Daten aus und bestätigt die Anmeldung im HIS mit seiner (digitalen) Unterschrift.
10.    Nach erfolgreicher Abnahme des vereinbarten Nachweises, bestätigt der Hochschulbetreuer dies auf dem Laufzettel per (digitaler) Unterschrift und verbucht die Leistung ins HIS ein. 
10.    Nach erfolgreicher Abnahme des vereinbarten Nachweises, bestätigt der Hochschulbetreuer dies auf dem Laufzettel per (digitaler) Unterschrift und verbucht die Leistung ins HIS ein.
Ablauf Pflichtpraktikum Masterzum  Ablauf Praktikum Master
Ablauf Pflichtpraktikum Master
zum  Ablauf Praktikum Master
Berufsbegleitendes Studium
• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn
Fragen und Austausch zum Pflichtpraktikum
Im Forum von Frau Prof. Marx können jederzeit Fragen eingestellt werden: [ https://homeportal.hs-merseburg.de/plugins.php/coreforum/index?cid=6e0fe64caad1d47cc29bfdc11d670d8b ]9000006 Seminar: Studienberatung/Studiengangskonferenz Bachelor Betriebswirtschaft - Forum - Hochschule Merseburg (hs-merseburg.de)
 
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Karriere Service

• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F



Fragen und Austausch zum Pflichtpraktikum 

Im Forum von Frau Prof. Marx können jederzeit Fragen eingestellt werden: [ https://homeportal.hs-merseburg.de/plugins.php/coreforum/index?cid=6e0fe64caad1d47cc29bfdc11d670d8b ]9000006 Seminar: Studienberatung/Studiengangskonferenz Bachelor Betriebswirtschaft - Forum - Hochschule Merseburg (hs-merseburg.de) 
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Bescheinigung des Pflichtpraktikums
Bescheinigung des PflichtpraktikumsBei dem (Betriebs-)Praktikum im Rahmen des Studiums handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Das Bedeutet das der Studierende keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub hat. Da es sich aus der Prüfungsordnung ergibt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird im Normalfall keine separate Bestätigung dessen ausgestellt.1 Viele Unternehmen wollen dennoch eine Bestätigung der Hochschule erhalten, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Daher finden Sie im folgenden die Formulare für die Bestätigung des Pflichtpraktikums, welches von Prof. Marx unterschrieben werden muss. 
Bei dem (Betriebs-)Praktikum im Rahmen des Studiums handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Das Bedeutet das der Studierende keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub hat. Da es sich aus der Prüfungsordnung ergibt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird im Normalfall keine separate Bestätigung dessen ausgestellt.1 Viele Unternehmen wollen dennoch eine Bestätigung der Hochschule erhalten, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Daher finden Sie im folgenden die Formulare für die Bestätigung des Pflichtpraktikums, welches von Prof. Marx unterschrieben werden muss.