Anerkennung von Prüfungsleistungen
Grundsätzlich sind die in den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge ausgewiesenen Module zu absolvieren!
Eine Anerkennung von Studienleistungen innerhalb der Hochschule Merseburg bzw. an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen erfolgt nur soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen muss bis zum Ende des dritten Semesters gestellt werden.
Die Anerkennung erfolgt entsprechend der Rahmenprüfungsordnung (§14, Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie außerhochschulischen Qualifikationen) der Hochschule Merseburg in der jeweils gültigen Fassung.
Rahmenstudien- und -prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge
Rahmenstudien- und -prüfungsordnung für Masterstudiengänge
Leitfaden Anerkennung von Prüfungsleistungen
Formular - Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen