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Version 22, geändert von Sarah Peege
am 03.09.2025 14:25:16

Hochschule Merseburg Pflichtpraktikum – Informationen für Studierende

Ablauf

Für Informationen zum eigentlichen Ablauf des Praktikums, lesen Sie sich bitte den Abschnitt Informationen zum Praktikumsablauf durch.

Wichtige Informationen

  • Folgende Voraussetzungen gelten für die Durchführung des Praktikums:
 

Bachelor (immatrikuliert ab/nach dem 01.10.2018)1

Master2

Regulärer Zeitpunkt des Praktikums

6. Semester

3. Semester

Praktikumsdauer

betriebsübliche Vollzeit für 6 Monate

8 Wochen

Voraussetzungen

120 Credits

60 Credits (1. & 2. Semester)

Damit Ihr Hochschulbetreuer die Erfüllung der Voraussetzungen überprüfen kann, reichen Sie einen aktuellen Notenspiegel mit Ihrer Anfrage ein. Den Notenspiegel können Sie über das HIS als PDF runterladen.

  • Vorzeiten aus anderen Praktika, Berufsausbildungen, Werkstudententätigkeiten oder sonstigen Nebenjobs werden nicht anerkannt.
  • Ein Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Bei einem Praktikum in Teilzeit (z.B. 20 Stunden/Woche betriebsüblich) verdoppelt sich die Dauer auf 12 Monate.
  • Als Nachweis ist neben der im Laufzettel mit dem Hochschulbetreuer vereinbarten Leistung ein Praktikumszeugnis vorzulegen.3
  • Für Praktika innerhalb Deutschlands gilt: Bei dem Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub haben. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass die Unternehmen auch bereit sind eine Vergütung zu zahlen und in einigen Fällen sich auch Urlaub aushandeln lässt.
    • Falls Sie BAföG-Empfänger sind, beachten Sie, dass ab einer bestimmten Verdiensthöhe dieser mit ihren BAföG-Zahlungen verrechnet wird und ggf. Geld an das BAföG-Amt zurückzahlen müssen!
  • Fragen Sie auf jeden Fall nach einem Praktikumsvertrag. Falls es während des Praktikums zu Problemen kommen sollte, können Sie oder das Unternehmen sich auf diesen berufen. Somit sind beide Seiten rechtlich abgesichert.
  • Das Praxissemester ist regulär im 6. Semester zu absolvieren.
  • Beginnen Sie am besten schon zu Beginn des 5. Semester mit der Suche eines Praktikumsplatzes.
  • Das Splitten des Pflichtpraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
  • Eine Fortsetzung des Pflichtpraktikums ist im 7. Semester nicht gestattet und nur auf der Basis eines Werkstudentenvertrages o.ä. möglich.
  • Eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird normalerweise NICHT ausgestellt, da das Praktikum als Pflichtmodul in der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen ist. Diese Ordnung können Sie dem Arbeitgeber vorlegen (als Download auf den Studiengangsseiten verfügbar). Sollte der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenden Sie sich mit der Bestätigung (Dateien im WIKI, Download) an Frau Lichtblau (Dekanat).
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung und Modulbeschreibung.



1 Vgl. Modulhandbücher Studium, alte PO bis 1.10.18 800 Stunden und mindestens 60 Credits 
2 Vgl. Modulhandbücher Studium 
3 Vgl. Modulhandbücher Studium 
 

 

  
 

Ablauf des Pflichtpraktikums Bachelor für die Bachelorstudiengänge BBW, BWINFO, und BWING

1.    Der Studierende meldet sich im HIS für das Praktikum an.

2.    Der Studierende erstellt einen Auszug aus seiner Notenübersicht um die Vorraussetzung zum Pflichtpraktikum eine*r Betreuer*in darzulegen. Bei unzureichender Anzahl an Credtis kann die Prüfungsvorsitzende, Frau Prof. Marx, kontaktiert werden. Voraussetzung zur Anmeldung zum Praktikum sind erbrachte  120 ECTS.

3.   Der Studierende füllt den Laufzettel mit seinen Daten aus und bestätigt die Anmeldung im HIS mit seiner (digitalen) Unterschrift. 
Zu den Laufzetteln

4.    Der Studierende kontaktiert seine*ihre Betreuer*in der Hochschule und vereinbart die zu erbringende Praktikumsleistung.

5.    Der Betreuende prüft anhand des Auszugs aus HIS, ob die Voraussetzungen zur Durchführung des Praktikums (Mindestanzahl Credits/Semester und Inhalt des Praktikums) erfüllt sind und trägt seinen Namen sowie die zu erbringende Leistung in den Laufzettel ein und bestätigt die Angaben mit seiner (digitalen) Unterschrift.

6.    Der Studierende kontaktiert das Praktikumsunternehmen und lässt die Daten des Unternehmens, den Praktikumszeitraum sowie die Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums in den Laufzettel eintragen und per (digitaler) Unterschrift bestätigen.

7.    Der Studierende führt das Praktikum durch.

8.   Der Studierende lässt sich nach Ablauf des Praktikums vom Unternehmen auf dem entsprechenden Bereich des Laufzettels bescheinigen, dass das Praktikum im geforderten Umfang erbracht worden ist. Das Unternehmen stellt zudem ein Praktikumszeugnis aus, in dem nochmals die durchgeführten Tätigkeiten beschrieben und bestätigt werden.

9.    Der Studierende fertigt den zu Beginn mit dem HS-Betreuer vereinbarten Nachweis an (schriftlicher Praxisbericht, Präsentation oder beides) und legt diesen beim Betreuenden vor.

10.    Nach erfolgreicher Abnahme des vereinbarten Nachweises, bestätigt der Hochschulbetreuer dies auf dem Laufzettel per (digitaler) Unterschrift und verbucht die Leistung ins HIS ein. 
 

Ablauf Pflichtpraktikum Master

zum  Ablauf Praktikum Master



Berufsbegleitendes Studium



• Die berufsgeleitend Studierenden erbringen eine Prüfungsleistung in Form eines Praxisberichtes. Gegenstand des Praxisberichts ist die Thematisierung einer betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellung, Fragestellung oder Problemstellung aus dem Unternehmen mit dem das Beschäftigungsverhältnis geschlossen ist. Bei Fragen wenden sich bitte an Frau Brunn


Karriere Service



• Der Karriere Service der Hochschule hält für Sie ein breites Angebot rund um die persönliche Karriereplanung bereit, u.a. zu den Themen Praxiskontakte, berufliche Orientierung und Qualifizierung. https://www.hs-merseburg.de/studium/nach-dem-studium/karriere/ 
• Stellenportal@HoMe: https://hs-merseburg.jobteaser.com/de/users/sign_in?back_to_after_login=%2F



Fragen und Austausch zum Pflichtpraktikum

 

Im Forum von Frau Prof. Marx können jederzeit Fragen eingestellt werden: 9000006 Seminar: Studienberatung/Studiengangskonferenz Bachelor Betriebswirtschaft - Forum - Hochschule Merseburg (hs-merseburg.de) 
 

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Bescheinigung des Pflichtpraktikums

Bei dem (Betriebs-)Praktikum im Rahmen des Studiums handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Das Bedeutet das der Studierende keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub hat. Da es sich aus der Prüfungsordnung ergibt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wird im Normalfall keine separate Bestätigung dessen ausgestellt.1 Viele Unternehmen wollen dennoch eine Bestätigung der Hochschule erhalten, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Daher finden Sie im folgenden die Formulare für die Bestätigung des Pflichtpraktikums, welches von Prof. Marx unterschrieben werden muss. 

Praktikumsbescheinigungen Bachelor und Master 
 

1 Vergleich Modulhandbücher StudiumDiese Seite als PDF Dokument zum Download